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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten haben jetzt Standesregeln

Wurden vom Fachverbandsausschuss Ende September 2016 einstimmig beschlossen

Wien (OTS) - Am 1. Jänner 2017 treten die Standesregeln für alle österreichischen Versicherungsmakler verbindlich in Kraft. In erster Linie bezwecken diese die Förderung der wirtschaftlichen, Angelegenheiten der Mitglieder, die Stärkung des Gemeinschaftsgeistes und des Ansehens in der Gesellschaft. Zudem sollen die Standesregeln das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Versicherungsbranche als Ganzes und die Versicherungsmakler im Besonderen weiter gestärkt werden.

Wesentlich für die Ausübung der Tätigkeit eines Versicherungsmaklers ist der erfolgreiche und vertrauensvolle Umgang mit Behörden, Vermittleraufsicht, Verbraucherschutzorganisationen, Einrichtungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung sowie mit der WKO und deren Teilorganisationen. „Darum stehen wir Versicherungsmakler in einem ständigen Wettbewerb mit anderen Vermittlergruppen und unser Unterscheidungsmerkmal nach Außen ist mitunter der qualitative Anspruch an uns selbst. Neben dem Maklergesetz selbst ist es notwendig, ein selbst auferlegtes Regulativ zu schaffen“, erläutert Christoph Berghammer, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Aufstellung von Standesregeln soll einen fairen Wettbewerb und gegenseitiges Vertrauen zwischen den genannten Teilnehmern am Versicherungsmarkt herstellen.

Verhalten gegenüber anderen Mitbewerbern

Besonders berufsschädigend sind Streitigkeiten zwischen Mitbewerbern am Versicherungsmarkt. Aus Gründen der Rechtssicherheit war es notwendig, ergänzende Regeln für das Verhalten der Mitbewerber untereinander aufzustellen, um zu vermeiden, das Vertrauen der Kunden in den Berufsstand zu erschüttern. „Für unseren Berufsstand haben wir individuelle Regelungen definiert, die den Pflichten eines sorgfältigen, redlichen Unternehmers und den Pflichten des lauteren Wettbewerbs entsprechen“, so Klaus Koban, Leiter Arbeitskreis Recht des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten WKÖ. Darum findet sich in § 14 die Bestimmung, dass der ordentliche Rechtsweg, erst nach Anrufung der beim Fachverband eingerichteten Rechts- und Disziplinarkommission (RDK) möglich ist. „Jedes Regulativ braucht bekanntlich Kontrolle und diese Rolle kommt der RDK - neben anderen, sehr wichtigen Aufgaben -zu“ erläutert Berghammer.

Zustandekommen der Standesregeln

Zuständig für die Umsetzung der Standesregeln war der Arbeitskreis Recht. Federführend bei der Entstehung des umfassenden Regelwerks waren Klaus Koban und Gerold Holzer, Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler und Berater Oberösterreich. Tatkräftig Unterstützung kam durch den Vorsitzenden der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) Hofrat Gerhard Hellwagner aber auch durch dessen rechte Hand Christian Wetzelberger sowie Erwin Gisch, Geschäftsführer des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der WKÖ.

Die Standesregeln einer Fachorganisation der Wirtschaftskammer stellen eine Satzung im Sinne des Art. 120b Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetzes dar. Der Oberste Gerichtshof hat die Verbindlichkeit von Satzungen oder Richtlinien von Selbstverwaltungskörpern bestätigt. Diese dürfen Rechtsverhältnisse ihrer Mitglieder nach eigenen rechtspolitischen Vorstellungen hoheitlich gestalten, sofern sie dabei im Rahmen bestehender Gesetze verbleiben.

Als wissensbasierte Dienstleister können gewerblich befugte Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten nur dann erfolgreich ihre Tätigkeit ausüben, wenn sie sich gleich anderen wissensbasierten Berufsgruppen, wie etwa Rechtsanwälte oder Wirtschaftstreuhänder, im Rahmen ihrer Standesautonomie bestimmten Standesregeln unterwerfen. Diese Notwendigkeit wurde schon früh erkannt. Bereits seit den 1980er Jahren gab es eine Ehrenschiedsgerichtsordnung für die Versicherungsmakler. Die dort enthaltenen inhaltlichen Kriterien für die Arbeit des Versicherungsmaklers waren u.a. Vorbild für das Maklergesetz 1996.

Die neu beschlossenen Standesregeln für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sind in vollem Wortlaut ab 1. Jänner 2017 auf der Webseite des Fachverbandes der Versicherungsmakler mit der Adresse
http://wko.at/ihrversicherungsmakler abrufbar. (PWK953/JR)

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Tel.: 05 90 900-4816
E-Mail: ihrversicherungsmakler@wko.at
Internet: http://wko.at/ihrversicherungsmakler

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