• 21.11.2017, 09:32:19
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  • OTS0034

Aufzüge in Niederösterreich: Investment in Betriebssicherheit

NÖ Aufzugsordnung 2016 und NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017 verlangen ab 2018 verpflichtende sicherheitstechnische Überprüfung von Aufzugsanlagen ohne CE-Kennzeichen.

Am 1. März 2017 sind die NÖ Aufzugsordnung 2016 als auch die NÖ
Aufzugstechnikverordnung 2017 in Kraft getreten. Die
Gesetzesänderung hat die Rahmenbedingungen für den Betrieb von
Aufzügen in Niederösterreich teilweise geändert. Bei allen vom TÜV
AUSTRIA regelmäßig geprüften Aufzugsanlagen übernimmt die
Koordination der Fristen die TÜV AUSTRIA Aufzugstechnik. Im Sinne
einer Kostenoptimierung werden Evaluierungen im Zuge der
regelmäßigen Überprüfungen vorgenommen. http://www.tuv.at/aufzug
Wien (OTS) - 

Am 1. März 2017 sind die NÖ Aufzugsordnung 2016 als auch die NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017 in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung hat die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Aufzügen in Niederösterreich teilweise geändert.

Neben vereinfachten Bewilligungsverfahren bei Neubauten sind ab 2018 Aufzüge ohne CE-Kennzeichen einer sicherheitstechnischen Überprüfung (Evaluierung) zu unterziehen.

Aufzüge mit Baujahr bis 1976 spätestens bis 31. Dezember 2018, Baujahr 1977 bis 1983 spätestens bis 31. Dezember 2019, Baujahr 1984 bis 1990 spätestens bis 31. Dezember 2020, Baujahr 1991 bis 1995 spätestens bis 31. Dezember 2021, und Baujahr 1996 bis 1999 spätestens bis 31. Dezember 2022.

Wurden bei Aufzügen bereits bestimmte Umbauten gemäß der ÖNORM B2454 durchgeführt, ist die sicherheitstechnischen Prüfung spätestens bis 31.12.2022 erforderlich.

Die Evaluierung betrifft auch allfällige Umbauten oder Nachrüstungen.

Thomas Maldet, Leiter der TÜV AUSTRIA Aufzugstechnik, empfiehlt Betreibern von Aufzugsanlagen, also Hauseigentümern und Hausverwaltungen, die Evaluierung bereits vor Ablauf der jeweiligen Frist durchführen zu lassen. „Durch die möglichst rasche Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung sowie der Beseitigung allfälliger Mängel kommen Aufzugsbetreiber ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und minimieren ihr Haftungsrisiko.“

Bei allen vom TÜV AUSTRIA regelmäßig geprüften Aufzugsanlagen übernimmt die Koordination der Fristen die TÜV AUSTRIA Aufzugstechnik. Im Sinne einer Kostenoptimierung werden Evaluierungen im Zuge der regelmäßigen Überprüfungen vorgenommen.

Pressegespräch "Sicher nach oben" 28.11.2017: Änderung der NÖ Aufzugsordnung 2016 und NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017

Betreiber von Aufzugsanlagen, also Hauseigentümer bzw. Hausverwaltungen, haben eine gesetzlich geregelte Sorgfaltspflicht für die in den jeweiligen Liegenschaften befindlichen Aufzüge. Sie sind nicht nur für Wartungs- und Instandhaltungsangelegenheiten sondern für die Sicherheit des Aufzugs insgesamt verantwortlich, ebenso für die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen.

In Niederösterreich kam es zu einer Änderung der Aufzugsordnung 2016 bzw. trat die Aufzugstechnikverordnung 2017 in Kraft.

Über Neuerungen im Bewilligungsverfahren, aber auch damit verbundene Anpassungen auf den neuesten Stand der Technik informieren:

Ing. Thomas Maldet
Leiter TÜV AUSTRIA Aufzugstechnik

Dipl.-Ing. Herbert Pölzl
Amt der NÖ Landesregierung

Anmeldungen und Informationen zum TÜV AUSTRIA Pressegespräch:

Mag. (FH) Karin Newald
TÜV AUSTRIA Group
[email protected]

Datum: 28.11.2017, 09:30 - 10:30 Uhr

Ort: TÜV AUSTRIA Campus
TÜV AUSTRIA-Platz 1, 2345 Brunn am Gebirge, Österreich

Aufzugstechnik

Österreichweit werden täglich mit über 100.000 Aufzugs-Anlagen Millionen von Personen befördert. Die Sicherheit dieser Aufzüge ist nicht zuletzt auf die Tätigkeit der Aufzugsprüfer der TÜV AUSTRIA Aufzugstechnik zurückzuführen.

Ausbildung, Weiterbildung: Aufzugssicherheit

Bautechnik

Service bei Kauf, Errichtung, Sanierung von Immobilien

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Rückfragen & Kontakt

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Aufzugstechnik
Tel.: +43 (0)504 54-1300
E-Mail: [email protected]
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn/Gebirge
http://www.tuv.at/aufzug

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