- 06.10.2016, 09:30:01
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Gemeindetag: Finanzausgleich muss gerechter werden
Gemeindebund-Vorstand beschließt einstimmig Resolution zum Finanzausgleich
Utl.: Gemeindebund-Vorstand beschließt einstimmig Resolution zum
Finanzausgleich =
Wien/Klagenfurt (OTS) - "In den kommenden Wochen gehen die
Verhandlungen zum Finanzausgleich in die entscheidende Phase“, sagt
Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer unmittelbar vor Beginn des
Österreichischen Gemeindetags in Klagenfurt, an dem rund 2.500
Gemeindevertreter/innen aus ganz Österreich teilnehmen. In einer
einstimmig beschlossenen Resolution hat der Bundesvorstand des
Gemeindebundes seine Position klar gelegt. „Unsere Geduld neigt sich
ehrlicherweise schön langsam dem Ende zu, die Gemeinden erwarten sich
eine faire und gerechte Abgeltung ihrer vielfältigen Aufgaben. Der
Gemeindebund hat viele Vorschläge eingebracht und Reformen
eingefordert, die bei einer Aufgabenreform beginnen und bei einem
Abbau bürokratischer Hürden weitergehen. Uns ist bewusst, dass das
komplexe Regelwerk in mehreren Schritten vereinfacht werden muss.
Voraussetzung dafür wäre eine dringend notwendige Neuverteilung der
Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Das ist in manchen Bereichen sicherlich sehr einfach machbar, diese
Bereiche sollte man so rasch als möglich fixieren.“
Zum anderen, so Mödlhammer, müsse der neue Finanzausgleich
sicherstellen, dass bestehende Vereinbarungen – wie etwa der
Pflegefonds oder die Kofinanzierung der Kinderbetreuung – strukturell
abgesichert werden. „Wir haben oft genug erlebt, dass der Bund Dinge
mit Anschubfinanzierungen erzwungen hat, einige Jahre danach die
gesamte Finanzierungsverantwortung den Gemeinden alleine umgehängt
hat“, so Mödlhammer. „Das werden wir kein weiteres Mal zulassen. „Die
Gemeinden sind nicht nur politisch, sondern auch organisatorisch das
Rückgrat des Staates. Es hat ja einen Grund, warum wir das mit
Abstand höchste Vertrauen bei den Menschen genießen.“ Fast alle
Dinge, die im Alltag der Menschen eine Rolle spielen, werden in und
von den Gemeinden organisiert und weitgehend auch finanziert. „Ob
Kinderbetreuung, Schulerhaltung, Pflege, Straßenerhaltung,
Wasserversorgung, Abwasser- und Müllentsorgung, Altenbetreuung,
Musikschulen, usw.. All das leisten die Gemeinden zur größten
Zufriedenheit der Menschen.“
Für den Finanzausgleich sieht Mödlhammer folgende Punkte als
wesentlich an:
1. Der Finanzausgleich muss sich verändern, er muss schrittweise
einfacher und gerechter werden. Die Aufgaben, Verantwortungen und
Pflichten der Gemeinden haben in den letzten Jahren verändert, dem
muss ein neuer Finanzausgleich Rechnung tragen.
2. Ein Teil dieser Gerechtigkeit muss auch die weitere Abflachung
bzw. Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels sein. Noch
immer werden Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern strukturell
bevorzugt. Die Gründe dafür (größere Schäden durch den Krieg) treffen
schon lange nicht mehr zu. Gerechtigkeit besteht auch darin, dass
Gemeinden mit Strukturproblemen und schwierigen geographischen Lagen
nicht weiter benachteiligt werden dürfen, genauso wie man
funktionierende Systeme nicht zerstören soll.
3. Aufgabenorientierung dort, wo sie außer Streit steht und sofort
umgesetzt werden kann. Der klaren Zuteilung von Aufgaben müssen klare
Finanzierungsströme folgen. Eine Kompetenzreform ist dafür die
wichtigste Voraussetzung.
4. Zahlungsströme vereinfachen und entflechten. Hunderttausende
Zahlungsströme kosten viel Geld und verstellen den Blick darauf, der
die Umsetzungs- und wer die Finanzierungsverantwortung trägt
(Beispiel: Nachmittagsbetreuung, Sprachförderung, etc.).
