• 11.03.2018, 08:00:16
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Löger: Automatische Datenübermittlung wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung

Sonderausgaben in Steuerausgleich 2017 erstmals automatisch berücksichtigt

Utl.: Sonderausgaben in Steuerausgleich 2017 erstmals automatisch
berücksichtigt =

Wien (OTS) - „Neben der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung hat die
Finanzverwaltung mit der automatischen Datenübermittlung von
Sonderausgaben für das Jahr 2017 einen weiteren wichtigen Schritt zu
Bürokratieabbau und Serviceorientierung gesetzt“, betont
Finanzminister Hartwig Löger in einer Aussendung.

„Einige kleine Organisationen fehlen noch, doch der Großteil der
Organisationen hat die Daten fristgerecht bis Ende Februar gemeldet.
Knapp sechs Millionen Einzeldatensätze wurden übermittelt, davon
konnten 99,7 Prozent automatisch den jeweiligen Steuerzahlerinnen und
Steuerzahlern zugeordnet werden“, freut sich der oberste Chef der
Finanzverwaltung. „Insgesamt haben Kirchen, Spendenorganisationen und
Versicherungen Sonderausgaben in der Höhe von knapp 843 Millionen
Euro an die Finanzämter übermittelt“, berichtet Löger. „Insbesondere
von den Spendenorganisationen wurden für 2017 knapp eine Million mehr
Fälle gemeldet als 2016 in der Steuerveranlagung erklärt wurden.
Gegenüber 2016 wurden auch um 57 Millionen Euro mehr Spenden
gemeldet. Das bedeutet, dass ab 2017 eine erheblich größere Anzahl
von Personen von der steuerlichen Spendenabsetzbarkeit profitiert.
Wir glauben, dass dadurch die Spendenfreudigkeit der ohnehin schon
großzügigen Österreicherinnen und Österreicher noch weiter begünstigt
wird“, erklärt der Finanzminister.

„Die Finanzverwaltung ist mit diesem Projekt einen weiteren wichtigen
Schritt in Richtung Digitalisierung und Automatisierung ihrer
Services gegangen. Zusammen mit den projektverantwortlichen
Kolleginnen und Kollegen freue ich mich sehr über diesen Erfolg und
darf mich an dieser Stelle auch herzlich bei allen beteiligten
Organisationen bedanken“, so Löger abschließend.

Bisher mussten Sonderausgaben wie Kirchenbeitrag, Spenden sowie
freiwillige Versicherungen oder der Nachkauf von Versicherungszeiten
selbständig in der Steuerveranlagung geltend gemacht werden. Ab dem
Jahr 2017 wurde die Selbsterklärung durch einen gesetzlich
verankerten Automatismus, eben die automatische Datenübermittlung von
Sonderausgaben, abgelöst. Erfolgreich, wie die Zahlen beweisen.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter www.bmf.gv.at.

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