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Frist für Rückabwicklung von Lebensversicherungen fixiert: Konsumenten müssen rasch handeln

FACTO startet Informationsoffensive mit Song von "Paradeverunsicherer" Klaus Eberhartinger

  • Mit Klaus Eberhartinger als Botschafter und Unterstützer wollen wir die Konsumenten wachrütteln
    Fabian Keller, CEO FACTO Financial Services AG
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  • Mit dem neuen Gesetz werden die Verbraucherrechte in Österreich massiv beschnitten. Und das in so kurzer Zeit, dass die meisten Menschen gar keine Möglichkeit haben, rechtzeitig zu handeln.
    Fabian Keller, CEO FACTO Financial Services AG
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Wien (OTS) - Nach langem Ringen rund um das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen hat die Regierung nun Anfang Juli 2018 entschieden: Das derzeit noch aufrechte, EU-konforme "ewige" Rücktrittsrecht gilt nur mehr bis Ende dieses Jahres. Ab 1.1.2019 wird dieses zum Nachteil für die Konsumenten massiv eingeschränkt. Das bedeutet, dass sie nur mehr wenige Monate Zeit haben, durch falsche oder mangelhafte Belehrungen entstandene Vermögensschäden wiedergutzumachen. Um möglichst viele Menschen auf diese Tatsache aufmerksam zu machen – betroffen ist laut Expertenschätzungen etwa jeder 2. Österreicher – startet Rechtsdienstleister FACTO eine Informationsoffensive mit "Paradeverunsicherer" Klaus Eberhartinger als Botschafter. "Wie gewonnen, so zerronnen" heißt der, gemeinsam mit dem EAV-Frontman und Entertainer produzierte, brandneue Song, der die Problematik unerfüllter Vorsorge-Versprechungen aufgreift.


Beschneidung von Verbraucherrechten

Mit dem neuen Lied und einer begleitenden Informationskampagne warnen Klaus Eberhartinger und der Rechtsdienstleister FACTO vor den Nachteilen des neuen Gesetzes für Verbraucher: Aufgrund der Neuregelung haben sie nur mehr bis Ende des Jahres Zeit, um ihre Ansprüche gegenüber den Versicherungen geltend zu machen. Unrentable Lebensversicherungen können dann nicht mehr zu ihrem Vorteil rückabgewickelt werden – angespartes Vorsorgegeld ist damit verloren. Bis vor ca. zehn Jahren wurden in Österreich vor allem fondsgebundene Lebensversicherungen als zuverlässige und profitable Geldanlage angepriesen. Die Enttäuschung der Versicherten bei Vertragsende war groß: Die meisten Verträge blieben deutlich unter den Erwartungen und die Auswirkungen waren in vielen Fällen sogar existenzbedrohend. "Mit Klaus Eberhartinger als Botschafter und Unterstützer wollen wir die Konsumenten wachrütteln", erklärt Fabian Keller, Vorstandsvorsitzender der FACTO Financial Services AG, und verweist auf das knappe Zeitfenster von wenigen Monaten, das den Konsumenten nur mehr bleibt. "Mit dem neuen Gesetz werden die Verbraucherrechte in Österreich massiv beschnitten. Und das in so kurzer Zeit, dass die meisten Menschen gar keine Möglichkeit haben, rechtzeitig zu handeln."


FACTO übernimmt Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Die Rechtslage ist komplex und eine bloße Kündigung für Konsumenten immer von Nachteil. Für jene, die eine Rechtsschutzversicherung besitzen, lohnt sich ein Blick in die Unterlagen ebenfalls: Oft sind Rechtsfälle dieser Art nicht inkludiert oder an einen Selbstbehalt gebunden. Außerdem droht häufig eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung, wenn sie für eine Rückabwicklung in Anspruch genommen wird. FACTO unterstützt den Konsumenten dabei, sorgenfrei und einfach mit Gewinn aus unrentablen Verträgen auszusteigen. FACTO bietet Betroffenen ab sofort zudem die Möglichkeit, mit einem Quick-Check auf der Website www.facto.at, Verträge schnell und unkompliziert auf Rückabwickelbarkeit prüfen zu lassen. Ist dies möglich, versucht FACTO zuerst, eine außergerichtliche Einigung mit dem Versicherungsunternehmen herbeizuführen. Glückt dies nicht, leitet FACTO ein Gerichtsverfahren ein und übernimmt das Prozess- und Kostenrisiko für den Verbraucher. Das Unternehmen bringt dabei seine Expertise aus Deutschland ein, wo es bereits mehrere tausend Verfahren abgewickelt hat. In Österreich ist mit RA Dr. Alexander Klauser, einer der renommiertesten heimischen Verbraucherrechtsexperten an Bord.


Die neue Regelung für Rückabwicklungen von Lebensversicherungen im Detail

Versicherungsnehmer erhalten ab 1.1.2019 bei einem Rücktritt aufgrund mangelnder Belehrung im ersten Jahr die gesamten Prämien inklusive Abschlusskosten zurück. Ab dem zweiten bis zum Ende des fünften Jahres wird der Rückkaufswert (Zeitwert der Versicherung) ohne Berücksichtigung der Abschlusskosten – aber auch ohne Stornogebühren seitens der Versicherung – erstattet. Nach fünf Jahren erhalten Versicherungsnehmer nur noch den Rückkaufswert. In diesem Fall kann die Versicherung – so vereinbart und angemessen – Stornogebühren abziehen.

Mehr Informationen finden Sie außerdem unter www.grosse-allgemeine-verunsicherung.at

Rückfragen & Kontakt:

Karin Wiesinger
The Skills Group
01 505 26 25 - 18
wiesinger@skills.at

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