Zum Inhalt springen

AK 2: „Negativzins-Krediturteil“ – Was können KonsumentInnen tun?

Wien (OTS) - Wer könnte nun von „Negativzinsen“ bei seinem Kredit betroffen sein? Die AK gibt Tipps. Außerdem ist ein Musterbrief zur Überprüfung und Korrektur der zu viel verrechneten Zinsen auf der Homepage der Arbeiterkammer zu finden.

Drei Tipps der AK Konsumentenschützer:

+ Kreditvertrag zur Hand nehmen: Werfen Sie einen Blick in Ihren Kreditvertrag, wie die Zinsanpassung geregelt ist. Nicht betroffen sind Fixzinskredite und auch Bauspardarlehen, weil diese vertraglich vereinbarte Zinsober- und Untergrenzen haben.

+ Zu viel verrechnete Zinsen retour: Wenn Ihre Bank eine Zinsuntergrenze in Höhe des Bankaufschlages festgelegt hat (das heißt: der verrechnete Sollzinssatz ist gleich dem in Ihrem Vertrag vereinbarten Aufschlag), dann muss sie Ihnen die zu viel bezahlten Kreditzinsen zurückzahlen. Wenden Sie sich jedenfalls an Ihre Bank.

+ „Negativzinsen“ bereits „ins Rollen gekommen“: Hat Ihnen Ihre Bank bereits einen Brief geschickt oder hat Sie Ihr/e Bankbetreuer/in kontaktiert? Bleiben Sie dran, dass Ihnen Ihre Bank die zu viel verrechneten Zinsen zurückzahlt. Wenn Sie keine Infos haben, schauen Sie auf Ihren Kreditkontoauszug nach, ob er diesbezüglich eine Information enthält. Dann setzen Sie sich mit Ihrer Bank in

Was kann drinnen sein? Die AK hat beispielhafte Modellrechnungen für Kredite mit Euribor (Eurokredit) und Libor (Fremdwährungskredite) erstellt:

+ Eurokredit: Bei einem Kredit, der durch die Zinsanpassungsklausel an den 3-Monats-Euribor gebunden ist, beträgt die Zinsdifferenz zwischen Jänner 2016 und Juni 2017 aufgrund der nicht berücksichtigten Negativzinsen zwischen 0,125 und 0,375 Prozent. Das ergibt bei einem im Februar 2011 aufgenommen Wohnkredit (Abstattungskredit) in der Höhe von 80.000 Euro eine Zinsrückerstattung von rund 221 Euro.

+ Fremdwährungskredit: Bei einem endfälligen Schweizer Franken-Fremdwährungskredit (Kreditbetrag in Euro: 100.000), beträgt die Zinssatzdifferenz zwischen rund 0,7 und 0,8 Prozent, was – umgelegt auf Euro-Basis bzw. ohne Berücksichtigung des Wechselkurses – von April 2015 bis Juni 2017 rund 1.900 Euro ausmacht, die von der Bank zurückzuzahlen sind. Bei endfälligen Krediten werden die Zinsen von der während der ganzen Laufzeit voll aushaftenden Kreditsumme berechnet. Daher sind die Zinsen, die von der Bank zurückzuerstatten sind, bei solchen Krediten im Schnitt höher.

SERVICE: Einen Musterbrief zur Überprüfung und Korrektur der zu viel verrechneten Zinsen finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/negativzins

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW0002