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WKÖ-Tourismuswirtschaft erfreut über Novelle zur Genehmigungsfreistellungsverordnung

Wegfall der Betriebsanlagengenehmigung für Beherbergungsbetriebe bis 30 Gästebetten erreicht

Wien (OTS) - „Mit der neuen Regelung hat Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck unsere langjährige Forderung einer Vereinfachung im Betriebsanlagenrecht umgesetzt, die unseren Betrieben aufwändige und bürokratische Verfahren erspart,“ begrüßt Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Novelle der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung, die mit 7.7.2018 in Kraft tritt. Vor allem über die von der WKÖ-Tourismuswirtschaft initiierten und nach langen Verhandlungen umgesetzten Punkte zeigt sich Nocker-Schwarzenbacher erfreut: So ist künftig für Beherbergungsbetriebe mit bis zu 30 Gästebetten in Zukunft keine Betriebsanlagengenehmigung mehr erforderlich, auch dann, wenn Frühstück und kleine Speisen für Übernachtungsgäste angeboten werden. Für Neugründer und auch jene Privatvermieter, die künftig mehr als 10 Betten vermieten möchten, entfällt somit das gesamte Betriebsanlagengenehmigungsverfahren und die damit verbundenen Kosten von rund 2.500 Euro pro Betrieb. Auch für bestehende Betriebsanlagen kommt die Verordnung zur Anwendung.

Neben den Beherbergungsbetrieben zählen künftig auch Eissalons mit und ohne Gastgärten zu den genehmigungsfreien Betriebsanlagen. Ausgenommen von einer Freistellung sind allerdings Betriebe in denen z.B. Schwimmbäder, Saunaanlagen oder Whirlpools betrieben werden, da diese jedenfalls eine Genehmigung benötigen.

„Die neue Genehmigungsfreistellungsverordnung ist Entbürokratisierung mit Augenmaß. Speziell für die vielen Kleinsthotels bis 30 Betten, die vor allem in ländlichen Regionen einen wesentlichen Teil des touristischen Angebots in Österreich ausmachen, ist dies eine Riesenerleichterung,“ zeigt sich Hotellerie-Fachverbandssprecherin Susanne Kraus-Winkler abschließend über diesen interessenspolitischen Erfolg erfreut. (PWK507/ES)

Detaillierte Informationen zur neuen Genehmigungsfreistellungsverordnung finden Sie unter www.dertourismus.at

Rückfragen & Kontakt:

Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Mag. Manfred Katzenschlager
Telefon: +43 5 90 900 3567
manfred.katzenschlager@wko.at
Internet: http://wko.at/bstf

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