• 06.09.2018, 09:19:57
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ÖAMTC: Die Qual der Wahl beim Schulweg – das ist zu beachten

Zu Fuß, Rad oder öffentlich – Tipps für den Schulweg mit unterschiedlichen Mobilitätsformen

Utl.: Zu Fuß, Rad oder öffentlich – Tipps für den Schulweg mit
unterschiedlichen Mobilitätsformen =

Wien (OTS) - Während im Osten Österreichs die Ferien bereits zu Ende
sind, geht die Schule im Rest des Landes in der kommenden Woche los.
Doch wie kommen Kinder überhaupt dorthin? Der Mobilitätsclubs hat die
wichtigsten Tipps und Regeln für den Schulweg – wie auch immer er
absolviert wird – zusammengefasst.

* Zu Fuß: Je jünger das Kind ist, desto wichtiger ist es, den Weg zu
üben, bevor er zum ersten Mal allein bewältigt wird.
"Herausforderungen gibt es am Schulweg genug", stellt
ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger klar. Diese reichen von
Einfahrten, großen Autos, leisen Fahrzeugen über ablenkende
Werbetafeln sowie hohen Bepflanzungen bis hin zu Baustellen oder
Mistkübeln. All das kann Kindern die Sicht auf andere
Verkehrsteilnehmer nehmen, sie vor ihnen "verstecken" oder
erschrecken. Daher heißt es für Eltern, das Gefahrenbewusstsein ihrer
Sprösslinge zu schärfen. "Auch Ablenkungen wie Handyspielen beim
Gehen, telefonieren oder Musik hören mit Kopfhörern sind nicht zu
unterschätzende Störfaktoren", warnt Seidenberger. Auch dafür müssen
Kinder unbedingt vorab sensibilisiert werden. Ob man sein Kind
alleine gehen lässt, obliegt übrigens immer allein der Verantwortung
der Eltern, Vorschriften dazu gibt es nicht.

* Mit dem Fahrrad: Unter zwölf Jahren dürfen Kinder nur unter
Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter: 16 Jahre) auf
öffentlichen Straßen Rad fahren. "Kinder, die erfolgreich die
Radfahrprüfung abgelegt haben, dürfen aber bereits ab zehn Jahren
alleine fahren. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt die
Radhelmpflicht, unabhängig davon, ob sie selbst mit dem Fahrrad
fahren, mitfahren oder in einem Fahrradanhänger transportiert
werden", sagt ÖAMTC-Juristin Tanja Tretzmüller.

* Mit den Öffis: Nutzen Schulanfänger die öffentlichen
Verkehrsmittel, sollten das richtige Verhalten an Haltestellen, das
Zu- und Aussteigen sowie die Querung der Fahrbahn vorab gemeinsam
geübt werden. "Autolenker sollten sich bewusst sein, dass gerade
jetzt wieder erhöhte Aufmerksamkeit an Haltestellen geboten ist",
hält Marion Seidenberger fest. "Bei Kindern gilt der
Vertrauensgrundsatz nicht – also muss der Autofahrer etwaige
'Verhaltensfehler' von Kindern ausgleichen."

* Mit dem Auto: "Selbstverständlich müssen Kinder im Auto
vorschriftsmäßig gesichert werden", appelliert Tanja Tretzmüller an
alle, die ihre Kinder als "Elterntaxi" in die Schule bringen. "Bis 14
Jahre und einer Größe von unter 1,50 Metern ist ein entsprechender
Kindersitz Pflicht. Über 1,50 Meter große Kinder müssen sich mit dem
Sicherheitsgurt anschnallen." Achtung: Bei Verstößen gegen die
Kindersicherungsbestimmungen droht neben einer Verwaltungsstrafe
(Strafrahmen bis 5.000 Euro) eine Eintragung ins Führerscheinregister
(Vormerkdelikt). Abgesehen von der Kindersicherung gilt für
Autofahrer: Höchste Konzentration im Bereich von Schulen!

* Mit Trendsportgeräten: Skateboard, Tretroller, Inline-Skates – auch
diverse Trendsportgeräte werden von Kindern gern für den Schulweg
genutzt. Neben der Sturzgefahr sollten Eltern und Kinder auch über
die gesetzlichen Vorschriften Bescheid wissen: So darf z.B. das
Skateboard als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug auf dem Gehsteig, in
Fußgängerzonen und in Wohn- bzw. Spielstraßen benutzt werden. Dabei
darf man aber nicht zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.
Sind viele Fußgänger unterwegs oder ist das Gelände zu steil zum
sicheren Anhalten, kann die Benutzung auch unzulässig sein. "Zu
beachten ist hier auch das Alterslimit: Unter zwölf Jahren muss eine
Begleitperson von zumindest 16 Jahren dabei sein. Mit dem
Radfahrausweis dürfen Kinder ab zehn Jahren auch mit Skateboard oder
Kleintretroller alleine unterwegs sein", so ÖAMTC-Juristin
Tretzmüller. Details dazu gibt es unter
www.oeamtc.at/trendsportgeraete.

Welches Verkehrsmittel ist am sichersten?

Das ist abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten des Wohn- und
Schulorts. Gibt es beispielsweise am Land keine geeignete öffentliche
Anbindung, Gehsteige oder Radwege, kommen insbesondere jüngere Kinder
mit den Eltern im Auto oder mit Schülerfahrtendiensten am sichersten
zur Schule.

Allgemein empfiehlt es sich, gemeinsam mit den Kindern die sicherste
Route zur Schule festzulegen. "Das muss nicht immer der kürzeste Weg
sein", weiß ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. "Kinder
sollen die Fahrbahn so wenig wie möglich überqueren müssen. Lieber
Fahrbahnüberquerungen bei Ampeln, Zebrastreifen, Unter- oder
Überführungen wählen." Wenn dadurch das Überqueren sicherer wird,
sollte man unbedingt einen kleinen Umweg in Kauf nehmen.

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