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Hammerschmid: Bildungsreform bringt mehr Freiraum für Schulen und Modellregionen

Erfolgreiche Bildungsreform-Verhandlungen werden Österreichs Schulsystem nachhaltig zum Positiven verändern

Wien (OTS) - "Ich freue mich sehr, dass wir heute einen Durchbruch für die Freiheit unserer Kinder, für ein modernes Schulsystem verkünden können", erklärte Bildungsministerin Sonja Hammerschmid anlässlich des erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen zur Bildungsreform mit Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) und dem Grünen-Bildungssprecher Harald Walser. "Der Weg ist frei für eine selbstbestimmte, freie Schule, in der Pädagoginnen und Pädagogen, Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden, wie sie unterrichten wollen. Denn sie wissen genau, was ihre Schülerinnen und Schüler brauchen," so Hammerschmid.

Die Bildungsreform bringt pädagogischen Freiheit, Verwaltungstransparenz sowie Modellregionen der gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen. Mit dem Paket wird auch der Verwaltungsaufwand der DirektorInnen und PädagogInnen verringert. "Das Paket ist vor allem eine 'Ermöglichungsreform', die das Schulsystem fit für das 21. Jahrhundert macht", so Hammerschmid.

Ztl.: Flexible Gruppenbildungen bei gleichzeitig verfassungsrechtlich verankerter Klassenschülerhöchstzahl

Ein wichtiger Eckpunkt der Reform sind Freiräume für innovative Unterrichtsgestaltungen. Diese werden unter anderem in Form von flexiblen Gruppenbildungen und Unterrichtsformen für SchülerInnen und PädagogInnen Realität werden. Auch die Dauer von Unterrichtseinheiten und Öffnungszeiten von Schulen werden flexibilisiert. Trotz der Möglichkeiten, flexible Gruppen zu bilden, bleibt der Klassenverbund als zentrales Kernelement erhalten. Die Klassenschülerhöchstzahl wird verfassungsrechtlich verankert, indem keine Zustimmung zum LehrerInnen-Stellenplan erfolgt, wenn eine zu hohe Landesdurchschnittszahl der SchülerInnen je Klasse vorliegt. Mit dieser Regelung begegnet man der Kritik aus der Gesetzesbegutachtung, in der aufgeblähte Regelklassen befürchtet worden waren. "Schulautonomie bedeutet, die Gruppengrößen und Klasseneinteilung dem konkreten Bedarf am Standort anzupassen und auf das jeweilige pädagogische Konzept abzustimmen", so Hammerschmid.

Ztl.: Entpolitisierte, transparente Schulbehörden

Ein weiterer wichtiger Eckpunkt der Reform betrifft die Schulverwaltung:SchulleiterInnen werden in Zukunft nach österreichweit standardisierten Verfahren ausgewählt. Externe ExpertInnen führen dafür die Begutachtung durch.
Erstmals wird in den Bundesländern ein Bildungscontrolling eingeführt, in das der Bund Einsicht nehmen kann. Die Verrechnung des Lehrpersonals erfolgt einheitlich über das Bundesrechenzentrum. Diese Maßnahmen werden zu einem besseren Ressourcenmanagement führen. Die Auswahl von neuen LehrerInnen passiert künftig an den Schulen. Diese Flexibilität bei der Personalauswahl erlaubt die bestmögliche Teamgestaltung und den stärkenorientierten Einsatz der PädagogInnen.

Ztl.: Schulcluster sichern Kleinstschulen in den Regionen ab

Die Reform ermöglicht weiters, dass sich zwei bis maximal acht Schulen zu einem Schulcluster zusammenschließen können, wobei an jedem Standort eine Ansprechperson erhalten bleibt. Diese Zusammenschlüsse ermöglichen ein besseres Bildungsangebot durch stärkere regionale Zusammenarbeit und ein Ende des fachfremden Unterrichts, weil LehrerInnen gezielt im Cluster eingesetzt werden, um ihre Fächer zu unterrichten. Die Cluster stellen darüber hinaus sicher, dass in Regionen mit sinkenden SchülerInnenzahlen Kleinstschulen erhalten werden können. Die Clusterbildung erfolgt grundsätzlich freiwillig. Einen verpflichtenden Zusammenschluss kann es nur geben, wenn zumindest einer der involvierten Standorte weniger als 200 (Bundesschulen) bzw. 100 (Pflichtschulen) SchülerInnen hat, die Schulstandorte nicht weiter als fünf Kilometer voneinander entfernt sind und die SchülerInnenzahlen an zumindest einem Standort im Sinken begriffen sind. So genannte Mischcluster, also Zusammenschlüsse von Pflicht- und Bundesschulen erfolgen ausschließlich freiwillig und unter Zustimmung der betreffenden Schulerhalter. Die Mittel, die durch die Bündelung von Leitungsfunktionen (als Clusterleitungen) frei werden, werden in Unterstützungspersonal für die Schulen investiert.

Ztl.: Modellregion für die Gesamtschule

Bis zuletzt wurde über technische Details zur Erprobung der Modellregionen der gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen verhandelt. Konkret wurde vereinbart, dass eine Schule mittels einfacher Mehrheit der Erziehungsberechtigten und der LehrerInnen zur gemeinsamen Schule werden kann - aber nur unter gewissen Bedingungen:
Zwei Drittel aller LehrerInnen müssen bei der Beschlussfassung anwesend sein und bei einer weiteren Abstimmung muss ein Drittel aller Eltern zustimmen. Nicht mehr als 15 % aller SchülerInnen der 5. bis 8.Schulstufe und höchstens 15% aller Schulen können zur gemeinsamen Schule werden. Pro Bundesland dürfen nicht mehr als 5.000 SchülerInnen von als Gymnasien geführten Unterstufen einbezogen werden.

Ztl.: Dank an alle konstruktiven Kräfte

"Ich bedanke mich bei allen, die sich positiv in diese Reform eingebracht haben - den vielen konstruktiven Verhandlungspartnern im Bund, insbesondere bei Minister Mahrer und Abgeordnetem Walser, deren Teams, den Beteiligten in den Ländern, bei allen Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Gewerkschaften, meinem Haus und meinem Team, von denen ich viel Unterstützung und Zuspruch erfahren habe", zeigte sich Hammerschmid abschließend über die Einigung glücklich.

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