- 21.06.2017, 17:23:16
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Gesundheitsausschuss beschließt mit S-V-Mehrheit neues Primärversorgungsgesetz
Noch keine Einigung über Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen durch ÄrztInnen
Utl.: Noch keine Einigung über Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen
durch ÄrztInnen =
Wien (PK) - Der Gesundheitsausschuss gab heute mit den Stimmen von
SPÖ und ÖVP den Startschuss für die Neugestaltung der medizinischen
Grundversorgung in Österreich. Bis Ende 2021 sollen zu den bereits
bestehenden zwei Pilotprojekten in Wien und Enns insgesamt 75
Primärversorgungseinheiten hinzukommen, die sich durch gute
Erreichbarkeit, längere Öffnungszeiten und umfassende Leistungen
auszeichnen. Solche Zentren sollen zumindest aus einem Kernteam aus
AllgemeinmedizinerInnen und Angehörigen der Gesundheits- und
Krankenpflegeberufe bestehen und können in Form einer Gruppenpraxis,
eines selbständigen Ambulatoriums oder - bei mehreren Standorten -
eines Netzwerks betrieben werden.
Je nach Bedarf sollen auch KinderärztInnen sowie weitere Angehörige
von Gesundheits- und Sozialberufen (z.B. Hebammen, PsychologInnen
etc.) strukturiert eingebunden werden. Die Regierung erwartet sich
dadurch Vorteile für die PatientInnen im Sinne einer ganzheitlichen
und kontinuierlichen Betreuung, eine Entlastung der Spitalsambulanzen
sowie eine Aufwertung des Berufsbildes Allgemeinmediziner. Bereits im
Rahmen der letzten Finanzausgleichsverhandlungen wurde durch eine
Zweckwidmung von 200 Mio. € von Seiten der Länder und der
Sozialversicherung die Anschubfinanzierung sichergestellt,
informierte Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner. Die gesetzliche
Grundlage für die Einrichtung von Primärversorgungseinheiten liefert
das Gesundheitsreformumsetzungsgesetz (GRUG 2017), das in Form eines
Initiativantrags der Regierungsfraktionen vorlag und unter
Berücksichtigung eines S-V-Abänderungsantrags angenommen wurde
(2255/A).
Von Seiten der Opposition kam teils massive Kritik, die sich vor
allem an der fehlenden Anstellungsmöglichkeit von ÄrtzInnen durch
ÄrztInnen entzündete. Die Grünen, die grundsätzlich für den Ausbau
der Primärversorgung eintraten, bedauerten zudem ausdrücklich, dass
die Interessen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe im
Gesamtvertrag nicht berücksichtigt werden. Diese Berufsgruppen werden
im Regen stehen gelassen, urteilte etwa Karl Öllinger (G). Die
Freiheitlichen sahen keine Notwendigkeit für ein Gesetz und
befürchteten eine Verdrängung der gewachsenen Strukturen. Am Schluss
werden nur mehr Ambulatorien übrig bleiben, die von den
Gebietskrankenkassen betrieben werden, mutmaßte NEOS-Mandatar Gerald
Loacker. Nach Auffassung von Marcus Franz (o.F.) enthält der Antrag
überhaupt nichts Konkretes; auch für Ulrike Weigerstorfer (T) war die
Vorlage viel zu wenig ausgereift.
Einheitlicher Auftritt nach außen - verschiedene Organisationsformen
möglich
Eine Primärversorgungseinheit muss laut S-V-Antrag eine eigene
Rechtspersönlichkeit haben und im jeweiligen Regionalen Strukturplan
Gesundheit (RSG) abgebildet sein. Grundlage für die Zusammenarbeit
mit den Krankenversicherungsträgern ist ein Primärversorgungsvertrag,
wobei jedenfalls die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse
Vertragspartner sein muss. Eine an einem Standort eingerichtete PVE
kann nur in der Organisationsform einer Gruppenpraxis (laut
Ärztegesetz) oder als selbständiges Ambulatorium (laut Bundesgesetzes
über Krankenanstalten- und Kuranstalten) geführt werden. Wird ein
Netzwerk gebildet, z.B. in Form eines Vereins, so kann diese nur aus
freiberuflich tätigen ÄrztInnen, Gruppenpraxen sowie anderen
Angehörigen von Gesundheits- und Sozialberufen oder deren
Trägerorganisationen gebildet werden.
