Parlament: TOP im Nationalrat am 4. Juli 2018
Familienbonus, "Beraten statt strafen", Plenarsitzungen On Demand, Rechtsbereinigung, neues Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen
Wien (PK) - Der vorletzte Nationalratssitzungstag vor Tagungsende beginnt am Mittwoch mit einer Aktuellen Stunde zum Thema "Echte Entlastung für unsere Familien". Gleich darauf steht der von der Regierung vorgelegte Familienbonus Plus auf der Tagesordnung. Beschlossen werden sollen außerdem u.a. eine Neuregelung des Rücktrittsrechts bei Lebensversicherungen und die Dienstrechts-Novelle 2018. Im Verwaltungsstrafrecht soll der Grundsatz "Beraten statt strafen" verankert werden, Sicherheitsorgane sollen ferner das Recht erhalten, zur Durchsetzung ihrer Befugnisse "angemessenen Zwang" anzuwenden, etwa bei Identitätsfeststellungen.
Zudem werden fast rund 2.500 Gesetze und Verordnungen aus dem Rechtsbestand gestrichen, durch eine Klarstellung im Urheberrecht können Plenarsitzungen künftig On Demand angeboten werden. Am Ende der Sitzung stehen noch mehr als ein Dutzend Rechnungshofberichte auf der Tagesordnung.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde zum Thema "Echte Entlastung für unsere Familien", ausgewählt von der ÖVP.
Jahressteuergesetz mit Familienbonus Plus
Für große Diskussionen wird das von der Regierung vorgelegte Jahressteuergesetz sorgen, das auch den neuen Familienbonus Plus enthält. Dieser wird seit seiner Ankündigung in der Öffentlichkeit und im Parlament äußerst kontrovers diskutiert. ÖVP und FPÖ sehen darin eine Entlastung und die Stärkung der Kaufkraft, SPÖ und Liste Pilz vermissen Verteilungsgerechtigkeit.
So wie es der Gesetzentwurf vorsieht, steht ab 1. Jänner 2019 demnach ein Absetzbetrag von bis zu 1.500 € pro Kind und Jahr zur Verfügung, wenn ausreichend Einkommensteuer bezahlt wurde. Bei Familien mit Jugendlichen über 18 Jahre beträgt die Entlastung bis zu 500 € im Jahr, und zwar solange Familienbeihilfe bezogen wird. Um auch geringverdienende AlleinerzieherInnen und AlleinverdienerInnen mit Kindern zu unterstützen, ist eine Steuererstattung (Kindermehrbetrag) von zumindest 250 € pro Kind vorgesehen. Gemäß dem Gesetzentwurf sollen nicht nur der Familienbonus, sondern auch der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie der Unterhaltsabsetzbetrag indexiert werden, wenn die Kinder ständig in einem anderen EU-Land, im EWR-Raum oder in der Schweiz leben. Dazu äußerten die Oppositionsparteien europarechtliche Bedenken.
Eine höhere Steuerbelastung kommt auf die Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften zu. Diese unterliegen künftig der österreichischen Körperschaftsteuer, sofern sie nicht an die österreichische Konzernmutter ausgeschüttet werden. Das Finanzministerium will damit einen weiteren Schritt zur Betrugsbekämpfung setzen. Mit der "Hinzurechnungsbesteuerung für schädliche Einkünftekategorien" werden nun noch nicht ausgeschüttete Passiveinkünfte einer niedrigbesteuerten ausländischen Gesellschaft dem Mutterkonzern in Österreich angerechnet. Dies stellt eine der zahlreichen Bestimmungen dar, die im Zuge der Umsetzung der europäischen Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie geändert bzw. eingeführt werden.
Steuererleichterungen sieht die Regierung für landwirtschaftliche Betriebe vor. Die Versicherungssteuer bei allen landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen soll vereinheitlicht und damit herabgesetzt werden. Was bisher nur für Hagel galt, kommt nun auch für Frost, Pflanzen und Nutztiere zur Anwendung. Die Versicherungssteuer pro Versicherungsjahr soll 0,2 Promille der Versicherungssumme betragen. Bisher waren für die Versicherungen, mit Ausnahme von Hagel, 11% vom Versicherungsentgelt als Steuer abzuführen. Finanziell schlägt sich dies mit Mindereinnahmen von 5 Mio. € jährlich zu Buche, rechnet das Finanzministerium vor.
