- 04.04.2018, 18:45:49
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- OTS0189
Finanzierung der Arzneimittelüberwachung: Rechnungshof empfiehlt Abgabe pro verkaufter Packung nach Vorbild der Schweiz
RH-Ausschuss debattiert Prüfbericht zur Kontrolle und Überwachung von Arzneimittel- und Medizinprodukten
Utl.: RH-Ausschuss debattiert Prüfbericht zur Kontrolle und
Überwachung von Arzneimittel- und Medizinprodukten =
Wien (PK) - Der Rechnungshof nahm 2016 die Struktur der Arzneimittel-
und Medizinprodukteüberwachung in Österreich sowie deren Finanzierung
unter die Lupe. Geprüft wurde das Bundesministerium für Gesundheit
und Frauen, das ihm nachgeordnete und für die Zulassung und Kontrolle
von Arzneimitteln sowie Medizinprodukten verantwortliche Bundesamt
fu¨r Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) sowie die
privatwirtschaftlich organisierte und für die operative
Marktüberwachung zusta¨ndige AGES Medizinmarktaufsicht. Der
Pru¨fungszeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2010 bis 2015,
allerdings haben sich die RechnungsprüferInnen auch die Jahre ab 2006
- dem Zeitpunkt der Ausgliederung der Kontrolle von Arzneimitteln und
Medizinprodukten aus dem Bundesbereich zur AGES Medizinmarktaufsicht
- angesehen.
Im Zusammenhang mit der Ausgliederung bemängelt der Bericht, dass das
neue Geschäftsfeld der Medizinmarktaufsicht im Unternehmenskonzept
der AGES bis 2011 unberücksichtigt geblieben ist. Die Folge waren
u.a. Doppelstrukturen, die erst ab 2013 abgebaut wurden sowie eine
unklare Rollenverteilung zwischen der AGES und dem BASG. Durch die
Ausgliederung kam es auch im Gesundheitsministerium sowie im
Bundesamt vereinzelt zu Problemen. Etwa war die Trennung zwischen
Entscheidungs- (BASG) und Kontrollfunktion (BMGF) nicht gegeben, was
in der Praxis beispielweise zu fehlenden Unabhängigkeitserklärungen
führte. Diese müssen laut Gesetz jährlich und lückenlos vorliegen.
Trotz der Ungereimtheiten kommt der Rechnungshof im Bericht zum
Schluss, dass der Rückstau unerledigter Anträge in der Arzneimittel-
und Medizinprodukteüberwachung sowie die finanzielle Schieflage seit
der Ausgliederung abgebaut bzw. bereinigt werden konnten. "Wir haben
eine positive Entwicklungen festgestellt, die AGES
Medizinmarktaufsicht findet auch bei der Europäischen
Arzneimittelagentur Anerkennung", so Rechnungshofpräsidentin Margit
Kraker im Ausschuss.
Handlungsbedarf ortet der Rechnungshof allerdings bei der
Finanzierung der Medizinmarktüberwachung. Laut Bericht sind die
Mittel trotz der 2015 beschlossenen und ursprünglich bis 2018
befristeten Abgabe durch Apotheken nicht sichergestellt. Zur
langfristigen Absicherung der allgemeinen Medizinmarktüberwachung
empfiehlt er die Einführung einer Abgabe pro verkaufter
Arzneimittelpackung nach dem Vorbild der Schweiz. Hartinger-Klein:
Arzneimittelabgabe nach Schweizer Vorbild derzeit nicht geplant
Laut Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein ist die Finanzierung
der Medizinmarktüberwachung durch die Apothekenabgabe in Form eines
Zuschlags zur Kammerumlage bis 2022 geregelt. Erst dann würde man
sich über die Finanzierung Gedanken machen. Eine Abgabe pro
verkaufter Arzneimittelpackung wie in der Schweiz ist derzeit nicht
geplant, wie sie gegenüber den Abgeordneten Irmgard Griss (NEOS),
Peter Gerstner (FPÖ), Wolfgang Zinggl (Liste Pilz), Rebecca
Kirchbaumer (ÖVP) sowie Reinhold Einwallner (SPÖ) im Ausschuss
klarmachte.
Geht es nach AGES-Geschäftsführer Wolfgang Hermann, gibt es am
aktuellen Finanzierungssystem nichts auszusetzen. Voraussetzung sei
allerdings die Verlängerung der Apothekenabgabe. Nach den vom
Rechnungshof aufgezeigten Verlusten habe die AGES
Medizinmarktaufsicht in den letzten Jahren den Turnaround geschafft
und 2016 sowie 2017 Millionengewinne gemacht. Man wolle auch
weiterhin Synergien zwischen den einzelnen Geschäftsfeldern der AGES
nutzen und Prozesse optimieren.
Nationalrat wird sich mit weiteren Prüfberichten befassen
Einstimmig und ohne weitere Beratungen nahmen die Abgeordneten elf
Prüfberichte ( III-5 d.B., III-6 d.B., III-7 d.B., III-8 d.B., III-9
d.B., III-12 d.B., III-13 d.B., III-14 d.B., III-17 d.B., III-18
d.B., III-19 d.B.) zur Kenntnis. Sie werden nun im Plenum des
Nationalrats diskutiert. Unter anderem hatte der Rechnungshof das
Projekt AirPower, die Qualität der mittelfristigen Haushaltsplanung
des Bundes, die Lehrpersonenfort- und weiterbildung, die
Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische
Kunst (21er Haus), die Maßnahmen zur Förderung der Personalmobilität
im Bundesdienst und die tech2b Inkubator GmbH unter die Lupe
genommen.
Darüber hinaus wurden die Beratungen über rund ein Dutzend weiterer
Rechnungshofberichte aufgenommen und gleich wieder vertagt. Darin
geht es u.a. um die Bundespensionskasse AG - Veranlagungsstrategien
und Asset Management, die Meldeverpflichtung gemäß Parteiengesetz
2012, die Oesterreichische Nationalbank, die Struktur der
österreichischen Vertretungen innerhalb der EU, den
Truppenübungsplatz Allensteig oder Polizeiliche Großeinsätze (III-87
d.B., III-88 d.B., III-89 d.B., III-94 d.B., III-95 d.B., III-96
d.B., III-112 d.B., III-113 d.B., III-114 d.B., III-115 d.B., III-116
d.B., III-117 d.B., III-122 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss)
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