• 29.01.2018, 12:05:15
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LR Rauch: „Ist ein überdimensioniertes Beschneiungsprojekt im Öffentlichen Interesse?“

Kritik am geplanten Stausee im Montafon

Utl.: Kritik am geplanten Stausee im Montafon =

Bregenz (OTS) - (VLK) – Die Silvretta Montafon GmbH plant ein 8,5
Hektar großes (12 Fußballfelder) Beschneiungsprojekt am Schwarzköpfle
im Gemeindegebiet von St. Gallenkirch mit Stausee (6,5 Hektar) und
Pumpstation. „Ich halte es für wichtig, dass dieses Mega-Projekt nun
breit diskutiert wird, ob es tatsächlich im Öffentlichen Interesse
ist,“ sagte Umweltlandesrat Johannes Rauch im heutigen (Montag)
Pressegespräch im Landhaus. Das Volumen des geplanten Stausees, der
der frühzeitigen Beschneiung in dem Gebiet dienen soll, fasst
307.200 Kubikmeter und wird von einem Damm abgesichert, der an seiner
höchsten Stelle 26 Meter messen soll. „Dieses Vorhaben gefährdet
sensible Naturräume wie die Alpinregion, Moore, Uferschutzbereich und
Magerwiesen und widerspricht den Zielen nach dem Gesetz über
Naturschutz und Landschaftsentwicklung,“ kritisierte Rauch.
Der Umwelt- und Klimaschutzlandesrat spricht sich dafür aus,
Projekte dieser Art nicht hinter verschlossenen Türen zu diskutieren
und entscheiden. Anlässlich der Projekteinreichung sollte eine
möglichst breite öffentliche Auflage ermöglicht werden. Das Projekt
ist als Erweiterung der Schneeerzeugungsanlage Versettla und Valisera
geplant. Das Ziel der Betreiber ist es, zukünftig ab dem 1. Oktober
Beschneiungsdepots anlegen zu können und ein umfangreiches Skigebiet
mit den Bereichen Valisera, Versettla, Garfrescha, Grasjoch und
Kapell innerhalb von 70 Stunden grundzubeschneien. „Diese Zielsetzung
ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich frage mich: Wo sind die
Grenzen und wie viel Wachstum brauchen wir noch? Dieses
überdimensionierte Projekt darf es so nicht geben.“, betonte Rauch.

Bisher keine Skipiste in der Nähe

Das Projekt ist in einem Kar (kesselförmige Eintiefung an einem
Berghang mit flachem Boden und steilen Rückwänden) unterhalb des
Schwarzköpfles auf einer Seehöhe von 2080 bis 2190 Metern über dem
Meeresspiegel geplant. Laut Informationen wird das Kar im Sommer als
Alpweide und im Winter teilweise als Skipiste genutzt. Die aktuelle
Piste verläuft heute allerdings weiter nordöstlich, das Kar selbst
wird vermutlich nur von Tiefschneefahrern benutzt. „Ich befürchte,
dass für die Arbeiten eine Zufahrtstrasse benötigt wird, die dann in
weiterer Folge zu einer präparierten Skipiste ausgebaut wird.“, sagte
Rauch.

Eine Vielzahl alpiner und subalpiner Ökosysteme

Gerade im Hochgebirge gibt es eine große Vielzahl alpiner und
subalpiner Ökosysteme, die kleinräumig und eng miteinander verzahnt
sind. So findet sich in dem Kar ein Hochmoor mit seinen
hochspezialisierten Pflanzen wie etwa eine
Hochmoor-Rasenbinsen-Gesellschaft, die in der Roten Liste der
Pflanzengesellschaften Vorarlberg als gefährdet angeführt wird.

Gemäß dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§23,
Schutz von Gletschern und der Alpinregion) gelten für Vorhaben über
1.800 m Seehöhe besondere Bestimmungen. Und insbesondere sind die
Feuchtstandorte gemäß §25 geschützt: „Im Bereich von Auwäldern und
Mooren, soweit diese nicht landwirtschaftlich genutzt sind, bedürfen
Geländeveränderungen, Entwässerungen und andere den Lebensraum von
Tieren und Pflanzen gefährdeten Maßnahmen einer Bewilligung. Im
Bereich von landwirtschaftlich genutzten Mooren und Magerwiesen
feuchter und trockener Prägung, soweit sie größer als 100 m² sind,
bedürfen die Vornahme von Kulturwandlungen, Geländeveränderungen,
Entwässerungen und Aufforstungen einer Bewilligung.“ Aufgrund der
rechtlichen Bestimmungen und der Gefährdungseinstufung sind somit
insbesondere die Gewässer und Feuchtlebensräume für die Bewertung
relevant.

„Zahnloses Umweltrecht“

„Bei diesem Projekt zeigt sich, wie zahnlos unser Umweltrecht ist,“
bedauert der Umweltschutzlandesrat. So habe sich gezeigt, dass das
Beschneiungsprojekt nicht Umweltverträglichkeitsprüfungsrelevant
(UVP) sei. Dafür seien die Schwellenwerte nicht hoch genug. „Es
bräuchte ein Volumen in Höhe von zehn Millionen Kubikmeter, das
entspricht dem Vermuntstausee. Das macht deutlich, wie jenseitig das
Vorhaben der Bundesregierung ist, das UVP-Recht noch weiter
zurückzuschrauben.“
Jetzt komme es darauf an zu diskutieren, wie die Interessensabwägung
Naturschutz- oder Wirtschaftsinteressen ausgehe. „Meiner politischen
und Lebenserfahrung nach überwiegen bei diesen Projekten meist die
wirtschaftlichen Interessen. Ich hoffe, dass bei diesem
Zwölf-Fußballfelder-großen Beschneiungsprojekt die Interessenabwägung
dieses Mal anders verläuft,“ so Rauch abschließend.

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