Pro & Contra der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode für Wirtschaftsprivatrecht
Reform des Erbrechts und Novelle zum GmbH-Gesetz sind positive Beispiele - Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt aber immer noch nicht abgeschafft
Wien (OTS) - Im Rahmen der Veranstaltung „Wirtschaftsprivatrecht – Rückblick und Ausblick“ der Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) diskutierten gestern Abend Vertreter aus Politik, der Justiz sowie der Wirtschaft darüber, was sich in der noch aktuellen XXV. Gesetzgebungsperiode im Bereich des sogenannten Privatrechts für Unternehmen geändert hat und in welchen Bereichen der Gesetzgeber in der abgelaufenen Legislaturperiode im Justizbereich Maßnahmen ergriffen hatte, die die Wirtschaft unmittelbar betreffen – denn das Regierungsprogramm und das Arbeitsprogramm der Bundesregierung enthielten viele Punkte, die zu Bürokratieabbau und Erleichterungen im täglichen wirtschaftlichen Agieren führen sollten.
Als positive Beispiele wurden die Reform des Erbrechts (mit der Erleichterung der Unternehmensnachfolge im Erbwege durch die Möglichkeit, den Pflichtteil zu stunden), der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Sachwalterschaft, Novellen zum Strafrecht (mit der Anpassung des Untreuetatbestandes durch die Einführung der business judgment rule mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Wirtschaft), zum GmbH-Gesetz (mit der Möglichkeit, in besonders einfachen Fällen schneller und kostengünstiger als bisher eine GmbH zu gründen), zur Insolvenzordnung (mit der „Reform“ der Privatinsolvenz) oder die Einführung der Frauenquote in Aufsichtsräten genannt.
Kritisiert wurde aus Sicht der Wirtschaft, dass es trotz mehrfacher Ankündigungen wiederum nicht gelungen ist, die vollkommen veralteten Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung abzuschaffen. Dies obwohl selbst der Bund seit 2004 Bundesgesetze rechtsverbindlich im Internet kundmachen lässt.
Es könne zwar derzeit noch nicht beurteilt werden, wie ein kommendes Regierungsprogramm aussehen werde, aber auf europäischer Ebene sind einige Neuerungen, etwa im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht (Vorschlag einer Restrukturierungs-RL), zu erwarten. (PWK688/BS)
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