- 12.10.2017, 17:33:15
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Köchl: Jährlicher Wechsel zwischen Befreiung wegen Geringfügigkeit und voller SVA-Pflicht muss möglich sein
Grüne nutzen Pensionsdebatte für Antrag gegen „Geisel-Regelung“
Utl.: Grüne nutzen Pensionsdebatte für Antrag gegen
„Geisel-Regelung“ =
Wien (OTS) - Die heutigen Beschlüsse zur Pension bewirken auch
Eingriffe in das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz. Der Grüne
Sprecher für Selbstständige, Matthias Köchl, nutzt diese Gelegenheit,
um die bisherige „Geisel-Regelung“ zur Vollversicherung von
Kleinunternehmen abzuschaffen.
„Wenn man derzeit von der Kleinunternehmerregelung in die Gewerbliche
Sozialversicherung geraten ist, dann hat man keine Möglichkeit auf
ein Zurück.“ Anders formuliert: Als KleinunternehmerIn mit 5.100 Euro
Jahresgewinn hat man die Möglichkeit, sich von der Gewerblichen SVA
zu befreien und nur die Unfallversicherung in Höhe von 112 Euro pro
Jahr zu bezahlen. Es fallen kein Krankenversicherungsbeitrag und
keine Pensionsversicherungsbeiträge an. Mit 10 Euro mehr an Gewinn,
also z.B. 5.110 Euro Jahresgewinn, liegt man über der
Geringfügigkeitsgrenze und muss die Mindestbeiträge für
Krankenversicherung, Pensionsversicherung etc. bezahlen - in Höhe von
etwa 2075 Euro pro Jahr. Nur einmal darf man die Grenze um 15 Prozent
überschreiten. „Danach ist man Geisel der SVA“, kritisiert Köchl.
Nach mehreren Jahren in diesem SVA-System gibt es überhaupt keine
Wiederkehr. Die SVA-Mindestbeiträge (2075 Euro) fallen auch dann an,
wenn der Jahresgewinn auf z.B. 2.000 Euro sinkt. Der Grüne Sprecher
für Selbstständige möchte nun diese „Geisel-Regelung“ abschaffen und
einen jährlichen Wechsel zwischen der Befreiung wegen Geringfügigkeit
und der vollen SVA-Pflicht ermöglichen und stellt einen
entsprechenden Antrag in der letzten Nationalratssitzung. Dieser
Antrag wird heute sofort abgestimmt.
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