Veröffentlichung von Video, das Ermordung des russischen Botschafters zeigt, gerade noch zulässig
Wien (OTS) - Der Senat 2 des Presserats hielt die Veröffentlichung eines Videos, auf dem das Attentat auf den russischen Botschafter in der Türkei zu sehen ist, gerade noch für medienethisch zulässig. Das Video wurde am 19.12.2016 auf der Webseite „oe24.at“ veröffentlicht. Der Senat beschäftigte sich auch noch mit mehreren Bildern zu diesem Attentat, erschienen in der Tageszeitung „Österreich“. Diese Bildveröffentlichungen bewertete der Senat ebenfalls als zulässig.
Der Senat stellte zunächst fest, dass das Attentat im Zuge einer öffentlichen Veranstaltung gefilmt worden war. Der russische Botschafter ist laut Senat zudem eine Person des öffentlichen Lebens. Nach Meinung des Senats gelten im vorliegenden Fall galten daher andere Maßstäbe als bei einem Mord an einer Privatperson. Bei dem Attentat handelt sich es um eine politisch motivierte Straftat. Die Berichterstattung darüber ist von entsprechendem öffentlichem Interesse, das sich auch auf das Bild- und Videomaterial bezieht, so der Senat weiter. In den Tagen vor dem Attentat hatte es Proteste vor der russischen Botschaft gegeben, weil Russland den syrischen Präsidenten Assad gegen die Rebellen in Aleppo unterstützt.
Der Senat stufte die Veröffentlichungen auf oe24.at und in der Tageszeitung „Österreich“ als Grenzfälle ein. Er wies darauf hin, dass auch Personen, die im öffentlichen Leben stehen, prinzipiell Anspruch auf Persönlichkeitsschutz haben, und zwar sowohl zu Lebzeiten als auch über den Tod hinaus. Der Moment des Todes zählt zur Intimsphäre. Die meisten österreichischen Medien hatten deswegen darauf verzichtet, jenen Moment zu zeigen, in dem der russische Botschafter von einem Projektil in den Rücken getroffen wird, sein Gesicht verkrampft und zu Boden fällt. Einige ausländische Medien – darunter auch CNN – hatten hingegen das Video der Ermordung so wie oe24.at in voller Länge veröffentlicht. Der Senat begrüßt es, dass das Video mittlerweile auf oe24.at nicht mehr abrufbar ist. Der Link zur Video-Plattform Youtube funktioniert nicht mehr, da Youtube das Video vom Netz nahm. Auch wenn gute Gründe dafür sprechen, im Rahmen der Berichterstattung die Sequenz mit der Ermordung des Botschafters nicht zu zeigen, hielt der Senat die Veröffentlichung des Videos gerade noch für zulässig. Für die Veröffentlichung spricht auch, dass das Video in einen gewissen zeithistorischen Kontext gesetzt werden kann.
Anders als die Tageszeitung „Österreich“ hatten viele österreichische Medien auch darauf verzichtet, Fotos von dem auf dem Boden liegenden Botschafter zu veröffentlichen. Der Senat befürwortet diese sensible Herangehensweise. Auf den in „Österreich“ veröffentlichten Fotos ist jedoch zumindest das Gesicht des auf dem Boden liegenden Botschafters nicht zu sehen bzw. verpixelt. Deshalb ist laut Senat auch die Veröffentlichung dieser Fotos zulässig.
Den Attentäter in den Medien abzubilden, war nach Meinung des Senats aus medienethischer Sicht nicht problematisch, zumal er durch das Attentat selbst an die Öffentlichkeit getreten war. Die Veröffentlichung des Bildes seiner Leiche in „Österreich“ berührt allerdings wiederum die Intimsphäre und stellt somit ebenfalls einen Grenzfall dar. Auch wenn der Senat wegen der vorliegenden Veröffentlichungen kein Verfahren einleitete, appelliert er an die Medien, bei der Auswahl von Bildmaterial, auf dem sterbende Personen oder Leichen zu sehen sind, zurückhaltend vorzugehen.
MITTEILUNG VON LESERINNEN UND LESERN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der drei Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall ist der Senat 2 aufgrund von Mitteilungen von Lesern tätig geworden und hat seinen medienethischen Standpunkt geäußert. Die Medieninhaberin der Tageszeitung „Österreich“ und die Medieninhaberin von „oe24.at“ haben sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.
Rückfragen & Kontakt:
Andreas Koller, Sprecher des Senats 2, Tel.: 01-53153-830