Katholischer Familienverband zur Sozialhilfe: Kinderarmut nicht verschärfen!
Kinder und Jugendliche sind die Verlierer bei der neuen Sozialhilfe, die künftig die Mindestsicherung ersetzen soll. Dies befürchtete der Katholische Familienverband
Wien (OTS) - Kinder und Jugendliche sind die Verlierer bei der neuen Sozialhilfe, die künftig die Mindestsicherung ersetzen soll. Dies befürchtete der Katholische Familienverband bereits Anfang des Jahres im Rahmen seiner Stellungnahme zum geplanten Gesetzesentwurf. Der Entwurf sieht eine Staffelung nach der Anzahl der Kinder vor: Während man für das erste Kind rund 215 Euro im Monat erhält, bekommt das zweite rund 129 Euro, ab dem dritten Kind beträgt die Sozialhilfe nur mehr 43 Euro pro Monat. „Das ist eine Armutsfalle für Mehrkindfamilien“, vermutet Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes und fordert die Länder auf, hier für eine soziale Ausgestaltung der noch zu erlassenden Länder-Ausführungsgesetze zu sorgen: „Die von der ÖVP-Seite in Aussicht gestellten Nachbesserungen, dass zusätzliche Unterstützung wie Heizkostenzuschüsse die Sozialhilfe nicht schmälern, sind ein erster wichtiger Schritt“, so Trendl. Insbesondere bei familiären Härtefällen sollen die Länder eine großzügige Zuwendung ermöglichen. Eine Erhöhung für Alleinerziehende ist zu begrüßen, Trendl appelliert an die Länder diese Erhöhung, die als Kann-Bestimmung geplant ist, auch umzusetzen.
Er appelliert bei der weiteren Ausgestaltung vor allem an die Kinder zu denken: „Es muss dafür gesorgt werden, dass die Kinder von Sozialhilfeempfängern verstärkt durch Sachleistungen unterstützt werden und ihnen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird“, fordert Trendl. Für ihn ist klar: „Es darf nicht egal sein, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen!“ Mit diesem Argument hat der Katholische Familienverband stets die steuerliche Berücksichtigung von Kindern gefordert, die erfreulicherweise mit dem seit 1. Jänner dieses Jahres geltenden Familienbonus plus umgesetzt wurde. Dadurch wird der Abstand zwischen steuerpflichtigem Erwerbseinkommen von Familien und dem Bezug von Mindestsicherung ohne Beschäftigung steigen. Was für die Steuer gilt, muss auch für Sozialhilfebezieher/innen gelten: Es darf nicht egal sein, wie viele Personen mit einem Einkommen bzw. mit der Sozialhilfe auskommen müssen!
Die Stellungnahme des Katholischen Familienverbandes zur Mindestsicherung finden Sie hier: https://www.ots.at/redirect/familienpolitik
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