Umstritten war im Finanzausschuss die nunmehr eingeführte Möglichkeit eines sogenannten "horizontal monitorings". Unter der Bezeichnung "Horizontal Monitoring" führt das Steuerreformgesetz die Möglichkeit zur begleitenden Kontrolle, sprich eines laufenden Austauschs zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen anstelle von steuerlichen Großprüfungen, ein. In diesem Fall ersetzt ein vom Unternehmer selbst entwickeltes und durch einen Wirtschaftsprüfer überprüftes internes Steuerkontrollsystem inklusive höheren Offenlegungspflichten eine nachträgliche Außerprüfung durch das Finanzamt. Die Behörde kontrolliert nicht nachträglich, sondern begleitet das Unternehmen dabei. Beantragen können jene Unternehmen die begleitende Kontrolle, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Umsatzerlösschwelle von 40 Mio. € überschreiten. Außerdem sind weitere Voraussetzungen wie die Buchführung und die steuerrechtliche Unbescholtenheit zu erfüllen.
Ein weiterer Schritt zu mehr Rechtssicherheit ist die Ausweitung des "Advanced Ruling". Unternehmen bekommen in bestimmten Steuerangelegenheiten die Möglichkeit, im Voraus verbindliche Rechtsauskünfte einzuholen. Derzeit ist dies nur für Unternehmensgruppen, Verrechnungspreise und Umgründungen möglich. Die Regelung wird nun auf Fragen des internationalen Steuerrechts und Umsatzsteuerfragen ausgeweitet.
Eine Änderung im Bereich der Grunderwerbsteuer ist bei Schenkungen auf den Todesfall zwischen Ehepartnern angedacht. Es soll die Möglichkeit zur Befreiung eingeführt werden, wenn die Immobilie dem Erwerber zum Zeitpunkt des Todes als Hauptwohnsitz gedient hat und die Wohnfläche maximal 150 Quadratmeter beträgt.
Rücktritt von Lebensversicherungen wird neu geregelt
Für Diskussionen wird auch die Initiative der Koalitionsparteien sorgen, das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen neu zu regeln. In Zukunft soll bei einem Rücktritt im ersten Jahr die gesamte Prämie einschließlich der Abschlusskosten rückerstattet werden. Eine Zinserstattung ist nicht vorgesehen. Ab dem zweiten bis zum Ende des fünften Jahres wird der Rückkaufswert ohne Abschlusskosten und ohne Stornogebühren ausbezahlt. Ab dem sechsten Jahr soll nur noch der Rückkaufswert abzüglich Stornogebühren erstattet werden.
Der Finanzausschuss hat dazu auch eine eigene Begutachtung durchgeführt. ÖVP und FPÖ wollen damit Rechtssicherheit schaffen. Die NEOS haben sich im Ausschuss eine eventuelle Zustimmung im Plenum offen gelassen. Seitens der SPÖ und der Liste Pilz kamen europarechtliche Bedenken. Sie wollen auch eine Entscheidung des OGH abwarten.
Neue Bestimmungen für Investmentfonds, Erleichterungen für Crowdfunding durch neues Prospektrecht
Das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz sowie das Investmentfondsgesetz 2011 sollen an europäische Standards angepasst werden. In der Novelle geht es neben Erleichterungen der kurzfristigen Finanzierung um Sanktionsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Bezug auf den neuen EU-weiten Rechtsrahmen für Geldmarktfonds sowie um diverse gesetzliche Adaptierungen, die sich aus Sicht der Praxis als zweckmäßig erwiesen haben. So ist etwa vorgesehen, die für Immobilienspezialfonds geltende Begrenzung von höchstens zehn Anlegern auf maximal zwanzig zu erhöhen und weitere Erleichterungen für derartige Fonds zu normieren. Außerdem soll die Besteuerung von Immobilienfonds an die Besteuerung von Kapitalanlagefonds angenähert
werden
Das Prospektrecht wird harmonisiert und vereinfacht. Die neuen von den Regierungsparteien beschlossenen Regeln sollen mehr Handlungsspielraum für Crowdfunding und Crowdinvesting ermöglichen. Auf Basis der EU-Prospektverordnung sollen die Prospektvorschriften unionsweit vereinheitlicht werden.
Forschungsförderungsgesellschaft wird um Digitalisierungsagentur erweitert
Auf breite Zustimmung kann die Novelle zum Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz zählen. Damit wird bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eine Digitalisierungsagentur eingerichtet, sie ist somit auch offiziell für den Bereich Digitalisierung zuständig.
Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland
Zudem empfiehlt der Finanzausschuss dem Nationalratsplenum einstimmig, die Novellierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Russland inklusive der Anpassung an OECD-Standards zu genehmigen. Einen zentralen Punkt nimmt dabei die Anpassung der Dividendenbesteuerung sowie der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen an das Musterabkommen der OECD ein. Künftig soll das Mindestkapitalerfordernis entfallen, um einen reduzierten Quellensteuersatz bei Dividenden anzuwenden. Bei den Veräußerungsgewinnen soll eine Immobilienklausel die Besteuerung im Lagestaat ermöglichen.
