- 06.12.2016, 11:30:39
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- OTS0092
E-Control: Verwaltungsgerichthof bestätigt Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde
Verwaltungsgerichtshof weist Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zurück
Utl.: Verwaltungsgerichtshof weist Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts zurück =
Wien (OTS) - Der Verwaltungsgerichthof hat heute die Unabhängigkeit
der Regulierungsbehörde E-Control bestätigt. Anlass dafür war eine
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom März diesen Jahres,
mit der ein Bescheid der E-Control aufgrund des gesetzlich
verankerten Informationsrechts des Wirtschaftsministers aufgehoben
und somit die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde in Frage
gestellt wurde. Gegen diese Entscheidung hat die E-Control Revision
beim Verwaltungsgerichtshof erhoben, der heute stattgegeben wurde.
Rechtsmeinung der E-Control bestätigt
„Wir freuen uns sehr, dass der Verwaltungsgerichtshof unsere
Rechtsmeinung bestätigt hat, schließlich hat sich die E-Control stets
gesetzeskonform verhalten. Die E-Control agiert unabhängig und ist
per Gesetz bei Wahrnehmung von Regulierungsaufgaben an keine
Weisungen gebunden. Das wurde jetzt auch vom Verwaltungsgerichtshof
bestätigt.“, zeigt sich der Vorstand der E-Control, Wolfgang
Urbantschitsch und Andreas Eigenbauer mit dem Ergebnis zufrieden. Und
ergänzt: „Damit ist klargestellt, dass weder das Unterrichtungsrecht
des Wirtschaftsministers noch die Wahrnehmung von Aufgaben im nicht
regulierten Bereich für den Wirtschaftsminister per se die
Unabhängigkeit der E-Control gefährden.“ Das Bundesverwaltungsgericht
muss somit erneut über die Beschwerde gegen den
Kostenfeststellungsbescheid entscheiden. „Nunmehr können auch alle
anderen Verfahren gegen Bescheide der E-Control, die bis zur
Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht behandelt worden sind,
fortgeführt werden.“, so Eigenbauer und Urbantschitsch abschließend.
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