• 06.04.2017, 16:55:51
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  • OTS0259

Deregulierung und Bürokratieabbau - Vorteile und Risiken des elektronischen Datenverkehrs

Deregulierungspaket passiert Bundesrat

Utl.: Deregulierungspaket passiert Bundesrat =

Wien (PK) - Kontrovers verlief im Bundesrat auch die Debatte über die
Gesetze zu Deregulierung und Bürokratieabbau. Trotz kritischer
Anmerkungen stimmte die FPÖ dem Deregulierungsgrundsätzegesetz
letztendlich zu, die Grünen blieben bei ihrem Nein. Das
Deregulierungsgesetz - ein Paket mit 25 Gesetzesänderungen - erhielt
auch im Bundesrat nur die Stimmen von ÖVP und SPÖ.

Diskurs über Notwendigkeit des Deregulierungsgrundsätzgesetzes

Das Deregulierungsgrundsätzegestz zielt auf die Reduzierung
gesetzlicher Vorschriften und die Verringerung der Bürokratie ab.
Erreichen will man dies durch mehr befristete Gesetze, eine
systematische Durchforstung gesetzlicher Bestimmungen auf ihre
Notwendigkeit und eine präzise Umsetzung von EU-Vorgaben, ohne dass
die vorgegebenen Standards ohne Grund übererfüllt werden, wie es im
Gesetzestext heißt. Jede Neuregelung, aus der zusätzlicher
bürokratischer Aufwand oder zusätzliche finanzielle Auswirkungen
erwachsen, sollen nach Möglichkeit durch das Außerkraftsetzen einer
vergleichbar intensiven Regulierung kompensiert werden.

FPÖ und Grüne sprachen in diesem Zusammenhang etwa von
"Scheinaktivitäten", die man sich hätte sparen können. Peter Samt
(F/St) und Heidelinde Reiter (G/S) zeigten sich auch nicht ganz
glücklich mit der Bestimmung, dass zukünftig EU-Vorschriften nicht
übererfüllt werden sollten. EU-Vorschriften beziehen sich immer auf
den kleinsten Nenner, sagte Reiter. Es könne sich durchaus auch von
Vorteil erweisen, wenn man Druck macht, um etwa Naturschutz und
biologische Standards zu forcieren, eine gesunde
Lebensmittelproduktion zu gewährleisten oder innovative
Verkehrslösungen und technologischen Fortschritt anzukurbeln. Das
bringe auch Marktvorteile, sagte sie.

"Komisch" mutet für sie auch an, dass man vorschreibt, Gesetze
müssten notwendig und zeitgemäß sein. Sie gehe jedenfalls davon aus,
dass Gesetze nicht aus Jux und Tollerei gemacht werden, auch wenn es
oft unterschiedliche inhaltliche Meinungen dazu gibt. Die one-in-one-
out-Lösung (bei einem neuen Gesetz soll ein altes aufgelassen werden)
nannte sie einen "eigenartigen Bazar", der so nicht funktionieren
werde.

Dem hielt Magnus Brunner (V/V) entgegen, dass dies nur für neue
Gesetze gelte. Weniger sei mehr, die Bestimmungen würden zu einer
modernen effizienten Verwaltung führen, zeigte er sich überzeugt. Die
Bestimmung sei jedoch sehr unkonkret, räumte Brunner auch seinerseits
ein. Man müsse aber jedenfalls die Gesetzesflut eindämmen. Wolfgang
Beer (S/W) meinte, das Gesetz führe dazu, alles noch genauer zu
nehmen. Es stelle somit eine Herausforderung dar, noch besser die
Notwendigkeiten zu prüfen und abzuwägen.

Forcierung des elektronischen Datenverkehrs sinnvoll - Risiken nicht
außer Acht lassen

Das Deregulierungsgesetz - ein Paket von 25 Gesetzen - macht die
Gründung von Einzelunternehmen und kleinen Standard-GmbHs künftig
einfacher. Wer einziger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH
ist, wird ab 2018 keinen Notar mehr benötigen und das Unternehmen per
Bürgerkarte bzw. Handysignatur registrieren lassen können.
Vorausgesetzt, die physische Identifizierung wurde im Zuge der bar zu
leistenden Stammeinlage von der Bank vorgenommen. Auch alle weiteren
Schritte im Gründungsprozess sollen demnach elektronisch über das
Unternehmensserviceportal (USP) abgewickelt werden können. Die
Neuregelung für GmbHs ist vorerst allerdings auf drei Jahre befristet
und soll vor einer Verlängerung evaluiert werden.

Ziel der umfangreichen Sammelnovelle mit insgesamt 25
Gesetzesänderungen sind die Reduktion von Bürokratie für Unternehmen
und BürgerInnen, vereinfachte Verwaltungsabläufe und mehr
elektronische Kommunikation mit den Behörden. In diesem Sinn wird
etwa auch ein Rechtsanspruch auf elektronischen Behördenverkehr
eingeführt sowie eine Pflicht für Unternehmen zur Teilnahme an der
elektronischen Zustellung ab 2020 verankert. Erleichterungen gibt es
unter anderem auch für Auto- und MotorradfahrerInnen: Bei einem
Wohnsitzwechsel im gleichen Kennzeichen-Bezirk wird künftig kein
neuer Zulassungsschein mehr benötigt.

FPÖ und Grüne konnten dem Ganzen durchaus einige positive Aspekte
abgewinnen, wie etwa Vereinfachungen bei Unternehmensgründungen sowie
beim Wohnsitzwechsel. Heidelinde Reiter (G/S) kritisierte jedoch den
parlamentarischen Entscheidungsprozess. Die Hälfte der
Gesetzesänderungen seien keiner Begutachtung unterzogen worden, die
Beratungen im Nationalrat seien sehr kurz gewesen. Sie hält die
Vorgangsweise daher für eine Missachtung des Parlaments.

Inhaltlich wandte sich Reiter gegen einen zwingenden elektronischen
Behördenverkehr. Nach zweimaligem elektronischem Zustellversuch gelte
das Schriftstück als zugestellt, die Beweislast liege beim
Unternehmen. Das hält sie für eine Einschränkung des Rechtsschutzes,
außerdem hegte sie insgesamt datenschutzrechtliche Bedenken. Ähnlich
argumentierte Peter Samt (F/St). Es sei zwar sinnvoll, den
elektronischen Datenverkehr zu forcieren, sagte er, im Hinblick auf
die zunehmende Zahl von Hackerangriffen und Datenschutzverletzungen
sei aber Vorsicht geboten. Wolfgang Beer (S/W) gab ihm dabei recht
und sieht nicht nur die Technik, sondern auch die Gesetzgebung
gefordert, um sichere Systeme zu entwickeln. Er wies auch darauf hin,
dass ein Teil der Bevölkerung am elektronischen Verkehr nicht
teilnehmen könne. Die Bundesregierung gehe daher sehr behutsam bei
diesem Thema vor, zeigte er sich zufrieden. Allgemein verband Beer
mit dem Gesetz die Hoffnung, dass Österreich damit moderner,
effizienter und leistungsfähiger wird.

Wie Beer unterstrich Brunner allgemein die Notwendigkeit, die
Gesetzesflut einzudämmen. Er wies zudem darauf hin, dass die
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung in drei Jahren
evaluiert werden. (Fortsetzung Bundesrat) jan

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