- 06.06.2018, 10:15:21
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- OTS0063
AK Erfolg: Mehr Wochengeld bei regelmäßigen Überstunden
Rückwirkende Neuberechnung für Fälle ab 2016 auf Antrag möglich
Utl.: Rückwirkende Neuberechnung für Fälle ab 2016 auf Antrag
möglich =
Wien (OTS) - Erfolg für eine junge Mutter, die mithilfe der AK
geklagt hatte: Der OGH hat aufgrund einer Klage kürzlich entschieden,
dass regelmäßig geleistete Überstunden sowie Sonn- und
Feiertagsentgelte, die vor der Schwangerschaft geleistet wurden, für
das Wochengeld von der Sozialversicherung zu berücksichtigen sind.
Bisher war das nicht der Fall.
Das Wochengeld soll während der Zeit der Mutterschutzfrist vor und
nach der Geburt den Nettolohn komplett ersetzen. Bemessen wird das
Wochengeld aus dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei
Kalendermonate vor Schutzfristbeginn.
Die Sozialversicherung hatte argumentiert, dass Arbeitnehmerinnen ja
ab Beginn bzw. Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber
keine Überstunden, Sonn- und Feiertagsdienste mehr leisten dürfen.
Daher seien diese bei der Berechnung des Wochengeldes auch nicht zu
berücksichtigen.
Der Oberste Gerichtshof sah das anders und folgte der Rechtsmeinung
der Arbeiterkammer: Wenn eine Arbeitnehmerin vor der Schwangerschaft
regelmäßig Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit geleistet hat,
müssen diese auch bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt
werden. Dies gilt ab sofort bei neuen Anträgen. Der Arbeitgeber ist
für die richtige Ausstellung der Arbeits- und Entgeltsbestätigung
verantwortlich.
Wurde Wochengeld bereits ausgezahlt, dann gibt es die Möglichkeit von
der Sozialversicherung eine Nachverrechnung zu Verlangen. Dazu ist
eine vom Arbeitgeber korrigierte Arbeits- und Entgeltsbestätigung,
bei der die Überstunden berücksichtigt sind, vorzulegen.
Achtung: Liegt der Beginn dieser Schutzfrist (Versicherungsfall -
Wochengeld) allerdings schon länger als zwei Jahre zurück ist eine
Nachverrechnung nicht mehr möglich.
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