- 30.03.2018, 11:49:25
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- OTS0045
„Bürgeranwalt“: Unklarheiten nach der Abschaffung des Pflegregresses
Am 31. März um 17.30 Uhr in ORF 2
Utl.: Am 31. März um 17.30 Uhr in ORF 2 =
Wien (OTS) - Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 31. März 2018, um 17.30 Uhr in ORF 2
folgende Fälle:
Unklarheiten nach der Abschaffung des Pflegregresses
Der Pflegeregress ist seit heuer abgeschafft. Was gilt für Schulden
beim Pflegeheim aus der Zeit davor? Darf der Fonds Soziales Wien vier
Prozent Zinsen dafür verrechnen? Seit wann genau darf der
Sozialhilfeträger nicht mehr auf Immobilien von
Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern zugreifen? Wie geht man damit
um, dass es jetzt einen Run auf Heime gibt? Werden diejenigen, die zu
Hause gepflegt werden, jetzt finanziell schlechter gestellt als jene,
die die stationäre Pflege bevorzugen? Anhand konkreter Fälle
diskutiert Volksanwalt Dr. Günther Kräuter mit dem Geschäftsführer
des Fonds Soziales Wien, Peter Hacker.
17.000 Euro für ein paar Quadratmeter?
Eine Pensionistin aus Osttirol kann zu ihrem Haus kaum zufahren. Die
Einfahrt, die zu ihrem Grundstück führt, verläuft zu einem Teil über
den Grund ihres Nachbarn. Dieser hatte auf Unterlassung geklagt und
Recht bekommen. 17.000 Euro müsste die Pensionistin dafür bezahlen,
dass sie ein paar Quadratmeter des Nachbargrundes benützen darf. Gibt
es eine andere Lösung?
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