Bildung und Weiterbildung: Das ändert sich 2019 - AK kritisiert neuerlich Studiengebühren für Berufstätige
Linz (OTS) - Rund um den Jahresbeginn 2019 sind auch auf dem weiten Feld der Bildung und Weiterbildung einige Änderungen in Kraft getreten – nicht immer zum Vorteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer anmerkt: „Besonders für berufstätige Studierende gibt es eklatante Verschlechterungen. Wer arbeiten muss, um sich das Studium zu finanzieren, wird kaum in der Mindeststudiendauer fertig. Die Betroffenen müssen nun wieder Studiengebühren zahlen, wenn sie zwei Semester länger brauchen als die Mindeststudiendauer.“
Hier die Änderungen im Einzelnen:
Studiengebühren: Durch das Auslaufen der Regelung im Universitätsgesetz, wonach berufstätigen Studierenden die Studiengebühr erlassen wird, müssen ab dem Wintersemester 2018/19 Studierende, die mehr als zwei Semester über der Mindeststudiendauer sind, wieder Studiengebühren entrichten. Die Studiengebühren sind in jedem Semester im Voraus zu zahlen.
Weitere Studienplatzbeschränkungen: Mit der Novelle des Universitätsgesetzes wurden ab dem Wintersemester 2019/20 weitere Zugangsbeschränkungen für Österreichs Universitäten festgelegt. Auch potenziell Studierende an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) werden davon betroffen sein: Neben Rechtswissenschaften hat die JKU auch die Möglichkeit eingeräumt bekommen, Wirtschaftspädagogik zu beschränken. Jungen Menschen wird somit zunehmend der Zugang zu Hochschulbildung verbaut. Die anwachsende Fülle an unterschiedlichen Fristen und Aufnahmeverfahren führt überdies zu einer großen Unsicherheit unter den angehenden Studierenden.
Bildungskonto Land Oberösterreich:
Ab 1. Jänner 2019 beginnt beim Bildungskonto ein neuer Förderzeitraum für 2019 bis 2022.
Wie bisher erhalten Arbeitnehmer/-innen und Arbeitslose, die ihre berufliche Weiterbildung bzw. Umorientierung selber bezahlen, eine Förderung von 30 Prozent der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro.
Bestimmte Gruppen, etwa Personen die eine Vorbereitung zur ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung absolvieren, Personen mit maximal Pflichtschulabschluss, oder Kinderbetreuungsgeldbezieher/-innen, erhalten 60 Prozent der Kurskosten bis maximal insgesamt 2.400 Euro.
Neu ist, dass ab 2019 wieder Personen mit einem akademischen Abschluss gefördert werden, wenn ihr monatliches Einkommen nicht mehr als 2.700 Euro brutto beträgt. Esoterische und energetische Aus- und Weiterbildungen werden ab 2019 nicht mehr gefördert.
Fachkräftestipendium:
Das Fachkräftestipendium wird es weiterhin geben, und zwar befristet für Ausbildungen, die frühestens mit 1. Jänner 2017 und spätestens mit 31. Dezember 2020 beginnen bzw. begonnen haben. Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird in die Bereiche MINT (Fachbereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Gesundheit/Pflege/Sozialberufe und Lehrberufe (Vorbereitung Lehrabschlussprüfung) gegliedert, die entsprechenden förderbaren Ausbildungen werden aktualisiert.
Wieder aufgenommen wurden die Ausbildungen für Sozialbetreuungsberufe (Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung). Diese Berufsausbildungen waren einige Zeit nach Einführung des Fachkräftestipendiums gestrichen worden.
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Arbeiterkammer Oberösterreich
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