Zum Inhalt springen

Sharing Economy: Regulierung mit Augenmaß in Wien

ÖHV-Präsidentin Reitterer sieht richtigen Weg eingeschlagen, fordert aber präzisere Formulierungen.

Wien (OTS) - Die fallweise Kurzzeitvermietung von Wohnungen an Touristen bleibt erlaubt, dem Missbrauch von Wohnraum unter dem Deckmantel der Sharing Economy schiebt die neue Wiener Bauordnung einen Riegel vor. Damit der Plan aufgeht, muss allerdings klar definiert werden, was unter „regelmäßiger“ bzw. „gewerblicher“ Kurzzeitvermietung zu verstehen ist: „Damit nicht ein Schlupfloch durch ein neues ersetzt wird“, warnt Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Die grundsätzliche Linie der Novelle begrüßt sie: „Regulierung mit Augenmaß, keine überschießenden Verbote.“ Eine einfache Handhabe bekommen alle, denen die Umtriebe unprofessioneller Gastgeber in der Nachbarschaft zu viel werden: Ein Anruf bei der Baupolizei sollte teure und zeitaufwändige zivilrechtliche Prozesse ersetzen: „Das ist Bürgerservice.“

Registrierungspflicht notwendig

Konsequenterweise müssten Inserate für Unterkünfte in Wohnzonen entfernt werden, wenn ein gewisses Ausmaß überschritten wird – und zwar plattformenübergreifend. Hilfreich wäre dazu die von der ÖHV geforderte und von der Bundesregierung angekündigte Registrierungspflicht für Hosts: „Das würde verhindern, dass die Gewerbsmäßigkeit durch den Wechsel von einer Plattform zur nächsten verschleiert wird.“

Mehr zum Thema Sharing Economy finden Sie unter www.oehv.at/sharingeconomy

Weitere Pressemeldungen und Bildmaterial unter www.oehv.at/presse

Rückfragen & Kontakt:

Martin Stanits
Leiter Public Affairs & Unternehmenssprecher
T: +43 664 516 08 31
martin.stanits@oehv.at
www.oehv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | T150001