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Exekutionsgericht verhängt dritte Strafe gegen Uber

Das Exekutionsgericht hat eine nächste Strafe in der Höhe von 80.000 Euro verhängt. Insgesamt fordert das Gericht nun bereits 220.000 Euro von Uber.

Wien (OTS) - „Der wirtschaftliche Nutzen, den die verpflichtende Partei aus ihrem Verhalten zieht, rechtfertigt keine geringere Geldstrafe“, heißt es abermals im aktuellen Beschluss des Exekutionsgerichtes für die Innere Stadt Wien vom 23.08.2018.

„Die heutige Entscheidung belegt, dass Uber weiterhin die österreichischen Gesetze und gerichtlichen Auflagen missachtet“, so Dieter Heine, Rechtsanwalt von Taxi 40100. Und: „Für Uber wird es eng. Wir gehen davon aus, dass der österreichische Staat dem fortgesetzten illegalen Verhalten von Uber mit aller Härte entgegentreten wird."

„Wir wehren uns nicht gegen Innovation, aber wir wehren uns gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften und gegen illegale Geschäftspraktiken“, so auch Taxi-40100 Geschäftsführer Christian Holzhauser.

Zusammen mit den ersten Strafen in der Höhe von 20.000 Euro und 120.00 Euro wurden damit bisher Strafen in der Höhe von 220.000 Euro verhängt. Uber kann gegen die jeweiligen Beschlüsse Rekurs und aufschiebende Wirkung einlegen. Wird ein solcher nicht eingebracht oder abgewiesen, wird die Exekutionsbewilligung rechtskräftig und Uber muss zahlen.

Wie berichtet, hat Taxi 40100 in den vergangenen Monaten dutzende Verstöße von Uber-Fahrern und Uber-Unternehmern dokumentiert, die sich nicht an die Auflagen der Einstweiligen Verfügung vom 25. April 2018 hielten. Gemäß dieser Verfügung war es Uber untersagt, Fahrten, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten, anzunehmen.

Rückfragen & Kontakt:

Taxi 40100
Mag. Eveline Hruza
Pressesprecherin
Pfarrgasse 54, 1230 Wien
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0676 879910854

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