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Stellungnahme des Menschenrechtsbeirats

Das Beratungsgremium der Volksanwaltschaft zu den Aufgaben der Kontrollinstitution

Wien (OTS) - Die Volksanwaltschaft erfüllt mehrere wichtige Funktionen, die in einem demokratischen Rechtsstaat abgedeckt sein müssen. Österreich hat sich verfassungsrechtlich entschieden, die Volksanwaltschaft als nationale Kontrollinstitution des Parlaments einzurichten. 2012 wurde die Volksanwaltschaft mit den Kompetenzen eines Nationalen Präventionsmechanimus zum Schutz gegen unmenschliche und erniedrigende Behandlung ausgestattet. Sie arbeitet nach internationalen Standards.

Es liegt in der Natur von Kontrolle, dass sie den Kontrollierten in einer ersten Reaktion nicht immer angenehm ist. Kritik und Änderungsvorschläge der Volksanwaltschaft haben aber letztlich zum Ziel, dass die Arbeit der Einrichtungen verbessert wird. Das ist ein gemeinsames Anliegen. Präventiver Menschenrechtsschutz ist für alle unverzichtbar und nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen geeignet.

Der Menschenrechtsbeirat steht der Volksanwaltschaft als beratendes Gremium zur Seite. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft.


Für den Menschenrechtsbeirat:
DDr. Renate Kicker, Vorsitzende




Rückfragen & Kontakt:

Mag. Walter Witzersdorfer
Koordinator des Menschenrechtsbeirats – Sekretariat OPCAT
Tel.: 01/515 05 - 233
E-Mail: walter.witzersdorfer@volksanwaltschaft.gv.at

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