Automatischer Datenaustausch über Finanzkonten und länderbezogene Berichte
Auf Einhelligkeit stießen im Finanzausschuss auch zwei internationale Abkommen zum automatischen Austausch von Daten sowie zur Sicherstellung von länderbezogenen Berichten. Der automatische Datenaustausch über Finanzkonten ausländischer Bankkunden soll erstmals im September 2018 für das Jahr 2017 durchgeführt werden. Um dies auch mit jenen Vertragsparteien zu ermöglichen, die erst nach Österreichs Unterzeichnung dem Abkommen (AIA-Abkommen) beigetreten sind, muss ein neuer Vertrag unterzeichnet werden. Konkret wird festgehalten, dass der automatische Informationsaustausch für jene Staaten, die ebenso eine Erklärung abgeben, ab 2018 gilt. Von österreichischer Seite wurde das Abkommen bereits 2014 ratifiziert. Gleiches gilt für den automatischen Austausch länderbezogener Berichte.
Dienstrechts-Novelle 2018
Am Programm steht dann die Dienstrechts-Novelle 2018. Das Gesetzespaket, das wieder Dutzende Detailänderungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bringt, wurde im Ausschuss nur von den NEOS abgelehnt. Sie sehen darin Beamtenprivilegien. Die Palette der Neuerungen reicht von einer präziseren Regelung des Geschenkannahmeverbots bis hin zu höheren Zulagen für Einsätze in Krisengebieten. Zudem wird auch Vertragsbediensteten mit der Wiedereingliederungsteilzeit ein schrittweiser Wiedereinstieg ins Berufsleben nach schwerer Krankheit ermöglicht. Die Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes werden überdies in das Gehaltsgesetz eingegliedert und gelten damit für alle öffentlich Bediensteten.
Bezüglich des Verbots der Geschenkannahme durch öffentlich Bedienstete wird das Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz u.a. um Bestimmungen hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen ergänzt, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen. Dadurch soll nicht zuletzt mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Erstmals ist einer Dienstrechts-Novelle auch eine umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß dem seit 25. Mai geltenden neuen Datenschutzrecht angefügt. Sie betrifft insbesondere neue Bestimmungen im Bundes-Bedienstetenschutzgesetz betreffend die elektronische Übermittlung und Verarbeitung ärztlicher Befunde und Beurteilungen in Zusammenhang mit der Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen öffentlich Bediensteter.
Die jährlichen Kosten für das gesamte vorgelegte Paket werden auf rund 1,3 Mio. € für den Bund sowie ca. 250.000 € für die Sozialversicherungsträger geschätzt.
Fast 2.500 Gesetze und Verordnungen werden aus Rechtsbestand gestrichen
Vor knapp 19 Jahren hat der Nationalrat das Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz beschlossen. Rund 250 von 500 Normen, die vor dem Jahr 1946 kundgemacht worden waren, traten daraufhin Ende 1999 und in den Folgemonaten außer Kraft. Weitere knapp 170 Rechtsvorschriften fielen dem Deregulierungsgesetz 2006 zum Opfer. Nun steht mit dem Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetz der bislang umfangreichste Schritt zur Entrümpelung der österreichischen Rechtsordnung vor der Tür. Betroffen sind rund 2.450 nicht mehr benötigte Gesetze und Verordnungen, sie sollen ab 2019 aus dem Rechtsbestand gestrichen werden. Kritik kommt von der SPÖ und der Liste Pilz, sie bezweifeln unter anderem den Nutzen der Aktion.
Grundsätzlich hat die Regierung für das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz die gleiche Vorgangsweise gewählt wie 1999. Demnach werden mit Ende 2018 all jene Gesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und nicht ausdrücklich im Anhang des Gesetzentwurfs aufgelistet sind. Ausgenommen sind lediglich Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen.
Nahezu die Hälfte der einschlägigen Gesetze und Verordnungen kann damit aus dem Rechtsbestand ausgeschieden werden. Die betreffenden Normen seien mittlerweile veraltet und gegenstandslos, macht das Reformministerium geltend. Justizminister Moser sieht zudem durch den gewählten mehrstufigen Prozess sichergestellt, dass tatsächlich nur überflüssige Normen aufgehoben werden. Auch ist im Gesetz ausdrücklich Vorsorge für den Fall getroffen, dass einzelne Gesetzesverweise künftig möglicherweise ins Leere gehen bzw. aufgehobene gesetzliche Bestimmungen noch für in der Vergangenheit gelegene Sachverhalte benötigt werden.
