• 01.10.2016, 11:01:31
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  • OTS0019

Wirtschaft: LH Kaiser legt LH-Konferenz Kärntner Positionspapier zur Deregulierung und Entbürokratisierung des Gewerberechtes vor

Vorschläge reichen von Reduzierung der freien Gewerbe über eine Neuordnung der Genehmigungsfreistellungen bis zu Systemwechsel im Betriebsanlagenrecht

Utl.: Vorschläge reichen von Reduzierung der freien Gewerbe über
eine Neuordnung der Genehmigungsfreistellungen bis zu
Systemwechsel im Betriebsanlagenrecht =

Klagenfurt (OTS) - „Wir wollen die Unternehmen, insbesondere auch
Klein- und Mittelunternehmen, von den vielen bürokratischen Fesseln
und Regulierungen befreien, um die Freude am Unternehmertum zu
stärken und letztlich der Wirtschaft in Österreich einen Turbo zu
geben, von dem alle profitieren!“ So fasst Kärntens Landeshauptmann
Peter Kaiser, heute Samstag, das Ziel zusammen, das er für die von
ihm eingesetzte Arbeitsgruppe zur Reform der Gewerbeordnung
ausgegeben hat. Bei der am kommenden Dienstag in Graz stattfindenden
Landeshauptleutekonferenz wird auf Antrag Kaisers über die Ergebnisse
des von Kärnten eingebrachten Positionspapieres diskutiert und
beraten. Kaiser sieht in dem Papier eine Diskussionsgrundlage, die
dazu beitragen soll, Österreich als Unternehmensstandort attraktiver
zu machen und Unternehmer zu motivieren.

Neben Vorschlägen betreffend das Berufsrecht ist die zentrale
Aussage des Kärntner Reformvorschlages, dass ein Systemwechsel im
Betriebsanlagenrecht beträchtliche Erleichterungen auf Behördenseite
und auf Seite der Wirtschaft bringen würde.

Im Bereich des Berufsrechts nennt Kaiser etwa konkret die
Deregulierung der derzeit ca. 400 freien Gewerbe auf DAS freie
Gewerbe, die Beseitigung von unverständlichen Ungleichheiten bei
Gewerbezugängen sowie eine Vereinheitlichung von Zugangsverordnungen.
Weiters sollen gleichartige Gewerbe zusammengeführt werden. „Dass
eine Kosmetikerin nach der Lehrabschlussprüfung für die Befähigung
drei Jahre Praxis vorweisen muss, um die Voraussetzung für ein
Gewerbe zu haben, ein Friseur, dessen Tätigkeit vom gesundheitlichen
Standpunkt aus nicht mit der gleichen Verantwortung einhergeht, aber
deutlich mehr, nämlich Lehrabschlussprüfung plus drei Jahre leitende
Tätigkeit, ist nicht zu erklären. Ebenso wenig, dass für die
Personenbeförderung mit Pkw neben der Befähigungsprüfung zusätzlich
eine dreijährige Praxis vorzuweisen ist, für die Personenbeförderung
mit Omnibus aber die Befähigungsprüfung alleine ausreicht “, erklärt
den offensichtlichen Reformbedarf anhand konkreter Beispiele. Als
weitere Reformvorschläge zur Entbürokratisierung und Deregulierung
des Berufsrechtes nennt der Kärntner Landeshauptmann etwa eine
Evaluierung der reglementierten Gewerbe dahingehend, dass nur mehr
sicherheits- und gesundheitsrelevante Berufe (z.B. Waffenhandel,
pharmazeutischer Handel) einer Reglementierung unterliegen und die
Ausübung verwandter Teilgewerbe großzügiger gehandhabt wird. Außerdem
soll die Gewerbereglementierung an den EU-Standard herangeführt und
beispielsweise das Gastgewerbe insoweit freigegeben werden, als dass
der Nachweis von Hygiene- und Jugendschutzschulungen ausreicht.
Großen Wert legt Kaiser auf die Feststellung, dass im Falle einer
Deregulierung des freien Gewerbes die Kollektivverträge weder monetär
noch qualitativ ausgehöhlt werden dürfen.

Das Kärntner Positionspapier enthält Vorschläge, die die
bestehende Systematik des Gewerberechts weiterentwickeln und einen
völlig neuen Ansatz. Die Vorschläge, die das alte System betreffen,
sehen eine Neuordnung der Genehmigungsfreistellung vor. Demnach gibt
es drei Kategorien von Betriebsanlagen: Erstens genehmigungsfreie
Betriebsanlagen, z.B. Erweiterung von Betriebsanalgen bis 400
Quadratmeter, Genehmigungsbefreiung für bestimmte Gewerbe wie
Uhrmacher oder Schlüsseldienst. Zweitens, Betriebsanlagen deren
anlagenrechtliche Genehmigung (z.B. Lagerhallen) wie in Deutschland
von einem Verifikateur (Sachverständigen) bestätigt wird. Drittens,
genehmigungspflichtige Betriebsanlagen, die den bisherigen
Genehmigungsverfahren unterliegen. Zudem sollen
Betriebsanlagenanträge digital eingereicht werden können, Anzeige-
und Meldeverfahren vereinfacht werden und das in der Praxis
verkomplizierende „vereinfachte Verfahren“ zumindest diskutiert sowie
die Baubewilligung von genehmigungspflichtigen gewerblichen
Betriebsanlagen von den Gemeinden der Gewerbebehörde übertragen
werden. Zur Diskussion gestellt wird auch eine Reform des
UVP-Rechtes, mit dem derzeit Genehmigungsverfahren schier endlos in
die Länge gezogen werden können. Dabei sollte auch der
Gutachtensaufwand reduziert werden, um das UVP-Verfahren auch für
kleinere Unternehmen leistbar zu machen.

Weiters wartet Kaiser im Betriebsanlagenrecht mit einem völlig
neuen Vorschlag auf. Dieser sieht eine weitgehende
Genehmigungsfreiheit von Betriebsanlagen innerhalb eines behördlich
vorgegebenen Rahmens vor. „Für Industrie- und Gewerbezonen könnten
mit entsprechender raumordnungsrechtlicher Genehmigung Kontingente
für Emissionen wie Luft, Lärm, Geruch, Erschütterung vergeben werden.
Damit müssten innerhalb des definierten Gebietes Unternehmen bei
Erweiterungen nicht jedes Mal den immer gleichen, teuren und
langwierigen Verfahren und Prüfungen unterzogen werden“, erklärt
Kaiser. Dafür notwendig wären Kriterien, die festlegen, bei welchen
Betriebsanalagen das neue Anlagenrecht Anwendung findet, eine
Standort-Kompatibilitätsprüfung für neue Anlagen sowie die
Miteinbeziehung der Nachbarschaft in die behördliche Prüfung.
Um der mitunter geübten Praxis wiederholt und nachweislich
ungerechtfertigter Anzeigen gegen Unternehmer einen Riegel
vorzuschieben, sollte laut Kärntner Positionspapier die Möglichkeit
geschaffen werden, die Verfahrenskosten dem Beschwerdeführer zu
übertragen und/oder die gesetzliche Grundlage für die Einhebung einer
Beschwerdegebühr für die Einreichung von Beschwerden zu schaffen.
„Allerdings müsste für den Fall einer Liberalisierung des
Betriebsanlagenrechtes sichergestellt sein, dass die Behörde für den
Fall der Nichterfüllung der Vorgaben entsprechend angemessene
Konsequenzen setzen kann“, so Kaiser weiter

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