Industrie: Ökostromgesetz wird zur Hypothek des heimischen Energiesystems
IV-Vize-GS Koren: Novelle bringt Einzementierung der Dauersubvention für Ökostromanlagen – Drohende Kostenexplosion aber eingedämmt
Wien (OTS) - „Nun hat die Befriedigung von Partikularinteressen tatsächlich auf den letzten Drücker eine nachhaltige, marktkonforme, kosteneffiziente Reform des Systems auf längere Zeit ausgestochen“, äußerte sich der IV-Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Ing. Peter Koren, zu der heute, Donnerstag, beschlossenen, sogenannten „kleinen“ Ökostromnovelle als Teil eines umfassenden Pakets kritisch. Anders könne man die „deutliche Volumenerhöhung der Dauersubventionierung von Ökostromanlagen auf Basis von Einspeisetarifen“ nicht bezeichnen. Immerhin habe man aber mit dem Aufzeigen von Ineffizienzen des bestehenden Fördersystems durch die Industrie die drohende Kostenexplosion eindämmen können. "Die Verhandlungen hatten zusätzliche Belastungen für Haushalte und Unternehmen von mehr als zwei Mrd. Euro befürchten lassen. Jetzt ist es immerhin gelungen, diese Forderungen mit rund 800 Mio. Euro deutlich einzuschränken“, so der IV-Vize-Generalsekretär. Durch erfolgten Beschluss eines Artikelgesetzes wolle der Gesetzgeber zudem drohende Vertragsverletzungsverfahren durch Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ELWOG), im Gaswirtschaftsgesetz (GWG) und im E-Control-Gesetz ausräumen. Hier fänden sich auch positive Ansätze wie die Ermöglichung von Gemeinschaftsphotovoltaikanlagen.
Das Hauptgewicht des Pakets liege jedoch auf den deutlich erhöhten Mitteln für 13-jährige Einspeisetarife zum sogenannten Wartelistenabbau bei Windenergie, bei der Ermöglichung von Geldern für eine dreijährige Nachfolgetarifierung für defizitäre Biogasanlagen und einiger weiterer, durch Adaptierungen im Bereich der Photovoltaik und Wasserkraft aufgebaute Kostenvolumina. „Hier entstehen aus dem Titel der Ökostromförderung die besagten zusätzlichen Kosten von rund 800 Mio. Euro für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Koren. „Es erscheint nun leider unrealistisch, die im Arbeitsprogramm der Bunderegierung verankerten Inhalte einer umfassenden und systemdienlichen Novelle rasch umzusetzen“, bedauerte der Vize-Generalsekretär. In diesen Strategien hätten sich auch positive Ansätze erkennen lassen. „Durch eine Umstellung der Fördersystematik, etwa auf Investitionsförderung, und der Einführung von technologie- und effizienzbasierten Ausschreibungsmechanismen, könnte das System auf eine nachhaltige und marktverträgliche Zielerreichung ausgerichtet werden“, so der Vize-Generalsekretär. Die IV stehe jedenfalls auch in Zukunft für eine umfassende Reform zur Verfügung. „Schmerzhaft ist nicht nur das Kostenvolumen des Pakets, welches durch alle Stromverbraucher, Haushalte wie Unternehmen aufgebracht werden muss. Es schmerzt auch die Tatsache, dass man mit einer großen Novelle sicher deutlich mehr erneuerbaren Strom mit dem gleichen Geld ins Netz hätte bringen können“, betonte Koren abschließend.
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