Medaustron: Keine Kostenübernahme von Krebsbehandlungen durch Hauptverband für Grüne Schildbürgerstreich des Monats
Helga Krismer/Tanja Windbüchler: „PatientInnen haben sich auf das Projekt MedAustron verlassen!“
St.Pölten (OTS) - Die Grünen Niederösterreich küren monatlich den NÖ Schildbürgerstreich.Im Monat März fiel den Grünen die Wahl relativ leicht: Noch immer gibt es keine Einigung zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und MedAustron über eine direkte Kostenübernahme der Krebsbehandlungen, die in Wiener Neustadt durchgeführt werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum PatientInnen ins Ausland reisen müssen, um alles von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, während wir mit Medaustron eine Top-Behandlung vor der Haustür haben, aber für diese Behandlung in Österreich nur ein vergleichsweise niedriger Zuschuss gewährt wird. Das ist absurd!“ so Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen Niederösterreich und Tanja Windbüchler, Nationalrätin und Gemeinderätin in Wiener Neustadt und fordern die komplette Kostenübernahme.
„Bund, Land und Stadt haben sehr viel Steuergeld in das Projekt Medaustron investiert. Der NÖ Landtag hat dieses Projekt beschlossen und ging stets davon aus, dass die Strahlentherapie auch bei den PatientInnen ankommt. Der Bund hat im Gesetz dafür gesorgt, dass die Kosten übernommen werden können. Und das muss endlich umgesetzt werden! Der Hauptverband muss für alle PatientInnen endlich zahlen“, so Helga Krismer.
"So lange die Vollkosten nicht zur Gänze abgegolten werden, so lange haben wir ein unfaires Mehrklassensystem in der Krebsbehandlung. Das ist ungerecht und inakzeptabel.
Dazu kommt, dass neben den Förderungen von Bund und Land auch noch die Stadt selbst in den Jahren 1996-2016 4,8 Millionen Euro Steuergelder zur Verfügung stellte. Dafür sollten die PatientInnen auch faire Bedingungen vorfinden. Aus diesem Grund bringen wir im Parlament eine Anfrage an die Gesundheitsministerin ein, wie sich denn die Berechnungen zur Kostenübernahme gestaltet haben.", sagt Tanja Windbüchler-Souschill
Helga Krismer erwartet jetzt vor allem eines: „Dass alle im Sinne der PatientInnen entscheiden. Das Hin- und Herschieben geht ohnehin allen schon auf die Nerven im Gesundheitswesen. Ein neues Kapitel unter der Überschrift „MedAustron“ darf es nicht geben!“, so Helga Krismer abschließend.
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Fakten zur Kostenübernahme
Seitens des Bundesgesetzgebers wurde im Jahre 2004 mit dem § 131b Abs. 2 ASVG eine gesetzliche Regelung geschaffen (gleich- lautende Regelungen befinden sich in allen Nebengesetzen zum ASVG) die wie folgt lautet: „Für eine als Krankenbehandlung erbrachte ambulante Tumorbehandlung durch eine punktförmige Bestrahlung des Tumors mit Protonen und/oder Kohlenstoffionen ist ein Zuschuss festzusetzen. Die Höhe des Zuschusses hat sich am Ausmaß der durch- schnittlichen Kostentragung von ausländischen gesetzlichen Versicherungsträgern mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes für diese Behandlung zu orientieren, wenn diese Behandlung im betreffenden Staat ebenfalls ambulant erfolgt.“
Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Sozialversicherungs- träger den Versicherten einen Zuschuss zu gewähren haben, der sich an der durch- schnittlichen Kostentragung im EWR-Raum für die Behandlung entsprechend dem konkreten Einzelfall zu orientieren hat. Gemäß dieser gesetzlichen Regelung haben die Patienten direkt mit MedAustron einen Behandlungsvertrag abzuschließen und erhalten im Falle der Bewilligung nach Vorlegen einer saldierten Rechnung von ihrer Krankenkasse den oben genannten Zuschuss ausbezahlt.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat in seiner Trägerkonferenz am 13. Dezember 2016, bezugnehmend auf den §131b Abs. 2 ASVG, für seine Mustersatzung einen Kostenzuschuss in Höhe von € 18.649,59 für Protonenbehandlung festgesetzt sowie einen Kostenzuschuss von € 14.628,47 für eine Behandlung mit Kohlenstoffionen. Dieser Zuschuss wurde für 4 Tumor- Indikationen festgelegt, was deutlich restriktiver ist als in anderen europäischen Ländern mit Partikeltherapiezentren. In besonderen Einzelfällen können auch andere Indikationen von der Sozialversicherung bewilligt werden.
Dieser Zuschuss entspricht nicht annähernd jenen im EWR-Raum von ausländischen gesetzlichen Versicherungsträgern für jede dieser Tumorarten durchschnittlich getragenen Kosten und ist nicht wie im §131b Abs. 2 ASVG vorgesehen ermittelt worden. Erste Patienten der EBG MedAustron GmbH haben daher begonnen, ihre Ansprüche aus dem §131b Abs. 2 ASVG gegenüber ihren Krankenversicherungsträgern im Gerichtsweg durchzusetzen. Unabhängig davon führt die EBG MedAustron GmbH weiterhin Verhandlungen mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger.
Im Jahr 2017 werden bis zu 150 Patienten behandelt werden. Die Behandlungs- kapazität wird schrittweise erhöht und an den Ausbauplan des Zentrums angepasst. Ab 2020 sollen rund 1000 Patienten pro Jahr behandelt werden. Die voraussichtlichen Einnahmen gemäß Businessplan, die darauf beruhen, dass bei einem ausgewogenen Verhältnis von sozialversicherten Patienten und Selbstzahlern die gesetzlich festge- legten Kostentragungsregelungen von den Sozialversicherungen eingehalten werden, decken die anfallenden Kosten.
Fakten zu MedAustron
MedAustron ist ein interdisziplinäres und überregionales österreichisches Zentrum für die Krebsbehandlung mit Ionen (Ionentherapie oder Partikeltherapie), die Erforschung und Weiterentwicklung dieser neuen Therapieform sowie die nichtklinische Forschung mit Protonen und schwereren Ionen. Nach der Bauphase im Jahr 2011, der Installation des Teilchenbeschleunigers 2012, dem technischen und medizinischen Probebetrieb 2013 und 2014, erfolgte im Jahr 2016 die erste Patientenbestrahlung. Die Betriebskosten von MedAustron entwickeln sich schrittweise mit dem weiteren Ausbau des Zentrums bis zum Erreichen der vollen Behandlungskapazität im Jahr 2020.
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