Mehr Rechtssicherheit für Gastronomie durch neue Sperrstundenregelung
Fachverband Gastronomie ist erleichtert, dass die ausverhandelte Lösung für Gäste vor dem Lokal endlich vom Nationalrat beschlossen wurde
Wien (OTS) - Im Zuge des gestrigen Sitzungsmarathons im Parlament wurde mit der Änderung des § 113 Abs. 5 GewO auch eines der zentralen Anliegen des Fachverbandes Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) beschlossen. Die Regelung zur Sperrstundenvorverlegung wegen Lärmbelästigung durch Gäste vor dem Lokal wird wesentlich entschärft und bringt für die Gastronomie künftig sowohl mehr Rechtssicherheit, als auch eine bessere Ausgangsposition im Verwaltungsverfahren.
„Unter Einbeziehung aller relevanten politischen Akteure ist es uns hier gelungen, in einem sehr sensiblen Bereich eine ausgewogene und sachgerechte Lösung zu erreichen, die den Wirtinnen und Wirten – vor allem im städtischen Bereich - künftig mehr Rechtssicherheit bringt. Sperrstundenverkürzungen sind existenzbedrohend und wir hoffen, dass diese künftig nicht mehr leichtfertig verhängt werden“, zeigt sich Fachverbandsobmann Mario Pulker angesichts der gestrigen Beschlussfassung erfreut.
Die Entscheidung zur Vorverlegung der Sperrstunde, die bisher bei wiederholter „unzumutbarer“ Belästigung der Nachbarschaft zwingend zu verhängen war, wird künftig in das Ermessen der Gemeinden übertragen. Eine allfällige Sperrstundenverkürzung darf nur dann erfolgen, wenn der von der Behörde im Verfahren zu bestellende Sachverständige die Unzumutbarkeit der Belästigung festgestellt hat. Damit wird künftig sichergestellt, dass eine allfällige Sperrstundenvorverlegung auf einer möglichst objektiven Grundlage erfolgt und auch die Interessen des Betriebes angemessen berücksichtigt werden.
Die drastische Maßnahme der Sperrstundenverkürzung soll nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen zur Konfliktvermeidung, zu denen die Gemeinde beim Vollzug im eigenen Wirkungsbereich nun ausdrücklich verpflichtet ist, nicht zu einem Erfolg geführt haben. Die Regelung kommt für die Branche gerade rechtzeitig, da ab 1. Mai 2018 nach dem Willen des Gesetzgebers das Rauchen im Lokal ausnahmslos verboten sein wird und sich damit zwangsläufig vor die Tür verlagern muss. (PWK572/BS)
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Dr. Thomas Wolf
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