Im Konkreten werden mit dem Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetz 38% der vor dem Jahr 2000 kundgemachten Gesetze (ca. 600 von rund 1.650) und 54% der Verordnungen (ca. 1.800 von rund 3.350) aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Darunter befinden sich auch mehr als ein Dutzend älterer - vor 1946 kundgemachter - Rechtsvorschriften, die 1999 noch als notwendig erachtet wurden. Welche Normen genau der Entrümpelungsaktion zum Opfer fallen, erschließt sich aus dem Anhang zu den Erläuterungen: Die Palette reicht von einzelnen "Hofdekreten" aus Monarchiezeiten über in der Nachkriegszeit beschlossene Gesetze wie das Werksgenossenschaftsgesetz bis hin zu mittlerweile hinfällig gewordenen Budgetüberschreitungsermächtigungen, Amnestien und vorzeitigen Auflösungsbeschlüssen des Nationalrats.
In einem zweiten Schritt sollen sämtliche Gesetze im Hinblick auf eine unnötige Übererfüllung von EU-Vorhaben - Stichwort "Gold Plating" - durchforstet werden. Moser will dazu, wie er ankündigte, noch im zweiten Halbjahr 2018 ein Sammelgesetz vorlegen. Schließlich sollen in einem dritten Schritt einzelne Gesetze verständlicher formuliert werden.
Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen
Mit einem eigenen Bundesgesetz soll die EU-Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen für den Bereich des Verwaltungsstrafrechts umgesetzt werden. Ziel des Vorhabens ist es, grenzüberschreitende Beweiserhebungen in Verwaltungsstrafsachen durch ein einheitliches Verfahren, standardisierte Formulare und vorgegebene Fristen zu beschleunigen. Zudem ist der EU-Vorgabe, wonach grenzüberschreitende Ermittlungsanordnungen einer Verwaltungsbehörde durch einen Richter, ein Gericht oder einen Staatsanwalt auf ihre Validität zu prüfen sind, Rechnung zu tragen. Diese Aufgabe sollen in Österreich die Verwaltungsgerichte übernehmen.
Für die Umsetzung der Europäischen Ermittlungsanordnung ist im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Ob diese zustande kommt, ist noch offen. SPÖ, NEOS und Liste Pilz lehnten den Entwurf im Verfassungsausschuss mit Hinweis auf einzelne Einwände der Rechtsanwaltskammer jedenfalls geschlossen ab. Gleichzeitig zeigten sich die NEOS aber zuversichtlich, bis zum Plenum einen Konsens zu finden. Auch die Liste Pilz betonte, prinzipiell kein Problem mit dem Vorhaben zu haben. Allgemein abwartend äußerte sich die SPÖ.
Grundsatz "Beraten statt strafen" wird im Verwaltungsstrafrecht verankert
Ein von der Regierung vorgelegtes umfangreiches Gesetzespaket zielt zum einen auf mehr Effizienz und Transparenz bei Verwaltungsstrafverfahren ab. Zum anderen sollen auch Verwaltungsverfahren beschleunigt werden. Der Entwurf wurde vom Verfassungsausschuss unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit angenommen, wobei weite Teile des Pakets auch bei den NEOS und der Liste Pilz auf grundsätzliche Zustimmung stießen. Die SPÖ legt sich vor allem gegen das Vorhaben quer, den Grundsatz "Beraten statt strafen" im Verwaltungsstrafgesetz zu verankern.
Gemäß diesem Grundsatz sind Behörden ab 2019 angehalten, bei weniger gravierenden Übertretungen zunächst Abmahnungen und Belehrungen vorzunehmen, bevor sie eine Strafe verhängen. Die Bestimmungen sind allerdings sehr eng gefasst. So dürfen durch den Rechtsverstoß weder Personen noch Sachgüter je gefährdet gewesen sein. Auch bei vorsätzlichem Verhalten oder wiederholten gleichartigen Übertretungen ist ein Strafverzicht ausgeschlossen. Zudem ist der rechtskonforme Zustand innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist herzustellen.
Die SPÖ ist dennoch skeptisch. Sie fürchtet einen Freibrief für Unternehmen und Personen, die sich nicht an Rechtsnormen halten, zu Lasten "der Menschen draußen" und sprach im Ausschuss von einem "Toleranzexzess". Nach Meinung der Koalitionsparteien beruht die Kritik der SPÖ allerdings auf einem Missverständnis. Laut FPÖ sind weder illegale Glücksspiele noch Alkoholverbote noch Verstöße gegen die Wegräumpflicht von Hundekot vom Beratungs-Paragraphen umfasst, da sich dieser nur auf Dauerdelikte beziehe und außerdem bei vorsätzlichem Verhalten nicht anzuwenden sei. Rücksichtslosigkeit werde mit dem Gesetz keinesfalls gefördert, versicherte auch Justizminister Josef Moser.
