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Wiener Städtische schließt Haftpflichtlücke für Gemeinden

Ab sofort können sich Gemeinden in Österreich zusätzlich absichern. „Gemeinde Aktiv Schutz“ schließt die Lücke zwischen Gemeinde- und Organhaftpflichtversicherung.

Wien (OTS) - Irren ist menschlich und jeder macht einmal einen Fehler. Doch es gibt kleine Fehler, die große Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Wiener Städtische bietet als einziger Versicherer Österreichs eine Versicherung an, die bei erlittenen Eigenschäden der Gemeinde zahlt, wenn diese durch Mitarbeiter der Gemeinde verursacht werden. „Als größter Gemeindeversicherer Österreichs schließen wir mit unserer Produktinnovation und exklusiv in Österreich die Lücke zwischen Gemeinde- und Organhaftpflichtversicherung. Diese Absicherung ist besonders wichtig, denn sie schützt sowohl die Gemeinde als auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung.

Ein Fall für die Versicherung

Zwei Beispiele zeigen die umfangreiche Deckung. So übersieht etwa ein Mitarbeiter, dass bei einer hohen eingehenden Rechnung die Steuernummer fehlt. Das Finanzamt erstattet die abgezogene Vorsteuer deshalb nicht. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich, da der Bescheid rechtskräftig ist. In diesem Fall ersetzt die Wiener Städtische im Rahmen des „Gemeinde Aktiv Schutzes“ den entstandenen Schaden.

In einem anderen Fall wurde ein Laptop mit dem falschen Betriebssystem angeschafft. Der Fehler wurde aber erst später bemerkt, als das Gerät bereits beim Serviceprovider konfiguriert war und der Fehlkauf nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte. Der Kaufpreis wird aufgrund des „Gemeinde Aktiv Schutzes“ rückerstattet.

Schutz auf allen Ebenen

Mit dem „Gemeinde Aktiv Schutz“ sind sowohl die Gemeinde als auch deren Vertrauenspersonen geschützt, das sind alle Personen, die in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde stehen. Zum Beispiel: Beamte, Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge aber auch Mitglieder der einzelnen Ausschüsse und die Freiwillige Feuerwehr. „Die angenehmen Nebeneffekte sind sicherlich, dass man mit einem guten Gefühl seine Arbeit machen kann und niemand wegen eines Fehlers mit einer Schadensersatzklage rechnen muss“, ergänzt Wendler. Ausgenommen ist vorsätzliches Handeln.

Vorteile für die Gemeinden

  • Das „Mäßigungsrecht“ wird außer Kraft gesetzt, d.h. die Leistung erfolgt unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit.
  • Die Ersatzpflicht einzelner Mitarbeiter wird abgewendet.
  • Schäden von Gemeinden werden abgewendet, die durch Fehler der Mitarbeiter entstehen können.
  • Sicherung des Betriebsfriedens.

Rückfragen & Kontakt:

WIENER STÄDTISCHE Versicherung
Unternehmenskommunikation
Schottenring 30, 1010 Wien

Christian Kreuzer – Leitung
Tel.: +43 (0)50 350-21336
E-Mail: c.kreuzer@wienerstaedtische.at

Ralf Maurer
Tel.: +43 (0)50 350-21227
E-Mail: r.maurer@wienerstaedtische.at

Die Presseaussendung finden Sie auch unter wienerstaedtische.at

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