• 19.06.2017, 11:36:19
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  • OTS0097

Rasinger: Einigung bei Primärversorgung wichtiger Puzzle-Stein

ÖVP-Gesundheitssprecher: Viele Maßnahmen zur Attraktivierung des Hausarztes noch notwendig, sonst droht massiver Hausarztmangel

Utl.: ÖVP-Gesundheitssprecher: Viele Maßnahmen zur Attraktivierung
des Hausarztes noch notwendig, sonst droht massiver
Hausarztmangel =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Nach harten Verhandlungen ist es gelungen, beim
Thema Primärversorgung eine Einigung zu erzielen, zeigte sich heute,
Montag, ÖVP-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Erwin Rasinger zufrieden.
Weitere zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivierung des Hausarztes seien
aber noch notwendig, sonst drohe ein massiver Hausärztemangel. „Wir
wollen den Hausarzt auch nicht zurückdrängen oder gar schlechtreden
bzw. durch ein neues System wie in Holland oder England ersetzen“,
so Rasinger.

Rasinger sieht das Ergebnis der Verhandlungen als „neues
Zusatzangebot und nicht als Systemwechsel“ an. „94 Prozent der
Österreicherinnen und Österreicher schätzen ihren Hausarzt, und
dieser bleibt als wichtiger Partner im Gesundheitssystem bestehen. In
Österreich gibt es 4.000 Kassenhausärzte, die jährlich 65 Millionen
Kontakte haben. Jeder Österreicher geht etwa achtmal pro Jahr zum
Hausarzt“, unterstreicht Rasinger, selbst Hausarzt.

„Der ÖVP war und ist immer die Stärkung des Hausärztesystems wichtig.
Jeder Österreicher soll Zugang zur Hausarzt-Versorgung haben –
unabhängig von Alter, Wohnort oder chronischen Krankheiten. Für jede
Gemeinde soll eine hausärztliche Betreuung zur Verfügung stehen.
Deshalb sind auch weitere Maßnahmen wie eine bessere, attraktivere
Ausbildung im Spital, eine Umsetzung der Lehrpraxen, eine bessere
Honorierung analog zum Facharzt – derzeit gibt es hier eine Differenz
von bis zu 40 Prozent – und eine Reduzierung der oft überbordenden
Chefarztbürokratie notwendig“, sagte Rasinger.

Insgesamt gibt es nun ein zusätzliches Gesundheitsangebot von maximal
75 Primärversorgungsnetzwerken oder -zentren bis Ende 2021, nachher
kann mit Gesetz eine neue Grenze festgesetzt werden.

Es soll keinen Zwang zur Einrichtung von Zentren geben. Eine enge
Kooperation mit der Ärzteschaft ist essentiell, wenn das Projekt
erfolgreich sein soll. Daher ist auch eine Einigung auf mehr
Primärversorgungseinheiten möglich, wenn Ärztekammer und
Sozialversicherung sich einig sind.

Die Zahl von Zentren und Netzwerken soll dabei ausgewogen sein. Das
bedeutet z.B. für Wien 16 Primärversorgungseinheiten, wie es schon im
Bundeszielsteuerungsvertrag mit den Ländern festgelegt wurde, so
Rasinger, der auch auf weitere Details einging:

- Es wird ein österreichweiter Gesamtvertrag zwischen Ärzteschaft und
Sozialversicherungen abgeschlossen.
- Basierend auf diesem Gesamtvertrag wird es wiederum Landesverträge
geben, die die spezifischen Landesgegebenheiten und die jeweiligen
Honorierungsdetails zum Inhalt haben.
- Kommt kein Gesamtvertrag zustande, können Ärztekammer und
Krankenkassen gemeinsam Sondereinzelverträge abschließen.
- Neben den Ärzten für Allgemeinmedizin und den Angehörigen des
gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienstes sollen auch
Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde Teil des Kernteams sein.
Diese bzw. weitere Angehörige aus Gesundheits- und Sozialberufen
werden orts- und bedarfsabhängig eingebunden.
- Niedergelassene und niederlassungswillige Ärzte haben in der ersten
Stufe des Vergabeverfahrens durch ein objektives gemeinsames
Verfahren Vorrang. Die Auswahl erfolgt gemeinsam durch Ärztekammer
und Krankenkasse. Erst nach sechs Monaten sind auch Institute möglich
– allerdings zu den gleichen Ausschreibungsbedingungen bezüglich des
Leistungsumfangs.
- Eigene Einrichtungen der Sozialversicherungen sind nur dann
möglich, wenn alle Stufen ohne Bewerber erfolglos beendet werden. In
diesem Fall erfolgt aber keine Einrechnung in den Stellenplan.
- Institute sind nur dann zugelassen, wenn sie gemeinnützig sind.
Damit sind Finanz-Investorenketten ausgeschlossen. Der ärztliche
Leiter muss hauptberuflich dort beschäftigt sein. „Strohmännern oder
mehrfachen Leitungsfunktionen wird hier der Riegel vorgeschoben“, so
Rasinger.
- Ein Wiederaufleben des Einzelvertrages bei Nichtfunktionieren des
Zentrums oder Netzwerkes ist bis 2025 für fünf Jahre und nachher für
drei Jahre ohne Zustimmung der Kasse jederzeit möglich.
- Durch eine flexible Übergangsbestimmung bleiben schon jetzt
bestehende Modelle wie beispielsweise in Enns in Oberösterreich mit
diesem Gesetz möglich.

„Österreich droht ein dramatischer Hausärztemangel, bis 2025
erreichen mehr als 50 Prozent der Hausärzte das Pensionsalter. Das
seit acht Jahren hervorragend funktionierende Hausarztmodell
Baden-Württembergs bzw. die Schweiz zeigen, dass ein Hausarztmangel
nicht sein muss. Maßnahmen wie bessere Honorierung, attraktivere
Spitalsausbildung sowie Umsetzung und Finanzierung der Lehrpraxis
sind dringend notwendig. Ohne Hausärzte bricht das System zusammen.
Wir von der ÖVP wollen optimale Versorgung vor Ort und kein Ausdünnen
der ländlichen Versorgung, wie dies in anderen Ländern der Fall ist.
Mit dem neuen Zusatzangebot an Primärversorgungszentren bzw.
Netzwerken ist kein Systemwechsel a la England verbunden. Der
Hausarzt bleibt das Rückgrat der österreichischen
Gesundheitsversorgung. Auch in den Zentren werden Hausärzte die
Hauptverantwortung tragen“, so der ÖVP-Gesundheitssprecher.
(Schluss)

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