5. Grundsteuerreform endlich umsetzen. Vor fast zwei Jahren hat der
Gemeindebund ein einfaches und nachvollziehbares Modell für eine
verfassungsgerechte Grundsteuer auf den Tisch gelegt (Altlengbacher
Modell). Es gibt keine Gründe, dieses Modell nicht rasch zu
verhandeln und umzusetzen.
„Die Gemeinden haben in den letzten Jahren viele zusätzliche Aufgaben
übernommen, ich denke da an den Ausbau der Kinderbetreuung, der
schulischen Nachmittagsbetreuung oder der Pflege und stehen vor
weiteren großen Herausforderungen, vor allem auch im Bereich der
Integration von zehntausenden Flüchtlingen“, sagt Mödlhammer. „Die
Kommunen erwarten daher, dass diese Aufgaben entsprechend abgegolten
und sie von Bund und Ländern partnerschaftlich behandelt werden.“
Besonderer Bedarf bei Abwanderungsgemeinden und strukturschwachen
Kommunen:
Auf die besondere Notwendigkeit einer raschen Reform Finanzausgleichs
für Abwanderungsgemeinden und strukturschwache Gemeinden weist Bgm.
Peter Stauber, Präsident des Kärntner Gemeindebundes hin. „Der
geltende Finanzausgleich bevorzugt Gemeinden mit einem
überdurchschnittlichen Bevölkerungswachstum. Da Kärnten
unterdurchschnittlich gewachsen ist und langfristig stark an
Bevölkerung verlieren wird, gehen Kärntens Gemeinden in Summe
jährlich Finanzmittel verloren. Aber auch viele Gemeinden anderer
Bundesländer sind betroffen.“
Bei Abwanderung wirke der abgestufte Bevölkerungsschlüssel (aBS) auf
eine besonders perfide Weise: „die Gemeinden verlieren Ertragsanteile
nicht im Verhältnis 1:1 mit den Einwohnern, sondern vervielfacht mit
dem jeweils geltenden Faktor des aBS, zumeist im Verhältnis 1:1,61.
Im neuen Finanzausgleich braucht es daher dringend eine
„Demografie-Bremse“, damit Bevölkerungsverluste nicht auf diese Weise
durchschlagen können, denn die Infrastrukturkosten für die Gemeinden
bleiben in der Regel trotz Abwanderung dieselben.“
Zusätzlich müssen in strukturschwachen Regionen vermehrt
Investitionen gesetzt werden, wenn diese weiterhin eine Zukunft haben
sollen, so Stauber. Nach der Definition des Finanzministeriums gilt
ganz Kärnten außerhalb des Zentralraums als strukturschwach, aber
auch weite Teile anderer Bundesländer sind betroffen. „Möchte man ein
wirtschaftliches Auseinanderdriften unterschiedlicher Regionen wie
zwischen Nord- und Süditalien vermeiden, so müssen durch einen auf
Landesebene verteilten Strukturfonds gezielte Investitionen gerade in
Regionen mit Aufholbedarf ermöglicht werden. Es geht hier nicht um
Klientelpolitik und Lokalkolorit, sondern um die Kohärenz des
Staates, Fairness zwischen Regionen und Gebietskörperschaften, ja um
gleichwertige Lebensbedingungen für die Bürger und um die Vorsorge,
dass alle Gemeinden ihre staatlichen Aufgaben weiterhin erfüllen
können.“
Dass auch die Gemeinden angehalten sind, ihre Hausaufgaben zu machen
und dort, wo dies sinnvoll ist, noch stärker als bisher auf
interkommunale Kooperation setzen sollen (wie z.B. bei der
Lohnverrechnung, bei der Nutzung von Sachverständigen, der
Kinderbetreuung oder auch der Abgabeneinhebung), verstehe sich dabei
von selbst, so Stauber. „Bereits jetzt drehen die meisten Gemeinden
jeden Euro zweimal um, jedoch gibt es da und dort sicherlich noch
Optimierungspotenziale.“
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