• 19.10.2018, 09:37:15
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  • OTS0031

Sima/Maresch zu Tierhaltegesetz: Gemeinsam für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum

Umfassendes Paket zur Hundehaltung am 25.10. im Landtag - Beisskorbpflicht für Listenhunde wird noch diskutiert

Utl.: Umfassendes Paket zur Hundehaltung am 25.10. im Landtag -
Beisskorbpflicht für Listenhunde wird noch diskutiert =

Wien (OTS) - Wie geplant, steht die 12. Novelle zum Tierhaltegesetz
am 25. Oktober auf der Tagesordnung des Wiener Landtags. Wien hat
bereits heute ein strenges Tierhaltegesetz und hat mit der Polizei
ein weiteres Sicherheitspaket ausgearbeitet. Darin enthalten ist u.a.
die Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden mit 0,5 Promille,
analog zu den Regelungen in der StVO. „Uns geht es um die Sicherheit
der Menschen, vor allem der Kinder, in unserer Stadt und daher haben
wir eine Vielzahl von Maßnahmen ausgearbeitet“, so Stadträtin Ulli
Sima. Was den verpflichtenden Maulkorb für Listenhunde betrifft, so
wird diese Maßnahme noch weiter diskutiert. „Wir werden uns zu diesem
Thema noch externe Expertise holen und alle Aspekte beleuchten, um so
zu einer guten Entscheidung zu kommen“, so Rüdiger Maresch,
Tierschutzsprecher der Wiener Grünen. Dieser Punkt wird daher
gesondert bearbeitet und ist noch nicht in der aktuellen Novelle
enthalten. Betroffen von der Maßnahme sind 3.335 Listenhunde, die 6 %
aller in Wien gemeldeten Hunde (55.581) ausmachen. „Für mich ist die
Beisskorbpflicht für Listenhunde weiterhin eine zentrale Maßnahme und
wir werden daher mit dem Koalitionspartner intensiv
weiterdiskutieren“, so Sima.

Die zentralen Punkte der Novelle zum Tierhaltegesetz:

- Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden 0,5 Promille, wenn sie
den Hund auf der Straße führen – Analog zu den Regelungen in der StVO
(gilt auch für Drogen). Schon bisher musste der Halter sein Tier so
im Griff haben, dass keine Gefahr von ihm ausgeht. Mit der
Alkoholgrenze wird eine Präzisierung festgeschrieben. Mindeststrafe
1.000 Euro.

- Verbesserungen im Vollzug für die Behörde: Die Polizei bekommt
bessere Möglichkeiten, die mangelnde Vertrauenswürdigkeit eines
Tierhalters rascher festzustellen. Bisher musste erst eine Strafe
verhängt werden, um einschreiten zu können. Mit der Streichung des
Passus „rechtsgültige Bestrafung“ vor Verhängung eines
Tierhalteverbots, kann die Polizei nun viel rascher agieren und ein
Tierhalteverbot verhängen

- Konkretisierung des Begriffes Tierhalteverbot: Wenn dieses verhängt
wurde, darf kein Hund im selben Haushalt gehalten werden. Bislang
wurde einem Hundehalter mit Tierhalteverbot zwar bereits der „Umgang“
mit einem Hund verboten, nun wird konkretisiert und ein Halten im
gleichen Haushalt ausgeschlossen

- Bei Überlassung eines Listenhundes an Personen ohne Hundeführschein
(sogenannter Verwahrer): 200 Euro (war schon bisher verboten)
- Beim zweiten Mal: Abnahme des Hundes

- Verschärfungen für die Prüfung zum verpflichtenden Hundeführschein,
der in Wien seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben ist:

- Der Praxisteil bei der Prüfung wird erweitert
- Befristung des Hundeführscheins: Listenhundehalter müssen 2 Jahre
nach Prüfung erneut zu einer Wiederholung der Prüfung antreten
- HundeführscheinprüferInnen können aber schon davor
Wiederholungsprüfungen, Trainingseinheiten und Schulungen anordnen
- Für alle Hunde: Bei bissigen Hunden wird ein behördlicher
Hundeführschein vorgeschrieben. Vor Antritt zur Prüfung ist die
Absolvierung einer 10stündigen Trainingseinheit bei einem
tierschutzqualifiziertem Hundetrainer vorzuweisen.

- Zuchtverbot für Listenhunde in Wien mit einer Übergangsfrist von
einem Jahr. Mindeststrafe 1.000 Euro.

Erfolgsmodell verpflichtender Hundeführschein seit 2010

Wien hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen gesetzt und
das Tierhaltegesetz bereits 11 Mal nachgeschärft, um noch bessere
Handhabe zum Schutz der Menschen zu haben. So wurde eine
Haftpflichtversicherung für alle Hunde verpflichtend vorgeschrieben.
Die Möglichkeit zur Abnahme von Tieren nach Zwischenfällen wurde
beschleunigt, die Kosten trägt im Abnahmefall der Halter. Für
Tierhändlerinnen wurden strengere Bestimmungen festgelegt. Der
Strafrahmen wurde im Gesetz auf bis zu 20.000 Euro erhöht.

Wien hat zudem bereits 2010 den verpflichtenden Hundeführschein
für sogenannte Listenhunde eingeführt und ist österreichweit
Vorreiterin. Bisher wurden 6.579 Hundeführscheine absolviert.

Evaluierung zeigte: 63 % weniger Hundebisse dank
Hundeführschein

3 Jahre nach Einführung des verpflichtenden Hundeführscheins wurde
die Maßnahme von der Veterinärmedizinischen Universität 2013
evaluiert. Das Ergebnis war sehr positiv: Die Zahl der Bisse durch
Listenhunde ist um 63 % zurückgegangen, bei Bissen von Listenhunden
an Menschen betrug der Rückgang sogar 70 %.

Von den 412 Hundebissen zwischen 2015 und heute wurden 16 % von
Listenhunden verursacht. Der letzte Bissvorfall mit einem Listenhund
führte zum Tod eines Kleinkindes.

Breites Angebot für Hundehalter in Wien – Präventivmaßnahmen
und „Schulstunden“ mit Hund

- In Wien gibt es für HundehalterInnen ein breites Angebot an
Hundezonen und Hundeauslaufzonen, konkret sind es aktuell 194
Hundeausläufe und Hundezonen mit rund 1,3 Mio. m2, die den
Vierbeinern zur Verfügung stehen.

- Damit Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihrem Vierbeiner
Alltagssituationen gut meistern können und als Team noch besser
zusammenwachsen, bietet die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) seit
vielen Jahren den freiwilligen Hundeführschein an. Wer die Prüfung
erfolgreich absolviert hat, bekommt die Hundeabgabe (72 Euro) für ein
Jahr erstattet.

- Wien setzt auf ein Miteinander von Mensch und Tier und daher auch
auf Bewusstseinsbildung schon ab dem Kindesalter. So unterstützt die
Stadt Wien „Schulstunden der besonderen Art“ im Zuge der
Umweltbildung, im Rahmen von „Sicherheitspädagogische Tagen“ in den
Volksschulen. Auch in den Kindergärten gibt es Aufklärung zur
„Sprache“ der Hunde. Die Kinder lernen bei beiden Modellen richtiges
Verhalten gegenüber Hunden, alles über die Vermeidung von Gefahren-
und Konfliktsituationen und respektvollen und sicheren Umgang mit
Hunden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

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