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„Pragmatisch und zeitgemäß“: WKÖ-Generalsekretärin Hochhauser begrüßt gesetzliche Neuerungen für Arbeitsmarkt

Lockerung des Kündigungsschutzes für Ältere und schrittweise Wiedereingliederung nach Krankenstand treten in Kraft

Wien (OTS) - Wichtige Forderungen der Wirtschaftskammer treten ab morgen, 1. Juli, per Gesetz in Kraft: Wie im Frühjahr beschlossen, wird der Kündigungsschutz für neu eingestellte ältere Arbeitnehmer gelockert. Bis dato haben Arbeitnehmer im Alter ab 50 Jahren einen erhöhten Kündigungsschutz. Dieser hat sich aber bei der Jobsuche am Arbeitsmarkt eher als Hemmschuh anstatt als Hilfe ausgewirkt. Der erhöhte Kündigungsschutz fällt daher per 1. Juli 2017 für alle ab diesem Zeitpunkt neu eingestellten Arbeitnehmer, die 50 Jahre oder älter sind.

Wesentliche Verbesserungen gibt es auf Initiative der WKÖ auch beim Wiedereinstieg in den Job nach Krankheit: Künftig ist es möglich, nach langen Krankenständen schrittweise wieder in den Beruf einzusteigen. Das Modell ist für beide Seiten - Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – freiwillig. Eine der wesentlichen Voraussetzungen ist, dass die wöchentliche Normalarbeitszeit für die Dauer von maximal sechs Monaten - sowie einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um maximal drei Monate - um höchstens 50 Prozent und mindestens 25 Prozent reduziert werden darf. Der Dienstnehmer erhält für den Wiedereingliederungszeitraum neben dem aliquoten Entgelt und den aliquoten Lohnnebenkosten vom Dienstgeber ein Wiedereingliederungsgeld von der Krankenkasse. Damit wird ein gemeinsam von den Sozialpartnern ausgearbeitetes Modell realisiert, das nur Gewinner kennt: Arbeitnehmer halten beruflichen Anschluss und bekommen höhere Geldleistungen als im Krankenstand, Arbeitgeber behalten qualifizierte Mitarbeiter und zahlen nur aliquotes Entgelt sowie aliquote Lohnnebenkosten.

Durch die Wiedereingliederung kommt es zu einer wichtigen Entlastung des Sozialsystems, da Transferleistungen für Krankenstände und Frühpensionen reduziert werden.

WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser: „In beiden Materien konnte die Wirtschaftskammer wichtige Erleichterungen für Arbeitgeberbetriebe und Arbeitnehmer durchsetzen. Pragmatischere und zeitgemäßere Lösungen werden möglich – und das ist unabdingbar, wenn wir den Wirtschaftsstandort Österreich zukunftsfit für den globalen Wettbewerb machen wollen“. (PWK574/PM)

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