Die rechtliche Grundlage bildet ein neuer, bundesweit einheitlicher
und eigenständiger Primärversorgungs-Gesamtvertrag, der zwischen dem
Hauptverband und der Österreichischen Ärztekammer abzuschließen ist.
Darin enthalten sein muss u.a. das Mindestleistungsspektrum,
Regelungen über die Grundsätze der Vergütung und die Ausgestaltung
der Honorarvereinbarungen. Dieser Vertrag gilt allerdings nicht für
jene Primärversorgungseinheiten, die als selbständige Ambulatorien
tätig sind, da diese der Wirtschaftskammer angehören.
Bundesländerweise gliedert sich der geplante Zielwert von 75
Primärversorgungseinheiten wie folgt: Burgenland 3, Kärnten 5,
Niederösterreich 14, Oberösterreich 13, Salzburg 5, Steiermark 11,
Tirol 6, Vorarlberg 3, Wien 16.
Die Möglichkeit, sich als Gesellschafter an einer
Primärversorgungseinheit in Form eines selbständigen Ambulatoriums zu
beteiligen, wird auf gemeinnützige Anbieter gesundheitlicher oder
sozialer Dienste, gesetzliche Krankenversicherungsträger und
Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände) eingeschränkt.
Beim zweistufigen Auswahlverfahren hat die Gebietskrankenkasse
vorrangig ihre derzeitigen VertragspartnerInnen, deren Planstellen
für die konkrete Primärversorgungseinheit vorgesehen sind, zur
Bewerbung einzuladen. Liegt nach sechs Monaten noch immer keine
Bewerbung vor, so kann der Bewerberkreis erweitert werden. Um ein
vorhandenes regionales Versorgungsdefizit zu beseitigen, soll den
Trägern der Krankenversicherung dann beschleunigt ermöglicht werden,
eigene Einrichtungen in Form von selbständigen Ambulatorien zu
errichten. Für bereits bestehende Zentren gibt es eine flexible
Übergangsbestimmung. Generell müsse jedenfalls sichergestellt werden,
im Bereich der AnbieterInnen eine gewisse Vielfalt bestehen bleibt
und beherrschende Eigentümerstrukturen vermieden werden, heißt es im
Antrag.
Rendi-Wagner: Multiprofessionelle und interdisziplinäre PVE bieten
zahlreiche Vorteile
Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner sprach von einer notwendigen und
rechtzeitigen Weichenstellung, da das heimische Gesundheitssystem mit
großen Herausforderungen konfrontiert ist. Alleine die Tatsachen,
dass bis 2025 rund 65% der HausärztInnen in Pension gehen und in
manchen ländlichen Regionen die Versorgung bereits gefährdet ist,
erfordere ein rasches Agieren durch die Politik. Nach langen und
schwierigen Verhandlungen, in die auch die Ärztekammer intensivst
eingebunden war, sei es nun gelungen, einen Entwurf vorzulegen, der
Vorteile für alle bringt, war Rendi-Wagner überzeugt. Die
PatientInnen werden über eine Anlaufstelle in Wohnortnähe verfügen,
die ein umfassendes Leistungsangebot hat, eine kontinuierliche und
koordinierte Versorgung sicherstellt und bedarfsgerechte
Öffnungszeiten von Montag bis Freitag (einschließlich der
Tagesrandzeiten und Bereitschaftsdiensten) vorsieht. Außerdem werde
dem Wunsch der MedizinerInnen nach einem Arbeiten in
multiprofessionellen Teams und einer besseren Work-Life-Balance
entsprochen.
Kritik: Von "bürokratischem Bauchfleck" bis zum Ende des Hausarztes
Abgeordneter Marcus Franz (o.F.). konnte dem Antrag nichts abgewinnen
und bezeichnete das Gesetz als einen "bürokratischen Bauchfleck". Es
enthalte nur schwammige Formulierungen, die alle möglichen
Interpretationen zulassen. Keine Klarheit gebe es etwa hinsichtlich
der Honorierungsmodelle oder der Finanzierung. Außerdem würden
bestehende Kassenordinationen benachteiligt. Sehr bedauerlich sei
natürlich, dass den ÄrztInnen keine Anstellungsmöglichkeit von
anderen ÄrztInnen eingeräumt wird.
