• 31.05.2017, 17:27:30
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Wissenschaftsausschuss einstimmig für Erhöhung der Studienbeihilfe

FPÖ setzt sich mit weiteren Forderungen zur Studienförderung nicht durch

Utl.: FPÖ setzt sich mit weiteren Forderungen zur Studienförderung
nicht durch =

Wien (PK) - Die unter dem ehemaligen Wissenschaftsminister Reinhold
Mitterlehner zugesagte und von der Koalition vereinbarte Erhöhung der
Studienförderung wurde heute im Wissenschaftsauschuss erfolgreich zum
Abschluss gebracht. Einstimmig gebilligt wurde ein Initiativantrag
von Abgeordneten der SPÖ und ÖVP mit entsprechenden Änderungen des
Studienförderungsgesetzes. Weitere Forderungen zur Verbesserung der
finanziellen Lage von StudentInnen, die von der FPÖ gestellt werden,
wurden vertagt. Sie betreffen die Anhebung der Zuverdienstgrenze bei
Bezug von Studienbeihilfe bzw. Erleichterungen für berufstätige
Studierende beim Nachweis der Voraussetzungen für den Erlass des
Studienbeitrags.

Studienbeihilfe wird signifikant erhöht

Grundlage für den Beschluss zur Erhöhung der Studienbeihilfe um rund
18% war ein Antrag, den die Wissenschaftssprecherin der SPÖ, Andrea
Kuntzl, und ÖVP-Wissenschaftssprecher Karlheinz Töchterle gemeinsam
eingebracht hatten (2171/A). Als allgemeine Höchststudienbeihilfe für
Studierende sind damit jährlich 6000 € oder 500 € monatlich
vorgesehen. Für Studierenden, die besondere soziale Voraussetzungen
erfüllen, soll die Studienförderung auf monatlich 715 € (8.580 € im
Jahr) angehoben werden. Diese Höchststudienbeihilfe gilt für
Vollwaisen, verheiratete bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft
lebende Studierende und solche, die zur Pflege und Erziehung
mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind; außerdem für
auswärtige Studierende sowie für Studierende nach Vollendung des 24.
Lebensjahres.

Die Erhöhung der Studienbeihilfe entspreche einer Valorisierung der
Inflation seit 2008, erläuterte Abgeordneter Töchterle. Den einzelnen
Verbesserung der letzten Jahre folge nun ein abschließender Schritt
zur Optimierung der Studienbeihilfe, stellte er fest. Damit werde
auch der Kreis der BezieherInnen wesentlich erweitert. Auch Kuntzl
zeigte sich erfreut, dass nach längeren Diskussionen noch eine
Einigung erzielt werden konnte. Die Novellierung des
Studienförderungsgesetzes wirke sich auf die soziale Lage vieler
Studierender positiv aus, unterstrich sie. Man berücksichtige vor
allem auch die Bedürfnisse älterer Studierender, für die es weitere
Zuschläge geben wird.

Auch wenn Sigrid Maurer (G) seitens der Grünen zustimmte, vermisste
sie eine grundlegende Reform der Studienförderung. Der heutige
Beschluss bedeutet für sie lediglich eine Ausweitung des bestehenden
Systems. Viele Verbesserungsvorschläge seien in den Initiativantrag
von SPÖ und ÖVP nicht eingeflossen, kritisierte sie. Eine ähnliche
Sichtweise vertrat auch Claudia Gamon (N). Ebenso kündigte Jessi
Lintl (F) die Zustimmung ihrer Fraktion an. Sie bedauerte, dass
Vorschläge der FPÖ nicht berücksichtigt wurden.

Wissenschaftsminister Harald Mahrer (V) versicherte Abgeordneter
Maurer, sein Ressort führe ständig Gespräche mit den
Studienbeihilfenbehörden über eventuell zusätzlich benötigte
Ressourcen. Man werde darauf achten, dass es trotz Ausweitung des
BezieherInnenkreises zu keinem Rückstau bei der Antragsbearbeitung
kommt.

FPÖ-Anträge zu Zuverdienstgrenze und Erlass des Studienbeitrags
vertagt

Mit in Verhandlung stand ein Antrag der FPÖ-Abgeordneten Herbert
Kickl und Andreas Karlsböck zur Anhebung der Zuverdienstgrenze bei
der Studienbeihilfe (1275/A(E)). Die gegenwärtige Regelung der
Zuverdienstgrenze bei Ferienarbeit oder in Zeiten, in denen keine
Studienbeihilfe bezogen wird, sei eine Bestrafung leistungswilliger
StudentInnen, legte FPÖ-Abgeordnete Jessi Lintl die Sicht ihrer
Fraktion dar. Aus Sicht der FPÖ sollten Einkünfte in den
vorlesungsfreien Zeiten sowie Einkünfte in Zeiten, in denen keine
Beihilfe bezogen wird, nicht zur Eigenleistung laut
Studienförderungsgesetz gezählt werden. Harry Buchmayr (S) sah die
bestehende Gesetzeslage als ausreichend an und sprach sich für eine
Vertagung aus.

Eine weitere Forderung des FPÖ-Abgeordneten Axel Kassegger zielt auf
Erleichterungen für berufstätige Studierende ab (1576/A(E)). Jessi
Lintl (F) wies erneut darauf hin, dass von manchen Universitäten als
Nachweis, ob die Voraussetzungen für den Erlass des Studienbeitrags
gegeben sind, nur der Einkommensteuerbescheid akzeptiert wird. Ihre
Fraktion wünsche, dass auch andere Nachweise, etwa ein Gehaltszettel
für drei Monate, zugelassen werden. Der schon zweimal vertagte Antrag
wurde erneut vertagt, nachdem Abgeordneter Asdin El-Habbassi (V) noch
Klärungsbedarf in Details ortete. (Fortsetzung
Wissenschaftsausschuss) sox

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