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Foto mit Mann im Schwimmbad – schwere Persönlichkeitsverletzung und Verunglimpfung von Flüchtlingen auf „wochenblick.at“

Wien (OTS) - Der Artikel „Internet schockiert: Was sucht dieser Mann im Kinderbecken?“, erschienen am 31.08.2016 auf „wochenblick.at“ sowie die Bewerbung des Artikels auf der Facebook-Seite des Mediums sind ein schwerwiegender Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Der Artikel bezieht sich auf ein „pikantes Schwimmbad-Foto“. Auf diesem Foto, das dem Artikel beigefügt ist, sieht man einen Schwarzen mit Schwimmflügeln, der in einem Schwimmbecken im Wasser steht. Einige Meter hinter ihm steht ein Kind, das in eine andere Richtung blickt. Die Augen des Mannes sind verpixelt. Das Gesicht des Mannes ist mit einem roten Kreis markiert.

Laut Artikel sorge dieses Bild „nach den zahlreichen Sex-Attacken durch Asylwerber“ für Aufregung im Netz. Im Anschluss werden einige Facebook-Postings zitiert. Es wird angemerkt, dass es „völlig unklar“ sei, was der Mann im Schwimmbad mache, und dass viele Nutzer die Vermutung geäußert hätten, dass er schwimmen lerne. Viele Eltern würden sich aber besorgt zeigen, „[d]a oft Kinder Opfer der Asylanten-Sexattacken“ seien. Diese Sorge sei „sehr begründet“. Erst „vor wenigen Tagen“ sei es in einem deutschen Schwimmbad „mutmaßlich wieder zu sexuellen Übergriffen durch Asylwerber“ gekommen. Der Artikel ist auch auf Facebook angekündigt worden. Auch hier ist das Bild mit dem Mann und dem Kind im Schwimmbad verwendet worden, wobei das Gesicht des Mannes diesmal unverpixelt ist. Zum Bild heißt es:
„Offenbar handelt es sich um einen Asylanten.“

Der Senat vertritt die Auffassung, dass die beiden Veröffentlichungen die Persönlichkeit des abgebildeten Mannes verletzen. Auf Facebook ist das Gesicht des Mannes nicht verpixelt. Bei dem eigentlichen Beitrag ist der Betroffene trotz Verpixelung gut zu erkennen.

Der Abgebildete wird in dem Beitrag in Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen auf Kinder gebracht, ohne dass es dafür irgendwelche Anhaltspunkte gibt. Der Senat erkennt darin einen schwerwiegenden Eingriff in seine Persönlichkeitssphäre.

Die Beiträge stellen laut Senat auch eine Pauschalverunglimpfung von Asylwerbern und Flüchtlingen dar. Im Artikel ist mehrmals von sexuellen Übergriffen durch „Asylanten“ auf Kinder in Schwimmbädern die Rede. Das veröffentlichte Foto wird offenbar gezielt mit solchen Attacken in Verbindung gebracht, obwohl es nichts mit einer derartigen Attacke zu tun hat, so der Senat weiter. Dem Autor ist es anscheinend darum gegangen, Vorurteile bei den Lesern zu verstärken. Der Senat weist zudem auf den diskriminierenden Unterton des Artikels hin. Außerdem genügt dem Autor ganz offenkundig die Hautfarbe des Mannes, um davon auszugehen, er müsse Asylwerber sein.

Aus all diesen Gründen stellt der Senat einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz), 6 (Intimsphäre) und 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung) des Ehrenkodex fest.

Der Senat fordert die Medieninhaberin von „wochenblick.at“ auf, die vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN MEHRERER LESER

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Im vorliegenden Fall führte der Senat 2 des Presserats aufgrund mehrerer Mitteilungen von Lesern ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin von „wochenblick.at“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.

Die Medieninhaberin der Wochenzeitung „Wochenblick“ hat sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.

Rückfragen & Kontakt:

Andreas Koller, Sprecher des Senats 2, Tel.: 01-53153-830

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