• 31.07.2018, 10:03:55
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16 Mio. Euro gespart! NÖGKK entlastet Familien bei Medikamentenausgaben

Kostenvorteil für 68 000 niederösterreichische Versicherte – Rezeptgebührenobergrenze gilt automatisch

St. Pölten (OTS) - 

In Niederösterreich profitieren so viele Menschen von der Rezeptgebührenobergrenze wie in keinem anderen Bundesland. 68 000 Versicherte der NÖ Gebietskrankenkasse ersparten sich 2017 mehr als 16 Millionen Euro an Rezeptgebühren. „Die Rezeptgebührenobergrenze ist ein Instrument, um kranke Menschen mit hohem Medikamentenbedarf vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren“, sagt NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter, der auf die Solidarität als Eckpfeiler der heimischen Sozialversicherung hinweist: „Die NÖ Gebietskrankenkasse nimmt diesen Versicherten einen Teil ihrer Last und erreicht so einen sozialen Ausgleich innerhalb der Versichertengemeinschaft.“

Die Rezeptgebührenobergrenze sorgt dafür, dass Versicherte ab einem Betrag von zwei Prozent ihres Jahresnettoeinkommens keine Rezeptgebühr mehr zu bezahlen haben. „In Niederösterreich bewahrt die NÖGKK die Haushalte so vor allzu hohen Gesundheitsausgaben“, sagt Hutter. „Alles funktioniert automatisch, niemand braucht sich darum zu kümmern!“

Rezeptgebühren von Mitversicherten werden mitgerechnet

Die Sozialversicherung hat für jede Versicherte bzw. jeden Versicherten ein Rezeptgebührenkonto angelegt. Neben dem Nettoeinkommen werden dort alle im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren der auf Kassenkosten bezogenen Heilmittel verbucht. Sobald die Summe dieser Gebühren die individuelle Zwei-Prozent-Marke erreicht, werden die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte beim Stecken der e-card darüber unterrichtet. Ein einfacher Vermerk auf dem Rezept informiert die Apotheken dann über die Gebührenbefreiung. Die Regelung gilt immer bis zum Jahresende. Rezeptgebühren, die für Mitversicherte wie Ehepartner oder Kinder entrichtet werden, werden mit angerechnet.

Rezeptgebührenkonto dank „Meine SV“ immer im Blick

Da Apotheken mit der Krankenkasse monatlich im Nachhinein abrechnen, kommt es zu Verzögerungen bei der Aktualisierung der Daten auf den Rezeptgebührenkonten. Für die Versicherten entsteht dadurch kein Nachteil. Im Fall der Überschreitung der Grenze wird dieser Betrag als Gutschrift für das Folgejahr verbucht. „Niemand zahlt drauf. In so einem Fall erreicht man im Folgejahr dann die Rezeptgebührenobergrenze zu einem früheren Zeitpunkt“, sagt Obmann Hutter. „Und damit alle Versicherten den Stand ihrer Rezeptge­bührenkonten im Blick haben, gibt es die Möglichkeit, den Kontostand jederzeit über die Plattform ,Meine SV‘ abzufragen.“ Das Online-Service der Sozialversicherung ist unter www.meinesv.at bzw. www.noegkk.at zu erreichen. Zum Einstieg wird eine Handy-Signa­tur benötigt, die in jedem NÖGKK-Service-Center kostenlos freigeschaltet wird.

Die NÖGKK gab im Vorjahr pro Kopf (Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige) 411 Euro für Medikamente aus. Die gesamten Heilmittelkosten betrugen mehr als 500 Millionen Euro. Im Gegenzug erhielt die NÖGKK 62,3 Millionen Euro an Rezeptgebühren – oder pro Kopf 51 Euro. Die Höhe der Rezeptgebühren (derzeit sechs Euro) ist gesetzlich festgelegt.

Befreiung aus sozialen Gründen

Neben der automatisch greifenden Rezeptgebührenobergrenze gibt es auch die Rezeptgebührenbefreiung für sozial Schutzbedürftige: Einkommensschwache Menschen (zum Beispiel Alleinstehende bis 909,42 Euro netto pro Monat) haben die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Rezeptgebühr befreien zu lassen. Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage oder Personen mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit sind grundsätzlich ohne Antrag befreit.

Alle Infos zur Rezeptgebührenobergrenze unter www.noegkk.at/rego

Rückfragen & Kontakt

NÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
050899-5121, Fax: 050899-5181
oea@noegkk.at
www.noegkk.at

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