• 07.02.2017, 12:20:10
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ÖJC schreibt "PROF. CLAUS GATTERER-PREIS 2017" aus.´

Ende der Einreichungsfrist ist der 30. April 2017, 24.00 Uhr

Utl.: Ende der Einreichungsfrist ist der 30. April 2017, 24.00 Uhr =

Wien (OTS) - Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) schreibt den

PROF. CLAUS GATTERER-PREIS 2017

aus.

Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.

Vorschläge für Preisträger können alle Mitglieder des
Österreichischen Journalisten Clubs sowie Redaktionen aller Print-
und Funkmedien in Österreich und Südtirol in deutscher und
ladinischer Sprache (mit deutscher Übersetzung) einreichen.

Ende der Einreichungsfrist ist der 30. April 2017, 24.00 Uhr
(Poststempel).

Die Einreichungen mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und
Kontaktdaten sind zu richten an:

Österreichischer Journalisten Club,
Kennwort "Prof. Claus Gatterer-Preis 2017"
A-1010 Wien, Blutgasse 3

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Wiener Rufnummer
01/9828555.

Die Jury entscheidet am 22. Mai 2017.

Die Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises 2017 findet Ende Juni
2017 statt.

Prof. Claus Gatterer-Preis-Jury 2017
Vorsitzender: Prof. Fred Turnheim
Arno Aschauer, Peter Baminger, Beate Firlinger, Yilmaz Gülüm,
Prof. Oswald Klotz, Nina Horaczek, Mag. Helmut Kletzander, David
Lardschneider, Julia Ortner, CR Dr. Walther Werth und
Mag. Sabina Zwitter-Grilc

RENNERPREIS-KURATORIUM UND GATTERER-PREIS-FONDS
CASINOS AUSTRIA AG; FLUGHAFEN WIEN AG; OBERBANK AG; RED BULL; SIEMENS
AG ÖSTERREICH; WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG VIENNA INSURANCE
GROUP; UNIQA.
PROF. CLAUS GATTERER GEDÄCHTNISVEREIN DES ÖJC
LAND SÜDTIROL

ÖJC-Vorstand
Präsident: Prof. Fred Turnheim
Vizepräsident: Peter Baminger
Nina Bayer, Mag. Katharina Braun, Prof. Oswald Klotz, Mag. Florian
Müller, Mag. Christian Murhammer MA, Harald Vaca, Dr. Peter Vyskovsky
und Ing. Norbert Welzl.

Vergaberichtlinien
1. Der Prof. Claus Gatterer-Preis wird als höchste Auszeichnung für
journalistische Leistungen vergeben, die im Sinne des Lebenswerkes
von Prof. Claus Gatterer einen überdurchschnittlichen Beitrag für den
österreichischen und Südtiroler Journalismus darstellen: Schutz der
gesellschaftlichen Minderheiten, Verteidigung sozialer Randgruppen,
Eintreten für zu Unrecht benachteiligte und missachtete Gruppen oder
Personen, kritisches Bewusstsein gegen Ignoranz und Gleichgültigkeit
in der Gesellschaft. Im Hinblick auf die nivellierenden
Gesamttendenzen der modernen Medienlandschaft ist die kritische und
eigenständige Haltung der Kandidaten an ihrem bisherigen gesamten
Verhalten zu messen, wenn auch eine besondere, hervorragende
journalistische Leistung die Maßgabe der Nominierung sein sollte.

2. Der Prof. Claus Gatterer-Preis kann innerhalb von zehn Jahren nur
einmal an österreichische und/oder Südtiroler Journalistinnen und
Journalisten aller Medien mit Ausnahme von Werbeagenturen und
kommerziellen Pressestellen vergeben werden.

3. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Der Vorsitzende der Jury ist der Präsident des Österreichischen
Journalisten Clubs. Wenn weniger als fünf Jurymitglieder bei der
Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom Präsidenten des ÖJC für den
7. Werktag neuerlich einberufen. Diese Sitzung ist dann auf jeden
Fall beschlussfähig.

4. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des
Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des ÖJC. Die Durchführung
der Veranstaltung zur Übergabe des Prof. Claus Gatterer-Preises
obliegt dem ÖJC.

5. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die
Mitglieder der Jury können sich nicht vertreten lassen.

6. Der Präsident und die Vizepräsidenten des ÖJC nehmen an der
Jurysitzung mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem Vorstand
weisungsfrei gestellt.

7. Zur Einreichung sind alle Mitglieder des ÖJC, die Redaktionen
aller Printmedien, sowie Film, Funk- und elektronischer Medien in
Österreich und Südtirol berechtigt. Die Jury oder einzelne Mitglieder
können auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind
Eigenbewerbungen möglich. Die Nominierung muss innerhalb der
Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.

8. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen
Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muss eine
gemeinsame Sitzung erfolgen. Die Einreichungen müssen in deutscher
Sprache erfolgen. Einreichungen in ladinischer Sprache müssen mit
einer deutschen Übersetzung erfolgen.

9. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu
einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen der
Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und
erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie. Die
Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Zur Vergabe des Gatterer-Preises
ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei
Feststellung der Stimmenanzahl werden ungültige Stimmen und
Stimmenthaltungen mitgezählt. Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten
nach dem Prinzip der relativ meisten Stimmen festzustellen. Sofern
kein Bewerber im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen
erhält, ist der Preisträger durch weitere Wahlgänge aus den
Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln. Haben mehr als drei
Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist solange eine
Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in die Endabstimmung
kommenden Bewerber feststehen.

10. Der Preis kann nicht geteilt werden. Die Jury kann in
Ausnahmefällen eine "Besondere Anerkennung" aussprechen. Diese
Anerkennung wird im Rahmen der Verleihung des Prof. Claus
Gatterer-Preises vom Präsidenten des ÖJC öffentlich ausgesprochen.

11. Die Aufbringung der für den Preis erforderlichen Mittel erfolgt
durch die Beiträge des Dr. Karl Renner-Publizistikpreis-Kuratoriums,
durch den Prof. Claus Gatterer-Preis-Fonds, den Prof. Claus
Gatterer-Gedächtnisverein des ÖJC und durch das Land Südtirol.

Technische Hinweise:
Film- und Fernsehproduktionen bitte nur auf DVD oder USB-Stick
einsenden. Hörfunksendungen nur auf Audio-CD oder USB-Stick. Kein
Schriftwechsel. Der Preisträger wird mündlich verständigt. Die
eingelangten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und
gehen in das Eigentum des ÖJC über.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OJC

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