FPÖ-Jenewein: „Werbung in der ZiB 1 für Druckwerk eines Kabarettisten wird Fall im Stiftungsrat“
„Redakteursfreiheit kann nicht über dem Gesetz stehen“
Wien (OTS) - In der gestrigen Nachrichten- und Informationssendung „ZiB 1“ wurde als letzter Beitrag über die Neuerscheinung eines Buches berichtet, wobei der Buchautor ein österreichischer Kabarettist ist. „Auch, wenn der Redaktion die Gestaltung ihrer Beiträge natürlich freigestellt ist und das Redaktionsstatut diese Freiheit und Unabhängigkeit auch garantiert, so kann die redaktionelle Freiheit jedenfalls nicht über den gesetzlichen Regelungen stehen. Genau das ist jedoch in diesem Fall passiert“, erklärte heute FPÖ-Mediensprecher NAbg. Hans-Jörg Jenewein.
„Der § 14 ORF-Gesetz regelt ganz klar, dass Werbung - und dabei hat es sich bei dem nebulosen Beitrag ganz offensichtlich gehandelt - klar als solche bezeichnet werden muss. Dies ist jedoch nicht passiert und daher wird dieser Fall auch Gegenstand im ORF-Stiftungsrat werden“, so Jenewein.
„Bemerkenswert dabei ist, dass der ORF-Generaldirektor in den vergangenen Tagen mittels unpersonifiziertem Massenmail an die Abgeordneten des Nationalrates herangetreten ist und dabei um Zusammenarbeit bei Verbesserungen im ORF ersucht hat. Diese Zusammenarbeit wird von meiner Seite auch so aussehen, dass im Zuge der Verhandlungen zum neuen ORF-Gesetz besonders die Werbebestimmungen unter die Lupe zu nehmen sein werden“, betonte Jenewein.
„Ein Unternehmen wie der ORF ohne jegliche Complianceregelung, wo Redakteure für scheidende Politiker Bücher schreiben (Paul Tesarek über Michael Häupl), wo in anderen Sendungsformaten für Bücher von ORF Mitarbeitern Werbung gemacht wird (Lou Lorenz-Dittelbacher bei Stöckl) und wo eben nunmehr ein politisch genehmer 'Kabarettist' einen 1:22 Minuten Werbebeitrag in der ZiB 1 bekommt, braucht neue und zeitgemäße gesetzliche Regelungen. Die Damen und Herren im ORF zeigen hier immer wieder, wie notwendig das Handeln ist und das kommende Jahr 2019 bietet dazu die beste Möglichkeit (auch) diesen schlampigen compliancefreien Raum gesetzlich neu zu definieren“, so Jenewein.
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