Als Beispiel für einen Anwendungsbereich des neuen Paragraphen werden im Gesetz etwa geringfügige Abweichungen von technischen Maßen genannt, von denen keine Gefahr für Personen oder für Sachgüter ausgeht.
Ein weiterer Punkt des Gesetzespakets betrifft die Ausweitung der Verfahrensrechte von Beschuldigten, etwa in Bezug auf die Beiziehung eines Verteidigers, verständliche Rechtsbelehrungen und die Übersetzung von Strafverfügungen. Einige dieser neuen Rechte kommen allerdings nur bei Verwaltungsübertretungen zum Tragen, die mit einer Geldstrafe von über 7.500 € bzw. mit einer Freiheitsstrafe bedroht sind. Klare Vorgaben werden im Verwaltungsstrafgesetz außerdem für eine Weitergabe von Informationen an Medien über Ermittlungsverfahren verankert.
In Umsetzung eines VfGH-Urteils zur Strafprozessordnung werden ehemalige LebensgefährtInnen auch in Verwaltungsstrafverfahren von der Aussagepflicht befreit und damit ehemaligen EhegattInnen bzw. eingetragenen PartnerInnen gleichgestellt.
Erleichtert wird mit der Novelle das sprengelübergreifende Einschreiten von Sicherheitsorganen. Demnach können die BeamtInnen in Hinkunft auch außerhalb des Sprengels der Behörde, der sie funktionell zugeordnet sind, tätig werden. Bisher war das nur bei Gefahr in Verzug der Fall. Das soll flexiblere und wirksamere Einsätze ermöglichen. Zudem wird klarer als bisher geregelt, in welchem Umfang und mit welchen Befugnissen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes an Verwaltungsstrafverfahren mitzuwirken haben. Neu ist in diesem Zusammenhang das Recht von Sicherheitsorganen, zur Durchsetzung ihrer Befugnisse, "angemessenen Zwang" anzuwenden, etwa bei Identitätsfeststellungen.
Identitätsfeststellungen sind darüber hinaus künftig nicht nur bei Betreten auf frischer Tat zulässig, sondern auch unmittelbar nach der Tathandlung, sofern die betreffende Person glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt wird oder Gegenstände bei sich hat, die auf ihre Beteiligung an der Tat hinweisen. Als Beispiel wird etwa der Fall genannt, dass ein Kontrolleur mit einem "Schwarzfahrer" aus der Straßenbahn aussteigt und diese die Station zum Zeitpunkt des Eintreffens der Exekutive bereits verlassen hat.
Dieser Punkt der Novelle wird von der Liste Pilz allerdings massiv kritisiert. Die Oppositionspartei fürtchtet, dass der nachbarlichen Vernaderung Tür und Tor geöffnet wird, wenn Sicherheitsorgane behauptete Verwaltungsübertretungen wie Lärmbelästigung künftig nicht mehr selbst wahrnehmen müssen, um einschreiten und Personalien aufnehmen zu können. Laut Justizminister Moser sind der neuen Befugnis durch ein VfGH-Erkenntnis aber ohnehin enge Grenzen gesetzt.
Im Interesse einer möglichst einheitlichen Strafpraxis und aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz soll es künftig auch einheitliche Deliktskataloge für Strafverfügungen, Anonymverfügungen und Organstrafen geben. Überdies wird den Behörden mit der Novelle die Möglichkeit eingeräumt, von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen, wenn der Betroffene irrtümlich einen höheren Betrag als durch eine Anonymverfügung vorgeschrieben bezahlt hat. Das ist derzeit aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht möglich. Beschuldigte erhalten außerdem das Recht, einen erhobenen Einspruch gegen eine Strafverfügung wieder zurückzuziehen bzw. einzuschränken. SchwarzfahrerInnen haben für das Begleichen einer Strafe künftig 14 statt drei Tage Zeit, sofern ihre Identität festgestellt wurde.
Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands wird künftig auf individuelle Ermächtigungsurkunden für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Einhebung vorläufiger Sicherheiten und für Organe der öffentlichen Aufsicht zur Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung verzichtet. Das betrifft etwa die Parkraumüberwachung. Stattdessen ist eine generelle gesetzliche Ermächtigung in Aussicht genommen.