Diesem Argument schloss sich auch Andreas Karlsböck (F) an, der das
Gesetz generell ablehnte. Es sei viel zu bürokratisch, das Angebot
werde von den ÄrztInnen daher sicherlich nicht angenommen,
prognostizierte er. Die zahlreichen Stellungnahmen zeigten zudem,
dass sehr viele mit den Regelungen unzufrieden sind. Vor allem
verstehe er nicht, warum man die Standesvertretung der ÄrztInnen
nicht an Bord geholt habe. Für Ausschussvorsitzende Dagmar
Belakowitsch-Jenewein werde mit dem heutigen Beschluss des Ende des
Hausarztes eingeläutet. Kein einziger junger Mediziner werde durch
das Gesetz motiviert, diesen Beruf zu ergreifen. Außerdem
verschlechtere sich die Versorgungssituation für die PatientInnen, da
sich Primärversorgungseinheiten gerade am Land in größeren Städten
ansiedeln werden.
Die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich die Entlastung der
Spitalsambulanzen, sei richtig, meinte Eva Mückstein, weil sich
Österreich dieses teure System auf lange Sicht nicht leisten könne.
Sehr enttäuscht zeigte sie sich jedoch darüber, dass die
sozialversicherungsrechtliche Absicherung der nicht-ärztlichen
Gesundheitsberufe völlig fehlt. Die entsprechenden Regelungen in den
Ländern, auf die in diesem Zusammenhang verwiesen wird, seien oft
unzumutbar und völlig chaotisch. Von einer Gleichstellung und einer
Kooperation auf Augenhöhe sei man daher meilenweit entfernt.
Es handle sich auf keinen Fall um einen Systemwechsel, stellte
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) mit Nachdruck fest, sondern um ein
neues Zusatzangebot. 94% der ÖsterreicherInnen schätzen ihren
Hausarzt, dieser bleibt als wichtiger Partner auch bestehen. Für ihn
stehe jedenfalls im Mittelpunkt, dass wirklich jeder Österreicher und
jede Österreicherin einen Zugang zu einer guten medizinischen
Grundversorgung haben muss. Dennoch müssen die Rahmenbedingungen
attraktiver gestaltet werden, da die Kassenordinationen ständig
zurückgehen und immer weniger junge MedizinerInnen diesen Beruf
ergreifen wollen. Aus diesem Grund habe man auch eine
Ausschussfeststellung eingebracht, die ein Maßnahmenpaket zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Aufwertung der
Allgemeinmedizin (vom Studium bis zur Entwicklung von neuen
Honorierungsmodellen) zum Inhalt hat. Was die Anstellung von
ÄrztInnen durch andere ÄrztInnen betrifft, so sei er nicht
prinzipiell dagegen, allerdings dürfe durch eine solche Maßnahme
nicht die "Vertretungsregelung in die Luft geblasen werden", warnte
Rasinger.
NEOS-Mandatar Gerald Loacker schloss sich der Kritik der Grünen
bezüglich der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe an. Da bei der
Einrichtung von selbstständigen Ambulatorien nunmehr auch Investoren
ausgeschlossen wurden, laufe alles darauf hinaus, dass nur mehr die
Gebietskrankenkassen solche betreiben können. Diese stehen dann in
Konkurrenz zu jenen PVE, die von ÄrztInnen, die wirtschaftlich
kalkulieren müssen, geführt werden, gab er zu bedenken. Die
Ausschussfeststellung sei eine reine Gewissensberuhigung, die
Realität sehe leider - z.B. was die Anzahl an Lehrstühlen betrifft -
anders aus. Um den Beruf wirklich attraktiver zu machen, sollte man
einen Facharzt für Allgemeinmedizin einführen, schlug er vor.
