Jugendschutz: Doch nicht alle Neune!
Bundesjugendvertretung kritisiert Lücke bei Vereinheitlichung
Wien (OTS) - Seit mehr als 10 Jahren setzt sich die Bundesjugendvertretung (BJV) für ein einheitliches Jugendschutzgesetz in Österreich ein. Mit 1. Jänner 2019 treten nun neue Regelungen für Jugendliche betreffend Rauchen, Alkoholkonsum und Ausgehzeiten in acht von neun Bundesländern in Kraft. „Nach unserem jahrelangen intensiven Einsatz für einen einheitlichen Jugendschutz freuen wir uns sehr über die weitgehende Harmonisierung der Jugendschutzregeln “, so BJV-Vorsitzender Derai Al Nuaimi. Umso mehr kritisiert die BJV, dass die Ausgehzeiten in Oberösterreich nicht an ein gemeinsames Niveau angepasst werden – das Gesetz dazu ist derzeit noch in Begutachtung.
„Jugendliche haben ab 2019 zwar die gleichen Rechte, was Rauchen und Alkoholkonsum betrifft, doch von einer tatsächlichen Vereinheitlichung kann erst gesprochen werden, wenn wirklich in allen Bundesländern die gleichen Regeln gelten“, erklärt der Vorsitzende. „Wir bedauern es sehr, dass Oberösterreich bei den Ausgehzeiten nicht mitzieht und die Interessen von Jugendlichen außer Acht lässt. Als Bundesjugendvertretung werden wir uns deshalb weitehrhin für eine gänzliche Vereinheitlichung einsetzen“, so der Vorsitzende abschließend.
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