Um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, wird Behörden und Verwaltungsgerichten mit der Novelle die Möglichkeit eingeräumt, Ermittlungsverfahren mit Schluss der mündlichen Verhandlung für beendet zu erklären. Auch sonst wird es Parteien erschwert, im letzten Augenblick noch neue Tatsachen und Beweismittel vorzubringen. Außerdem sind Parteien in Hinkunft ausdrücklich dazu angehalten, "ihr Vorbringen so rechtzeitig und vollständig zu erstatten, dass das Verfahren möglichst rasch durchgeführt werden kann". Damit wollen die Abgeordneten Verfahrensverschleppungen unterbinden.
2. Erwachsenenschutzgesetz macht Kompetenzanpassungen notwendig
Das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz, mit dem sich das Plenum dann auseinandersetzen wird, enthält Anpassungen, die im Zuge des 2. Erwachsenenschutzgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz notwendig geworden sind. So soll etwa eine Erwachsenenvertretung nicht mehr automatisch, sondern nur mehr dann im Firmenbuch und im Grundbuch eingetragen werden, wenn ein Genehmigungsvorbehalt erteilt wird. Die Eltern wiederum sind von der Rechnungslegungspflicht ausgenommen.
Bundesminister Josef Moser bekräftigte im Ausschuss, dass die Finanzierung für die Erwachsenenschutzvereine sichergesellt sei. Für 2018 werden zusätzlich 10,2 Mio. € und für 2019 14,7 Mio. € zur Verfügung stehen.
Plenarsitzungen On Demand
Wer sich über den Wortlaut der Debatten in Nationalrat und Bundesrat informieren will, ist bald nicht mehr nur auf die Stenographischen Protokolle angewiesen. Die Plenarsitzungen von Nationalrat und Bundesrat sollen künftig - wahrscheinlich ab Frühjahr 2019 - auch über Video-on-Demand abrufbar sein. Möglich wird dies durch entsprechende Klarstellungen im Urheberrechtsgesetz, mit denen sich der Nationalrat dann beschäftigen wird. Derzeit ist die Zulässigkeit der Nutzung aus urheberrechtlicher Perspektive noch unklar, da die freie Werknutzung im Zusammenhang mit öffentlichen Reden nur "zu Zwecken der Berichterstattung" möglich ist. Nun wird das Wort "Berichterstattung" durch "Informationszwecke" ersetzt und damit die notwendige Klarstellung vorgenommen.
Die Novelle stieß im Justizausschuss bei allen Fraktionen auf positives Echo. Ihr Kernpunkt ist allerdings die erleichterte Werknutzung für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen. Diese sollen nun in Umsetzung einer auf dem Vertrag von Marrakesch basierenden EU-Richtlinie einen freien Zugang zu bestimmten veröffentlichten Werken wie Büchern in einem barrierefreien Format - etwa Braille-Schrift - erhalten.
Rechnungshofbericht zum österreichischen Hochschulsektor
Die österreichischen Universitäten und Fachhochschulen waren Thema einer Rechnungshofprüfung, deren Ergebnisse im Nationalrat diskutiert werden. Konkret überprüfte der Rechnungshof 21 öffentliche Universitäten, die Donau-Universität Krems, zwölf Privatuniversitäten, 21 Fachhochschulen und 14 Pädagogische Hochschulen. Dabei fasste er insbesondere deren rechtliche Rahmenbedingungen und -vorgaben, die Hochschulstrategie, den Österreichischen Hochschulplan sowie die finanziellen Rahmenbedingungen von 2010 bis 2015 ins Auge.
In seiner Analyse stellte der Rechnungshof unterschiedliche Rechtsgrundlagen in historisch gewachsenen Systemen fest. Der Hochschulraum unterlag der Zuständigkeit mehrerer unterschiedlicher Bundesministerien. Seit der Prüfung durch den Rechnungshof habe sich die Hochschulpolitik weiterentwickelt, führte Andreas Hanger (ÖVP) ins Treffen. Aktuell werde an mehreren Berichten zum Thema Hochschulwesen gearbeitet, so Kraker.
Als zentrale Empfehlung regte der Rechnungshof zu einer klaren Abgrenzung der Aufgaben der Beratungsorgane an. Außerdem sollte die Ausgabenquote nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit quantifizierbaren Wirkungsindikatoren betrachtet werden. Geht es nach Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker, so ist ein neuer Hochschulplan von der gesamten Bundesregierung zu beschließen. Bei künftigen Steuerungsentscheidungen wäre auf eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis Bedacht zu nehmen, so eine weitere Empfehlung im Bericht.
