• 10.05.2017, 13:59:23
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  • OTS0171

Bundesrat diskutiert Mehrjährigen Finanzrahmen der EU

Weitere Themen im EU-Ausschuss: Delegierte Rechtsakte, Zollunion mit der Türkei

Utl.: Weitere Themen im EU-Ausschuss: Delegierte Rechtsakte,
Zollunion mit der Türkei =

Wien (PK) - Nach der gestrigen Beschlussfassung von zwei
Subsidiaritätsrügen zu EU-Vorhaben in Bezug auf den
Elektrizitätsbinnenmarkt stand heute im EU-Ausschuss des Bundesrats
der laufende Mehrjährige Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014 bis
2020 auf dem Programm. Dieser dient der mittelfristigen Planung für
Investitionen in die vorrangigen Projekte. Die jeweiligen
Finanzrahmen werden in der Mitte ihrer Laufzeit überprüft. Dem
Ausschuss lag nun die Mitteilung der Kommission zur
Halbzeitüberprüfung bzw. Halbzeitrevision des aktuellen Finanzrahmens
vor. Darin schlägt die Kommission unter anderem die Schaffung einer
EU-Krisenreserve und mehr Handlungsspielraum im Rahmen des
Finanzrahmens vor.

Bisher konnte über die Vorschläge der Kommission noch keine Einigung
zwischen Rat und dem Europäischen Parlament erzielt werden. Wann
diese stattfinden könnte, sei derzeit nicht abzuschätzen, hieß es aus
dem Finanzministerium gegenüber Ferdinand Tiefnig (V/O). Eine
endgültige Beschlussfassung setzt die Zustimmung aller
Mitgliedstaaten voraus. Man werde diese Frage aber getrennt vom
Brexit verhandeln, versicherte der Vertreter des Finanzressorts auf
eine Frage von Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V).

Stefan Schennach (S/V) zeigte sich besorgt darüber, dass nur wenige
Staaten Förderungen nützen, weil sie nicht in der Lage sind, die
nötigen Strukturen und Mittel für die Kofinanzierung zur Verfügung zu
stellen. Auch passiere wenig im Rahmen der
Jugendbeschäftigungsinitiative, kritisierte er, vor allem in jenen
Regionen, wo dies mehr als notwendig wäre.

Der aktuelle Mehrjährige Finanzrahmen und seine Herausforderungen

Wie die Kommission in ihrer Mitteilung zur Halbzeitüberprüfung des
geltenden Mehrjährigen Finanzrahmens betont, wurde dieser im Jahr
2013 vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise vereinbart.
Die geplanten Investitionen zielten vor allem darauf ab, einen
wesentlichen Beitrag zu Wachstum und zur Sicherung von Arbeitsplätzen
zu leisten. Eng verknüpft waren dabei strenge Auflagen für
Verwaltungs- und Strukturreformen in den Mitgliedstaaten. Durch den
sogenannten "Juncker-Plan" und die Gründung des Europäischen Fonds
für strategische Investitionen (EFSI) wurde der Haushaltsrahmen
weiter ausgebaut. Mit Hilfe von EFSI soll die Investitionsschwäche in
Europa überwunden und Mittel aus dem Privatsektor für strategische
Investitionsprojekte mobilisiert werden.

Prägend für die letzten drei Jahre waren aber nicht nur die
Bemühungen um die wirtschaftliche Erholung der Union, sondern auch
Aufgaben angesichts der starken Migrationsbewegungen und der
Sicherheitsbedrohungen. Dafür war große Flexibilität bei der
Umwidmung von Mitteln und der Mobilisierung zusätzlicher Beträge von
den Mitgliedstaaten und anderen Geldgebern erforderlich,
unterstreicht die Kommission.

Allerdings seien jetzt die Grenzen des Haushaltsrahmens erreicht, die
Kommission hält daher für die Jahre 2017 bis 2020 einen zusätzlichen
Mitteleinsatz in der Höhe von 13 Mrd. € erforderlich, vor allem für
die Bereiche Arbeitsplätze und Wachstum, Migration und Sicherheit.
Die Kommission drängt aber auch darauf, die Flexibilität des
Finanzrahmens gegenüber unvorhergesehenen Entwicklungen zu erhöhen.
Angesichts der aktuellen Gemengelage multipler Krisen sei es
notwendig, im Interesse eines raschen und wirksamen Handelns
Anpassungen an veränderte Prioritäten und unvorhersehbare
Entwicklungen flexibel vornehmen zu können, argumentiert die
Kommission ihren Vorschlag auf Änderung der Verordnung für den
Mehrjährigen Finanzrahmen.