Das Primärversorgungsgesetz sei dringend notwendig, um auch in
Zukunft die Gesundheitsversorgung vor allem im ländlichen Raum
sicherzustellen, argumentierte Johann Hechtl (S). Auch er hätte sich
gewünscht, dass ÄrztInnen in Hinkunft ÄrztInnen anstellen dürfen,
leider war keine Einigung möglich. Man arbeite aber weiter an einer
Lösung. Seine Fraktionskollegin Ulrike Königsberger-Ludwig lobte das
neue Primärversorgungskonzept, weil es die Interessen der
PatientInnen in den Mittelpunkt stellt. Auch das Prinzip der freien
Arztwahl bleibe in der gegebenen Form bestehen. Da die Medizin immer
weiblicher wird, war es zudem notwendig, neue Arbeitszeitmodelle für
die jeweiligen Berufsgruppen anzubieten. S-Abgeordnete Gabriele
Heinisch-Hosek hob insbesondere die Angebote zur Förderung von
Gesundheit und Prävention in den geplanten Primärversorgungseinheiten
hervor. Markus Vogl (S) verwies auf die positiven Erfahrungen im
Gesundheitszentrum Enns, wo es eine sehr hohe Arbeitszufriedenheit
gibt.
Rendi-Wagner: Leider noch keine Einigung zur Anstellung von ÄrztInnen
Ein Bundesgesetz könne immer nur den Rahmen vorgeben und nicht jedes
Detail regeln, entgegnete Pamela Rendi-Wagner. Für die konkrete
Planung vor Ort bilde etwa der Regionale Strukturplan Gesundheit
(RSG) die Grundlage. Bei den Honorierungsmodellen habe man das Ziel
vorgegeben, dass es mehr in Richtung Pauschalierung gehen soll.
Generell sollen die neuen Modelle dafür sorgen, dass auch in Gebieten
mit geringerer Frequenz die wirtschaftliche Sicherheit für eine
selbständige Tätigkeit sichergestellt wird. Die Maßnahmen sollen in
Summe dazu führen, dass es auch außerhalb der Ballungszentren für
AllgemeinmedizinerInnen attraktiv ist, sich niederzulassen. Überdies
habe man durch ein großzügiges Rückkehrrecht in die alten Verträge
(innerhalb von fünf Jahren) die Einstiegshürden weiter reduziert. Zur
Einbindung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe stellte Rendi-
Wagner fest, dass die bestehenden Gesamtverträge nicht ausgehebelt
werden.
Die Anstellung von ÄrztInnen durch andere ÄrztInnen sei im
vorliegenden ersten Schritt leider nicht möglich gewesen, bedauerte
die Ministerin, da es keine Einigung bezüglich der arbeits- und
sozialrechtlichen Rahmenbedingungen gegeben hat. Es ging dabei vor
allem um die Regelung der VertretungsärztInnen. Abgeordnetem Franz-
Joseph Huainigg (V) gegenüber merkte die Mininisterin noch an, dass
alle Primärversorgungseinheiten einen barrierefreien Zugang
gewährleisten müssen.
Bei der Abstimmung wurde der S-V-Antrag mit den Stimmen von SPÖ und
ÖVP unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrags angenommen;
dasselbe gilt für die Ausschussfeststellung. Keine Zustimmung fand
das von der Freiheitlichen geforderte Maßnahmenprogramm, um eine
qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung
der österreichischen Bevölkerung im ländlichen Bereich auch in
Zukunft sicherzustellen (414/A(E)).
Mehrheitlich vertagt wurden drei Oppositionsanträge: Bei der
Initiative der NEOs ging es um eine Änderung des KAKuG (Bundesgesetz
über Krankenanstalten und Kuranstalten), die es ermöglichen würde,
Anstellungsverhältnisse von ÄrztInnen im niedergelassenen Bereich zu
erlauben (2067/A(E)). Die Grünen wiederum verlangten entsprechende
Maßnahmen, um die bestehende Unterversorgung von Menschen mit
Behinderung in den Bereichen Psychiatrie, Zahnmedizin und
Frauenheilkunde zu beheben (1782/A(E)). Die FPÖ beharrte auf ihrem
langjährigen Wunsch nach Ausstattung von E-Cards mit Fotos, um deren
mögliche missbräuchliche Verwendung zu verhindern (2258/A).
(Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue
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