Rechnungshof: Tagesbetreuung von SchülerInnen einheitlich regeln
Komplex und unübersichtlich, das sei die Situation bei der Tagesbetreuung von SchülerInnen in Österreich, kritisiert der Rechnungshof. Die Bildungsreform 2017 habe kaum zu einer Verbesserung bei den zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilten Zuständigkeiten geführt, wie ein Prüfbericht zur schulischen und außerschulischen Tagesbetreuung aus dem Jahr 2016 verdeutlicht. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker forderte im Ausschuss, die vielen rechtlichen und organisatorischen Unterschiede mit einer klaren Aufgabendefinition der Institution Schule zu klären. In diesem Rahmen sei der Ganztagsschulbetrieb gerade auch in Hinblick auf die Ferienbetreuung gezielt auszubauen, wobei besonders Kinder aus sozial benachteiligten Gruppen verstärkt von der Förderung außerhalb des Unterrichts erreicht werden sollten.
Für Bildungsminister Heinz Faßmann ist das Problem des "Kompetenzdschungels" an Österreichs Schulen nicht neu. Er ersuchte jedoch um Zeit, um die jahrelang diskutierte Aufgabenverteilung im föderalen Gefüge zu lösen. Auf die Frage, wie SchülerInnen aus erwerbsschwachen Familien bzw. mit Migrationshintergrund häufiger zur Nachmittagsbetreuung kommen, gibt es Faßmann zufolge ebenfalls "keine einfache Antwort". Grundsätzlich bekannte er sich aber im Ausschuss zu dem Vorsatz, für 40% der SchülerInnen zwischen sechs und 15 Jahren gesicherte Tagesbetreuungsplätze zu schaffen.
Prüfschwerpunkte waren neben dem Bildungsministerium der Landesschulrat Salzburg und der Stadtschulrat Wien sowie die Bildungsressorts der jeweiligen Landesregierungen.
Rechnungshof prüfte schulärztlichen und schulpsychologischen Dienst
Um die Gesundheit der österreichischen SchülerInnen geht es im nächsten Bericht des Rechnungshofs, der dann debattiert wird. Im Konkreten stand darin die Arbeit des schulärztlichen Dienstes und des schulpsychologischen Dienstes im Mittelpunkt, die sich die RechnungsprüferInnen im Rahmen einer Follow-up-Prüfung im Jahr 2017 noch einmal genauer anschauten. Das Resümee war dabei durchaus positiv, zumal elf der 20 Empfehlungen, die sich sowohl an das Bildungs- als auch an das Gesundheitsministerium richteten, vollständig und fünf teilweise umgesetzt wurden.
Ausständig seien aber weiterhin noch etwa die Aufhebung der strikten Trennung zwischen Schulgesundheitspflege und Gesundheitsvorsorge, der Aufbau eines systematischen Qualitätsmanagements sowie die Überführung der im Verein "Österreichisches Zentrum für psychologische Gesundheitsförderung im Schulbereich" tätigen ExpertInnen in den Bundesdienst, heißt es im Bericht.
Weitere Rechnungshofberichte
Der Nationalrat wird sich darüber hinaus mit rund elf weiteren Rechnungshofberichten (u.a. EU-Finanzen 2015, Verkehrsdiensteverträge, Katastrophenhilfe, FH Joanneum, EU-Mittel unter dem Gesichtspunkt der Wirkungsorientierung und Österreich Institut GmbH, Gendergesundheit in Österreich) beschäftigen, die im Ausschuss keiner Debatte unterzogen wurden.
Rechnungshofbericht zur Erhebung der Verbrauchsteuern
In einem weiteren Bericht prüfte der Rechnungshof die Erhebung der Verbrauchsteuern durch das Finanzministerium. Geht es nach dem Prüforgan, sollten Risiken stärker berücksichtigt werden und eine Personalbedarfserhebung für den Vollzug der Verbrauchsteuern stattfinden. Außerdem kritisiert er die Aufgaben der Kundenteams des Zolls. Diese waren sowohl für zoll- als auch für verbrauchsteuerrechtliche Agenden zuständig, so der Prüfbericht.
Das Verbrauchsteueraufkommen betrug im Jahr 2014 6,221 Mrd. €, also 8% der Einnahmen aus Abgaben. Verwaltet wird dies österreichweit von neun Zollämtern. Da das Finanzministerium keine Erhebung des tatsächlich erforderlichen Personalbedarfs durchgeführt hatte, war der Personalbedarf für die Einhebung der Verbrauchsteuern nicht bekannt, so das Prüfergebnis. Weitere Risikopotenziale sah das Prüforgan in Defiziten bei Kontrollmaßnahmen.
