- 17.01.2017, 16:37:10
- /
- OTS0202
Airborne Wireless Network und Air Lease Corporation unterzeichnen Absichtserklärung über strategische Marketingpartnerschaft
Los Angeles (ots/PRNewswire) - ACCESSWIRE -- Airborne Wireless
Network (OTCQB: ABWN) und Air Lease Corporation (NYSE: AL) gaben
heute die Unterzeichnung einer Absichtserklärung über eine
strategische Marketingpartnerschaft für das von Airborne Wireless
Network vorgeschlagene, drahtlose Breitbandnetzwerk unter der
geschützten Marke "Infinitus Super Highway(TM)" bekannt.
Airborne Wireless Network entwickelt seinen "Infinitus Super
Highway(TM)", der durch die Vernetzung von Verkehrsflugzeugen in der
Luft als Repeater, die Breitbandsignale von einem Flugzeug zum andern
senden und empfangen, als luftgestütztes, drahtloses
Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzwerk funktioniert.
Im Rahmen der Vereinbarung wird Air Lease Corporation als exklusiver
Marketingagent auftreten und sein umfassendes Netzwerk von
Airlinekunden für die Vermarktung des "Infinitus Super Highway(TM)"
an seine zahlreichen Airlinekunden in der ganzen Welt nutzen.
Jason T. de Mos, Vice President of Business Development and Aviation
Compliance, sagte: "Air Lease Corporation ist eine der größten
Flugzeugleasinggesellschaften der Welt. Wir sind stolz, dass das
Unternehmen jetzt unser System unter seinen weltweiten Airlinekunden
vermarkten und uns bei den Herstellern, wie Boeing und Airbus, mit
dem Ziel einführen wird, unsere Ausrüstung bereits vorverdrahtet in
ihre neuen Flugzeuge einzubauen. Unsere Zusammenarbeit ist ein großer
Schritt in die Richtung der Realisierung unserer Vision, da wir
überzeugt sind, dass unsere luftgestützte Datenautobahn die logische
Lösung für eine bestehende Lücke bei Konnektivität ist. Diese
Partnerschaft passt perfekt zu unserer Strategie und wird nennenswert
zur Zukunft von Airborne Wireless beitragen."
Über Air Lease Corporation (NYSE: AL)
ALC ist eine führende Flugzeugleasinggesellschaft mit Sitz in Los
Angeles und Kunden in der ganzen Welt. ALC und sein Team mit
engagierten und erfahrenen Fachleuten widmen sich vorwiegend dem Kauf
von Verkehrsflugzeugen und ihrer Verpachtung mithilfe
maßgeschneiderter Flugzeugleasing- und Finanzierungslösungen an seine
weltweiten Airlinekunden. Weitere Informationen finden Sie auf der
Website von ALC unterwww.airleasecorp.com.
Über Airborne Wireless Network (OTCQB: ABWN)
Das Unternehmen beabsichtigt, durch die Vernetzung von
Verkehrsflugzeugen während des Fluges ein luftgestütztes, drahtloses
Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzwerk zu schaffen. Alle am Netzwerk
beteiligten Flugzeuge agieren dabei als fliegende Repeater oder
Router, die Breitbandsignale von Flugzeug zu Flugzeug senden und
empfangen und so den digitalen Superhighway in der Luft bilden. Das
Unternehmen möchte diese Hochgeschwindigkeitsbreitbandpipeline zur
Verbesserung der Reichweite und Konnektivität nutzen. Das Unternehmen
versteht sich nicht als Einzelhändler für Endnutzer, sondern als
Großhändler mit Zielkunden wie Internetdienstleister und
Telefongesellschaften.
Weltweite Konnektivität wird derzeit durch den Einsatz von Seekabeln,
bodengestützter Glasfaser und Satelliten hergestellt. Das Unternehmen
ist der Überzeugung, dass seine luftgestützte Datenautobahn die
logische Lösung ist, um eine bestehende Lücke in der Konnektivität
der Welt zu füllen. Wenn das Netzwerk einmal steht und es vollständig
eingeführt ist, sind seinen Verwendungsmöglichkeiten praktisch keine
Grenzen gesetzt. Sobald das Netzwerk des Unternehmens entwickelt ist,
wird es neben der Konnektivität zu kommerziellen und privaten
Flugzeugen während des Fluges, eine kostengünstige
Hochgeschwindigkeitsverbindung zu ländlichen Gebieten, Inselstaaten,
Schiffen auf See auf See und Bohrinseln bieten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.airbornewirelessnetwork.com
Hinweis zu zukunftsbezogenen Aussagen Diese Mitteilung enthält "zukunftsbezogene Aussagen" im Sinne der Safe-Harbor-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen basieren auf den aktuellen Überzeugungen und Erwartungen der Geschäftsführung des Unternehmens und unterliegen nennenswerten Risiken und Unabwägbarkeiten. Sollten sich die zugrunde gelegten Annahmen als unzutreffend erweisen oder Risiken und Unwägbarkeiten eintreten, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denjenigen abweichen, die in den zukunftsbezogenen Aussagen enthalten sind. Risiken und Unwägbarkeiten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, die Verfügbarkeit von Kapital; die mit der Entwicklung neuer Produkte oder Technologien und der betrieblichen Tätigkeit als Unternehmen in der Entwicklungsphase verbundenen Unsicherheiten; unsere Fähigkeit, zusätzliche, zur Finanzierung unserer Geschäfts- und Produktentwicklungspläne erforderliche Mittel zu erhalten; unsere Fähigkeit, Produkte auf Basis unserer Technologieplattform zu entwickeln und zu vermarkten; der Wettbewerb in der Branche, in der wir tätig sind und Produkte vertreiben; allgemeine Branchenbedingungen; allgemeine wirtschaftliche Faktoren; die Auswirkung von Branchenvorschriften; technologische Fortschritte; neue Produkte und Patente der Konkurrenz; Probleme oder Verzögerungen in der Produktion; Abhängigkeit von der Wirksamkeit der Patente des Unternehmens; sowie das Risiko von Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Patentstreitigkeiten und/oder regulatorischer Maßnahmen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PRN