Die Kommission schlägt daher unter anderem vor, die Kapazität des
Flexibilisierungsinstruments und der Nothilfereserve für Katastrophen
in Drittländern weiter aufzustocken und eine Reihe von Beschränkungen
aufzuheben. Eine global einsetzbare Krisenreserve soll geschaffen
werden, um auf Krisen - wie etwa die gegenwärtigen Migrationsströme
oder Vorfälle mit schwerwiegenden humanitären oder Sicherheitsfolgen
- reagieren zu können. Hinsichtlich der Förderung von Wachstum und
Beschäftigung fordert die Kommission zusätzliche Mittel für einzelne
Programme.

Dem steht das Finanzministerium skeptisch gegenüber. Die EU-
Krisenreserve widerspreche dem Prinzip der Budgetdisziplin sowie der
Vorhersehbarkeit der Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten, heißt es
dazu in der Information des Finanzministeriums für den Ausschuss.
Obergrenzen seien einzuhalten und auch nicht zu umgehen, hält das
Ministerium unmissverständlich fest. Auch sollte laut Ressortmeinung
die bestehende Flexibilität besser genutzt werden, statt neue
Flexibilität zu schaffen. Die geforderten Mittelaufstockungen hält
das Finanzministerium nur teilweise für gerechtfertigt. Notwendige
Aufstockungen sollten aber nicht aus bestehenden Budgetspielräumen
("Margen") finanziert werden, sondern durch Umschichtungen innerhalb
der Rubriken, zumal neue Prioritäten auch die Abkehr von manchen
früheren Prioritäten erfordern würden.

Thema "delegierte Rechtsakte" vertagt

Auch das Thema "delegierte Rechtsakte" beschäftigt den EU-
Ausschusswie bereits mehrmals. Mittels delegierter Rechtsakte kann
die Kommission Spezifizierungen zu Bestimmungen in europäischen
Gesetzen vornehmen.

Konkret ging es um jene delegierten Rechtsakte, die zur Richtlinie
für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr
und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (ITS-
Richtlinie) von der Kommission erlassen wurden. Die Richtlinie trat
im August 2010 in Kraft, die Befugnis zum Erlass delegierter
Rechtsakte wurde mit 27. August 2017 befristet.

Nun soll diese Befristung um fünf Jahre verlängert werden und sich
danach "stillschweigend um weitere Zeiträume von fünf Jahren"
verlängern, wie die Kommission in ihren Erläuterungen schreibt. Sie
begründet dies in ihrem Vorschlag damit, dass die Kommission im
Rahmen der kürzlich verabschiedeten Europäischen Strategie für
kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) derzeit mit Experten
der Mitgliedstaaten einen rechtlichen und technischen Rahmen zur
Unterstützung der Einführung kooperativer ITS ausarbeitet. Daneben
müssten aber noch Spezifikationen mittels delegierter Rechtsakte in
Angriff genommen werden, bzw. aktualisiert werden, weshalb die
Ermächtigung dazu zu verlängern sei.

Da in der Vergangenheit die Praxis der Kommission, zunehmend das
Instrument delegierter Rechtsakte zu verwenden und damit die
Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten an der europäischen
Gesetzgebung aushöhlen, immer wieder Stein des Anstoßes im EU-
Ausschuss war, kam man überein, dieses Thema bei der nächsten Sitzung
mit Expertinnen und Experten des Verkehrsministeriums nochmals
eingehender zu erörtern. Das Tagesordnungspunkt wurde daher einhellig
vertagt.

EU plant Erweiterung und Modernisierung des Zollabkommens mit der
Türkei

Gegen die Stimmen der FPÖ vertagt wurde ein Vorschlag zur
Ermächtigung der EU-Kommission, Verhandlungen mit der Türkei über ein
Abkommen aufzunehmen, durch das die bestehenden bilateralen
Handelsbeziehungen erweitert und die Zollunion mit der Türkei
modernisiert wird. Die Freiheitlichen brachten dazu auch einen Antrag
auf Stellungnahme ein.

Da es sich bei diesem Dokument um ein klassifiziertes handelt, fanden
die Beratungen im Ausschuss darüber - wie von der Geschäftsordnung
vorgesehen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit vertraulich statt.
(Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) jan

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