WKÖ-Generalsekretärin Hochhauser: Entlastungen der Betriebe durchgesetzt
Beschäftigungsbonus passiert Nationalrat – mehr Rechtssicherheit für Selbständige fixiert
Wien (OTS) - Die gestrige Plenumssitzung ebnet mehreren Entlastungen und Erleichterungen für die heimischen Unternehmen den Weg. Zum einen wurde der Beschäftigungsbonus nun endgültig auf den Weg gebracht: Der Staat übernimmt die Hälfte der Lohnnebenkosten für zusätzlich eingestellte Arbeitskräfte. Interessierte Arbeitgeberbetriebe können ab 1. Juli eine solche Förderung bei der staatlichen Förderbank aws beantragen.
Der geförderte Betrieb kann so jährlich Lohnnebenkosten in Höhe von rund 4.300 Euro pro zusätzlichem Mitarbeiter sparen, rund 31.000 Betriebe sollen davon profitieren. Dafür hat die Regierung bis 2023 2 Milliarden Euro bereitgestellt.
WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser unterstreicht: „Die Wirtschaftskammer begrüßt diesen Schritt zur Entlastung der Betriebe. Gleichzeitig ist aber auch klar: In diese Richtung muss es weitergehen! Ziel sollte eine weitere Senkung der im internationalen Vergleich immer noch überproportional hohen Lohnnebenkosten sein. Das würde die Beschäftigungssituation nachhaltig beleben“.
Forderung nach mehr Rechtssicherheit realisiert
Ein wichtiger Erfolg für die WKÖ sind die Neuerungen, die das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz per 1. Juli für Selbständige bringt. Hochhauser: „Damit wird zu einem weiten Teil jene Rechtssicherheit für Selbständige geschaffen, die wir über Jahre eingefordert haben.“
Die Problematik bisher: Bei der Versicherungszuordnung von Selbständigen konnten die Gebietskrankenkassen im Alleingang entscheiden. Selbständige wurden somit - oft gegen ihren Willen - als Dienstnehmer eingestuft. Ihren Auftraggebern drohten dadurch mit einem Schlag mitunter existenzbedrohende Versicherungs-Nachzahlungen. In Zukunft wird die SVA bei Umwandlungsverfahren aktiv mitwirken können. Allfällige Nachzahlungen werden durch Anrechnung der bereits an die SVA geleisteten Beiträge abgemildert.
Die Wirtschaft begrüßt zudem Maßnahmen, die der Betrugsbekämpfung im Gesundheitssystem dienen. Dazu dient die Ergänzung von Fotos auf E-Cards, die heute ebenfalls im Nationalrat beschlossen wurde.
Privatinsolvenz: Gläubigerinteressen berücksichtigt
„Im Sinne einer besseren Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Gläubiger konnten auch bei der Privatinsolvenzreform wichtige Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Plänen durchgesetzt werden“, betont die WKÖ-Generalsekretärin. Wichtig aus Gläubigersicht ist insbesondere, dass die zunächst vorgesehene Verkürzung der Abschöpfungsfrist von derzeit sieben auf drei Jahre etwas entschärft werden konnte. Die Abschöpfungsfrist beträgt nun fünf Jahre. „Die Wirtschaft begrüßt das ausdrücklich, denn die Daten zeigen: Die Beträge, die die Schuldner in einem solchen Verfahren zurückzahlen, steigen ab dem dritten Jahr markant an.“ (PWK564/PM)
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