
Geplante Gesetzesänderung zur palliativmedizinischen Begleitung am Lebensende: Experten begrüßen Klarstellung und Humanisierung
ÖGARI-Präsident Likar: Ärztegesetz-Novelle positiver Schritt im Interesse von Menschen am Lebensende – Optimierte Schmerztherapie nicht mit Sterbehilfe verwechseln
Wien (OTS) - Der morgige Ministerrat (21.11.) soll sich mit einer Novelle des Ärztegesetzes befassen, die Neuregelungen in unterschiedlichen Bereichen enthält. Eine davon betrifft die ärztliche Begleitung von Patientinnen und Patienten am Lebensende. „Hier sollen klarere Rahmenbedingungen geschaffen werden, was ausdrücklich zu begrüßen ist. Die zahlreichen positiven Stellungnahmen zeigen, dass die palliativmedizinische Praxis sehr froh ist über die Klarstellung, die im Zeichen einer Humanisierung steht“, so Prim. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Likar (Klagenfurt), Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI) und der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG). „Das ist ein wichtiger und positiver Schritt im Interesse von Menschen am Lebensende, deren Leiden wir wirksam lindern können.“
Keinesfalls habe diese gesetzliche Klarstellung, wie dies etwa von Vertretern der Bischofskonferenz angesprochen wurde, etwas mit einer Öffnung in Richtung Sterbehilfe oder assistiertem Suizid zu tun, betont Prof. Likar: „Dagegen haben auch wir uns immer klar ausgesprochen. Effektive Linderung des Leidens durch Palliative Care ist ja gerade die Antwort auf Ängste von Menschen vor unerträglichem Leiden. Schwer kranke Menschen, die schmerzmedizinisch optimal versorgt sind, äußern kaum Interesse an Sterbehilfe oder assistiertem Suizid. Das wissen wird aus Studien und aus der Praxis.“ Bei der vorliegenden Novelle gehe es klar um etwas anderes, nämlich um die rechtliche Absicherung eines zutiefst ethischen ärztlichen Handelns, so Prof. Likar: „Das kann man gar nicht deutlich genug machen.“
Darüber hinaus sei es keineswegs so, dass eine wirksame Symptombehandlung in der Palliativsituation, zum Beispiel mit Opioid-Medikamenten, lebensverkürzend sei, betont der Experte: „Im Gegenteil, wir wissen, dass Patienten, bei denen frühzeitig palliativmedizinische Versorgung zur Linderung von quälenden Symptomen einsetzt, manchmal sogar länger leben und in jedem Fall eine bessere letzte Lebensphase haben als jene, bei denen bis zur letzten Minute noch jede Behandlungsmöglichkeit versucht wird.“
Mit der geplanten Novellierung werde eine langjährige Forderung der in diesem Bereich tätigen Fachgesellschaften erfüllt, so Prof. Likar. Der Entwurf sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte sterbenden Menschen, die sie behandeln, „unter Wahrung ihrer Würde“ beizustehen haben. Weiters wird präzisiert, dass es bei Sterbenden zulässig ist, „im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler Lebensfunktionen überwiegt.“
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