• 21.09.2018, 11:26:34
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Valentin/Strobl (SPÖ): Neue Marktordnung sorgt für Stärkung des Lebensmittelhandels am Markt

Fixe Mindestöffnungszeiten für alle Märkte in Wien - KundInnenorientierung im Vordergrund

Wien (OTS/SPW-K) - 

„Die neue Marktordnung sorgt für einen starken Lebensmittelhandel. Die Zukunft der Wiener Märkte ist gesichert“, so der Umweltausschussvorsitzende, Erich Valentin (SPÖ), anlässlich der neuen Marktordnung, die heute von Umweltstadträtin Ulli Sima und dem grünen Landtagsabgeordneten Rüdiger Maresch präsentiert wurde und mit 1. Oktober in Kraft tritt. „Bei den Verhandlungen standen die Kundinnen und Kunden im Vordergrund“, sagt Valentin. Valentin begrüßt, dass die BezirksvorsteherInnen sehr intensiv in die neuen Regelungen eingebunden wurden und nun im Rahmen der maximalen Öffnungszeiten – von Montag bis Freitag bis 21 Uhr statt wie bisher bis 19.30 Uhr und am Samstag bis 18.00 Uhr statt 17.00 Uhr - mitbestimmen können: „Die Vertreterinnen und Vertreter aus den Bezirken kennen die Gegebenheiten auf den Märkten am besten. Darum sollten sie auch den genauen Rahmen bestimmen.“

Die neuen Mindestöffnungszeiten gelten auf allen Märkten von Dienstag bis Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie am Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr. „In den Zeiten können die Wienerinnen und Wiener den gesamten Einkauf auf ihrem Markt erledigen – alle Stände haben offen“, so Valentin. Die StandlerInnen haben nunmehr auch die Möglichkeit, von Montag bis Freitag bis 21.00 Uhr und am Samstag bis 19.00 Uhr geöffnet zu haben. „Aber auch die Standlerinnen und Standler profitieren“, sagt der SPÖ-Gemeinderatsabgeordnete und Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Wien, Fritz Strobl. So haben StandbetreiberInnen durch die neue Marktordnung die Möglichkeit, ihre Geschäfte direkt an ihre Kinder und Enkel zu übergeben. „Damit bleibt der ortsspezifische Charme der Märkte erhalten“, weiß Strobl.

Zwtl.: Gastronomie, Lebensmittelhandel, Nebenrechte: Neue Marktordnung bringt Leben auf den Markt=

Auch bezüglich der Aufteilung zwischen Gastronomie und Lebensmittelhandel herrscht dank der neuen Marktordnung Klarheit. So dürfen die Märkte künftig maximal zu 40 Prozent aus Gastronomie und maximal zu 40 Prozent aus Lebensmittelhändlern mit Nebenrechten - einer neu geschaffenen Kategorie - bestehen. Mindestens 20 Prozent der Stände müssen reine Verkaufsstände für Lebensmittel, Waren aller Art und/oder Dienstleistungen sein. „Wir haben hier einen gesunden Mix geschaffen. Damit ist die Versorgung an Lebensmitteln gewährleistet und wir bringen gleichzeitig Leben auf den Markt“, so Strobl. „Innerhalb dieser festgelegten Quoten haben die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher alle Freiheiten, diese an die lokalen Bedürfnisse anzupassen“, so Valentin.

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