• 25.03.2019, 09:56:00
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  • OTS0030

AK: Achtung, Leasingfalle beim Autoankauf!

Konsument kaufte Leasingauto von Leasingbank – Auflösungsbetrag hoch und nicht nachvollziehbar – AK half erfolgreich: Konsument ersparte sich knapp 3.000 Euro

Utl.: Konsument kaufte Leasingauto von Leasingbank –
Auflösungsbetrag hoch und nicht nachvollziehbar – AK half
erfolgreich: Konsument ersparte sich knapp 3.000 Euro =

Wien (OTS) - Ein Auto mittels Leasing finanziert – rund 14 Monate
später wollte der Konsument das Auto ankaufen. Die Leasingbank
berechnete ihm einen hohen, nicht aufgeschlüsselten Abrechnungsbetrag
für die Vertragsauflösung. Daher ließ er den Vertrag von der AK
Konsumentenabteilung überprüfen. Das Ergebnis: Die Leasingbank
rechnete mit einem ungünstigen Zinssatz. Zudem fand sich in der
Berechnung eine von der AK als rechtwidrig eingestufte
Kündigungspauschale von 500 Euro. Die AK half erfolgreich – der
Konsument bekam knapp 3.000 Euro zurück.

Herr K. schloss im September 2017 für sein Auto bei einer
Leasingbank einen Leasingvertrag (mit Depotzahlung und vereinbartem
Restwert) ab. Der Basis- bzw. Kaufpreis der Leasingfinanzierung
betrug 41.399,13 Euro (inklusive Normverbrauchsabgabe – Nova – und
Umsatzsteuer), die Vertragslaufzeit fünf Jahre. Er vereinbarte 60
monatliche Leasingraten. Aus den Vertragsunterlagen
(„Restwert-Leasing“ mit kalkulierten 15.000 Kilometer pro Jahr) ging
hervor, dass eine allfällige Differenz aus kalkuliertem Restwert und
Verwertungserlös vom Leasingnehmer zu tragen sei. Die Konditionen im
Leasingvertrag: ein vereinbarter Fixzinssatz von 3,35 Prozent und
eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 150 Euro. Der Effektivzinssatz
machte 3,88 Prozent (inklusive Bearbeitungs- und
Rechts-geschäftsgebühr) aus. Der Gesamtbetrag, also die Summe aller
Zahlungen an die Leasinggesellschaft, war mit 46.492,96 Euro
angegeben. Herr K. schloss auch eine Kaskoversicherung ab.

Gegen Ende 2018 – also nach knapp 14 Monaten Vertragslaufzeit –
wollte Herr K. das Leasingauto ankaufen. Die Leasingbank teilte ihm
daraufhin im Dezember 2018 einen „Auflösungswert“ mit: Herr K. sollte
34.883,46 Euro zahlen – mit der Bezahlung dieser Summe würde das Auto
in sein Eigentum übergehen. Herr K. ließ die Abrechnung von der AK
überprüfen. Offenbar hatte die Leasingbank nur einen sehr geringen
Teil der Zinsen (nämlich zum 3-Monats-Euribor) aus den noch offenen
Leasingraten (46 offene Leasingraten) herausgerechnet – und nicht den
vertraglich vereinbarten Zinssatz von 3,35 Prozent. Zudem stellte
sich heraus, dass die Leasingbank eine von der AK als rechtswidrig
eingestufte Kündigungspauschale von 500 Euro in den nicht weiter
aufgeschlüsselten Forderungsbetrag von 34.883,46 Euro hineingerechnet
hatte.

Die AK intervenierte bei der Bank und übermittelte eine eigene
Berechnung des Auflösungswertes. Die Intervention brachte einen
prompten Erfolg: Die Leasingbank akzeptierte die AK Berechnungen im
Großen und Ganzen: Statt der 34.883,46 Euro hatte Herr K. nur mehr
31.992,26 Euro zu bezahlen – immerhin eine satte „Ersparnis“ für
Herrn K. in der Höhe von 2.891,21 Euro.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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