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Vogelgrippe – Stronach/Steinbichler: Maßnahmen müssen auch für Verarbeitung und Industrie gelten

Wien (OTS) - „So sinnvoll diese Maßnahme auch ist, warum wird nur am Bauernhof gehandelt und nicht in der Verarbeitung und in der Industrie?“, fragt der Team Stronach Agrar- und Konsumentenschutzsprecher Leo Steinbichler und übt damit heftige Kritik an der Novelle der Vogelgrippe-Verordnung vom Gesundheitsministerium und der damit verbundenen Ausdehnung der Zone mit erhöhtem Risiko auf ganz Österreich. Diese betrifft seit Dienstag zwar alle heimischen geflügelhaltenden Betriebe, egal ob die Haltung kommerzieller oder privater Natur ist, jedoch nicht die Importe von u.a. Puten- und Hühnerfleisch, Wildgeflügel, Brutei und Kücken aus östlichen Risikoländern. „Wir sind die Ersten, wenn es darum geht, Sofortmaßnahmen bei unseren heimischen Landwirten zu setzen und diese bei Unterlassung auch rigoros zu ahnden. Doch der Import und der Handel machen unterdessen munter und unbeeindruckt weiter, obwohl auch sie laut Paragraf 182 StGB zu strafen wären. Das ist ein falsches Spiel mit unseren fleißigen Lebensmittelproduzenten, den regionalen Unternehmern und letztendlich auch mit den Konsumenten!“, so Steinbichler.

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