Muslimische Jugend Österreich: Kinder- und Menschenrechte gelten auch im Klassenraum!
MJÖ gegen diskriminierendes Sondergesetz für Mädchen
Wien (OTS) - Mit Entsetzen verfolgt die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) die Debatten der letzten Wochen und Monate zum muslimischen Kopftuch. Dabei sind der Absurdität keine Grenzen gesetzt: vom Kindergarten bis zu Kindern bei Tagesmüttern gibt es ein Gesetz für muslimische Kleinkinder. Nun kommt ein weiteres Sondergesetz hinzu: ein Kopftuchverbot in der Volksschule.
Dabei scheut sich die Regierung davor, die Gesetze so zu nennen, wie sie gemeint sind. So kann ein diskriminierendes Sondergesetz einmal „Neutralitätsgebot“ heißen oder als allgemeines „Verbot des Tragens weltanschaulicher oder religiös geprägter Bekleidung“ formuliert sein. Angeblich geht es um das Kindswohl, angeblich die bestmögliche Entwicklung von Kindern. Den absurden „Argumenten“, die Regierungsvertreter vorschieben, sind in keiner Weise nachvollziehbar.
Aber sogar wenn wir in der „Logik“ von Regierungsvertretern bleiben: Wie lässt sich erklären, dass die Kippa und die Patka, die jüdische bzw. Sikh-Buben tragen explizit ausgenommen sind? Warum führt nur die Kopfbedeckung von Mädchen zu „frühzeitiger, geschlechtlicher Segregation“ und nicht die von Buben? Geht es um religiöse Bekleidung und Schmuck oder nicht? Geht es um geschlechtsspezifische Vorschriften oder nicht?
Die Antwort ist: Es ist ein speziell auf muslimische Mädchen zugeschneidertes Gesetz, das lediglich auf das Kopftuch abzielt. Es soll Musliminnen und Muslimen sagen: Ihr seid nicht erwünscht. Und weil dies – aufgrund bestehender Gesetze – so nicht gesagt werden darf, windet man sich mit Formulierungen und Ergänzungen.
Wir bringen kleinen Mädchen bei, dass Regierungen, LehrerInnen und Gesetze sich in ihre Kleidung und ihre körperlichen Grenzen einmischen dürfen: Ihr Körper ist nicht ihrer alleine. Ihr Körper ist nicht ihre Privatsphäre, sondern eine Staatsangelegenheit. Die religiöse Praxis von Buben bleibt von solchen Bestimmungen natürlich explizit ausgenommen, denn: So etwas kann man(n) eben nur mit Frauen und Mädchen machen. Österreich reiht sich damit in die Reihe der Länder ein, die sexistische Kleidervorschriften für Mädchen und Frauen machen.
MJÖ Vorsitzende Canan Yasar: „Wir fordern von der Regierung die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention, die sie unterzeichnet hat. Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention hält fest, dass auch im schulischen Raum der Rahmen für religiöse Vielfalt gegeben werden muss. Kinder- und Menschenrechte gelten auch im Klassenraum!“ Darüber hinaus hält sie fest: „Es ist nicht Sache von Regierungen und Parlamenten, Religion und religiöse Praktiken zu interpretieren. Das ist eine gefährliche Missachtung der Trennung von Staat und Religion.“
Die MJÖ unterstützt die VfGH-Klage der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Alle rechtlichen Mittel gegen dieses diskriminierende Gesetz müssen ausgeschöpft werden.
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