- 12.04.2018, 08:27:07
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Lohndumping 2, AK Klein: „Kein kostengünstiger Freibrief für Lohndumping und Co.“
Regierung plant „gründliche Überarbeitung“ des Kumulationsprinzips
Utl.: Regierung plant „gründliche Überarbeitung“ des
Kumulationsprinzips =
Wien (OTS) - Eine große Baufirma neppt über Jahre hinweg Arbeiter,
Sozialversicherung und die Finanz durch Lohn- und Sozialdumping. Und
auch Ismael V. und seine Kollegen kämpfen mithilfe der AK noch immer
um ausständigen Lohn. Hier geht es oft um dutzende Betroffene. Fällt
das sogenannte „Kumulationsprinzip“ könnten diese Betriebe jedoch nur
eine Geldstrafe für einen einzigen Verstoß erhalten. Die Regierung
plant eine „grundlegende Überarbeitung“ des Kumulationsprinzips. Über
eine Reduktion in Härtefällen ist die AK durchaus gesprächsbereit. Es
gibt auch bereits eine Sozialpartnereinigung in diesem Sinne. AK
Direktor Christoph Klein: „Es darf aber nicht sein, dass sich
Unternehmen, die sich durch systematische Gesetzesverletzungen einen
unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen, mit einem Griff in die
Portokasse freikaufen können.“
„Noch ist das Verwaltungsstrafrecht Garant dafür, dass die Zahl der
von Verstößen betroffenen ArbeitnehmerInnen – und damit indirekt auch
das Ausmaß des durch das illegale Verhalten erzielten Gewinns – auch
Basis für die Bemessung der Strafhöhe ist“, sagt AK Direktor
Christoph Klein. “Kumulation“ heißt daher am Arbeitsplatz: Die
Strafhöhe wird mit der Anzahl der von den Rechtsverletzungen
betroffenen ArbeitnehmerInnen multipliziert. Macht ein größerer
Betrieb zum Beispiel hohe illegale Gewinne, indem er systematisch den
Kollektivvertragslohn unterschreitet (Lohndumping), riskiert er eine
hohe Strafsumme, weil die Anzahl der geschädigten ArbeitnehmerInnen
entscheidend ist.
Mit einem Wegfall des Kumulationsprinzips würden den einschlägigen
Gesetzesmaterien etwa für Arbeitszeit, ArbeitnehmerInnenschutz oder
Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung die Zähne gezogen. „Die Folge: Ein
kostengünstiger Freibrief für alle unlauteren Unternehmen und eine
Ohrfeige für alle Unternehmen, die den Rechtsstaat ernst nehmen. Eine
,All-inclusive‘-Strafe kann weder im Interesse der Wirtschaft, des
Rechtsstaates noch der durch die Gesetze geschützten
ArbeitnehmerInnen sein“, erklärt Klein.
Laut einer Studie ist für 70 Prozent der österreichischen Unternehmen
die Vermeidung von Verwaltungsstrafen eine wichtige Motivation für
den ArbeitnehmerInnenschutz. Fällt die Kumulation, fehlt die
Abschreckung.
www.wie-soll-arbeit.at
Wie soll Arbeit? Die Initiative von Arbeiterkammer und ÖGB zum
Mitreden und Mitbestimmen.
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