Die größten Steuereinnahmen brachte die Mineralölsteuer in Höhe von zwei Drittel der gesamten Verbrauchsteuereinzahlungen - das trotz geringem Kontrollaufwand von nur 18% der amtlichen Aufsichtszeiten. Demgegenüber verbrachten die Kundenteams über 50% der Zeit mit den Einnahmen aus der Alkoholsteuer, die aber nur 172 Mio. € einbrachte. Nach Informationen von Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs im Ausschuss verursacht die Einhebung der Schaumweinsteuer mehr Kosten als sie einbringt.
Rechnungshofbericht zu Vergaben von Trafiken
Der Rechnungshof setzt sich für eine stärkere Kontrolle der Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen durch die Trafiken ein. In zwei Prüfungen widmete sich das Prüforgan der Monopolverwaltung GmbH sowie dem Solidaritäts- und Strukturfonds, der ebenfalls von der Tabakindustrie finanziert wird. Geht es nach dem Rechnungshof, so sollen Trafiken an Vorzugsberechtigte (Menschen mit Behinderung) übergeben werden, anstatt von Angehörigen übernommen zu werden.
Die Monopolverwaltung hat (sozialpolitisch) zum Ziel, möglichst vielen begünstigen Behinderten eine wirtschaftliche Existenzgrundlage als TabaktrafikantIn zu verschaffen, stellte der Rechnungshof in seiner Prüfung zwischen November 2015 und April 2016 fest. Von 2011 bis 2015 wurden zwei Drittel der zu vergebenden Tabakfachgeschäfte von Vorzugsberechtigten übernommen, der Rest wurde durch Angehörige besetzt.
In einem damit in Verbindung stehenden weiteren Rechnungshofbericht geht es um den Solidaritäts- und Strukturfonds bei der Monopolverwaltung GmbH, der sich aus Zuschlägen, die Tabakwarengroßhändler für Tabakwareneinkäufe der TrafikantInnen von 2008 bis 2014 an den Fonds abzuführen hatten, finanziert hat
Rechnungshof ortet Defizite bei der Transparenzdatenbank
Ein kritischer Bericht des Rechnungshofs über Kosten und Nutzen der Transparenzdatenbank sind ein weiterer Gegenstand der Debatte. So hatte die Prüfung des Rechnungshofs ergeben, dass der Zielsetzung der Transparenzdatenbank bedeutende Hindernisse entgegenstanden, wobei vor allem die Unvollständigkeit der gemeldeten Daten bemängelt wird.
Konkret wartet Rechnungspräsidentin Margit Kraker im Bericht mit durchaus kritischen Schlussfolgerungen auf. Mit der Datenbank sei ein kompliziertes Instrument der Leistungserfassung entstanden, das durch die Vielzahl an erfassten Leistungen überfrachtet und durch Schwächen in der Erfassungslogik geprägt war, heißt es. Die Inhalte der Transparenzdatenbank seien für Entscheidungsträger, abwickelnde Stellen und die Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. So fehlten wesentliche Informationen, um einen Gesamtüberblick über staatliche Transfers zu geben. Die Nicht-Veröffentlichung und die sehr restriktive Zugriffsgestaltung für Leistungsgeber auf die erfassten Daten, aber auch die Unvollständigkeit der Datenerfassung beschränkten die Informations-, Kontroll- und Steuerungsfunktion, lautete das Resümee Krakers.
Rechnungshof: Österreich weist zweithöchsten Gender Pay Gap in der EU auf
Dass die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen nach wie vor hoch sind, zeigt ein weiterer Bericht des Rechnungshofs auf. So weist Österreich mit einem Gender Pay Gap von 22,9% im EU-Vergleich den zweithöchsten Wert hinter Estland auf. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker empfiehlt u.a. steuerliche Maßnahmen, die geeignet sind, negative Erwerbsanreize abzubauen und positive Erwerbsanreize für Frauen zu setzen. Auch sollte etwa evaluiert werden, inwieweit die durch die Steuerreform 2015/2016 ausgeweiteten Maßnahmen des Familienpakets 2009 (Kinderfreibetrag, Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskoste) geeignet waren, die beabsichtigten Wirkungen zu erzielen. Kraker plädiert zudem auch für standardisierte, geschlechterbezogene Auswertungen über die Inanspruchnahme steuerlicher Ausnahmebestimmungen.
Weitere Prüfberichte des Rechnungshofs
Standorte der allgemein bildenden Pflichtschulken in Tirol und Vorarlberg, Insolvenz-Entgelt-Fonds - Follow up, Gendergesundheit - Follow up, Meldeverpflichtung gemäß Parteiengesetz) stellen weitere Prüfberichte dar.Zu diesen Berichten hatte es im Rechnungshofausschuss keine Debatte gegeben. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) keg/jan
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