• 06.12.2016, 11:58:20
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  • OTS0109

Notarzthubschrauber ab 1. Jänner 2017 auch in der Nacht im Einsatz

Vertrag zwischen Land Niederösterreich und Flugrettungsverein

Utl.: Vertrag zwischen Land Niederösterreich und Flugrettungsverein =

St. Pölten (OTS/NLK) - Mit 1. Jänner 2017 wird am
Hubschrauberstandort Krems/Donau (Flugplatz Gneixendorf) der
zweijährige Probebetrieb für den Notarzthubschrauberdienst auch
während der Nacht beginnen. Das Land Niederösterreich wird für den
sogenannten „24/7 Betrieb“ des Notarzthubschrauberdienstes jährlich
einen Betrag in der Höhe von 780.000 Euro bereitstellen.

Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll hielt anlässlich der
Vertragsunterzeichnung fest: „Die Hubschrauber-Flotte der Flugrettung
hat schon tausende Leben gerettet und garantiert eine schnelle und
kompetente Erstversorgung in ganz Niederösterreich. Das macht sie zu
einem wesentlichen und unverzichtbaren Faktor für die Sicherheit im
Land.“ Mit der Unterzeichnung des Vertrages für den „24/7
Notarzthubschrauberbetriebes“ werde ein weiterer wichtiger Schritt
für die medizinische Versorgung in Niederösterreich gesetzt, so
Pröll.

„Der Einsatz des Nacht-Hubschraubers bedeutet eine weitere
Ausgestaltung der notärztlichen Erstversorgung in Niederösterreich.
Dieser wird, in einem flächenmäßig großen Bundesland von besonderer
Bedeutung, eine wesentliche Unterstützung für den bodengebundenen
Notarztfahrzeugeinsatzdienst sein. Mit diesem Pilotprojekt ist
Niederösterreich bundesweiter Vorreiter. Ich möchte mich sehr
herzlich beim ÖAMTC, dessen akribische Vorbereitungen bereits den
gesamten Herbst auf Hochtouren laufen, bedanken. Wir freuen uns mit
diesem Schritt gemeinsam einen weiteren wesentlichen Baustein zur
optimalen gesundheitlichen Versorgung der NiederösterreicherInnen
beitragen zu können“ so Landesrat Ing. Maurice Androsch.
Eine schnelle und optimale Versorgung von Patienten – das ist die
Aufgabe der ÖAMTC-Flugrettung. Doch medizinische Notfälle richten
sich nicht nach der Tageszeit, warum soll es dann die schnelle Hilfe
aus der Luft? „Die ÖAMTC-Notarzthubschrauber können und dürfen nachts
fliegen“, hält ÖAMTC-Präsident Kraus dazu fest. „Ein rund-um-die
Uhr-Betrieb unserer Notarzthubschrauber ist daher der nächste
logische Schritt unserer Mission ‚Menschen zu helfen‘. Mit einem rund
um die Uhr einsatzbereiten Hubschrauber können kritisch kranke oder
schwer verletzte Patienten in Zukunft auch nachts noch schneller in
eine Klinik der Maximalversorgung transportiert werden. „Mit dem Land
Niederösterreich haben wir einen Partner gefunden, der ebenfalls den
Bedarf einer Ausdehnung des Notarzthubschrauberbetriebs auf 24
Stunden erkannt hat“, berichtet Kraus. „Für uns als ÖAMTC ist dieses
Pilotprojekt und das Vertrauen seitens des Landes ein Auftrag. Ein
Auftrag in Zukunft den Menschen Tag und Nacht eine hohe
Versorgungsqualität zu garantieren.“

Das Land Niederösterreich hat mit dem Christophorus
Flugrettungsverein (CFV) im Jahr 2014 auf unbestimmte Zeit einen
Vertrag zur Sicherstellung der Flugrettung im überregionalen
Rettungs- und Krankentransportdienst abgeschlossen. Die Vereinbarung
sichert die Grundversorgung mit Notarzthubschrauberdienstleistungen
während der Tageszeiten (6 Uhr bzw. 7 Uhr bis zum Ende der
sogenannten „bürgerlichen Abenddämmerung“). Der CFV betreibt auf
Basis dieser Grundversorgungsvereinbarung im Land Niederösterreich u.
a. einen Notarzthubschrauberstandort in Krems/Donau.

Nunmehr beabsichtigt das Land Niederösterreich die Sicherstellung des
überregionalen Rettungs- und Krankentransportdienstes mittels
Notarzthubschraubers auch in der Nacht, d. h. in der Zeit zwischen
dem Ende der „bürgerlichen Abenddämmerung“ und dem Dienstbeginn der
Grundversorgung. Zu diesem Zweck soll ein mit 1. Jänner 2017
beginnender zweijähriger Probebetrieb am Hubschrauberstandort
Krems/Donau (Flugplatz Gneixendorf) bzw. im jeweiligen Flugradius
durchgeführt werden. Der nunmehr abgeschlossene Vertrag regelt die
Aufgaben der Flugrettung (Durchführung der
Notarzthubschrauberleistungen während der Nachtzeit, Personal,
Fluggerät, Ausstattung und Material) sowie die Förderung des Landes
und wird mit 31. Dezember 2018 enden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK

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