- 12.08.2016, 13:27:40
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Wohlmuth zu Kartellstrafe für SPAR: Bußgelder und unrechtmäßige Gewinne müssen Konsumentenschutz zu Gute kommen!
Illegale Preisabsprachen und Österreich-Aufschlag verantwortlich für Teuerung - Wirtschaftsminister muss noch härter gegen Preissünder vorgehen
Utl.: Illegale Preisabsprachen und Österreich-Aufschlag
verantwortlich für Teuerung - Wirtschaftsminister muss noch
härter gegen Preissünder vorgehen =
Wien (OTS) - „Der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) fordert, dass
die Geld-Strafen verurteilter Preissünder sowie ihre unrechtmäßig
erwirtschafteten Gewinne abgeschöpft und dem Konsumentenschutz zu
Gute kommen“, erneuert Andreas Wohlmuth, Generalsekretär des
Pensionistenverbandes Österreichs anlässlich des neuerlichen
Kartell-Urteils gegen Spar eine zentrale Forderung des PVÖ.
„Illegale Preisabsprachen sind, gemeinsam mit der hohen
Marktkonzentration und dem Österreich-Aufschlag, hauptverantwortlich
dafür, dass die Preise in Österreichs Supermärkten zu den teuersten
in Europa gehören! Es ist daher höchst an der Zeit, dass der
Wirtschaftsminister endlich härter gegen Preissünder und illegale
Preisabsprachen vorgeht!“, unterstreicht Wohlmuth. ****
„Der Österreich-Aufschlag und illegale Preisabsprachen sind bittere
Realität. Leider lassen sich die großen Handelsketten auch von den
Rekordstrafen des Vorjahres (BILLA/REWE 20,8 Millionen, SPAR 30
Millionen) kaum von ihrer Praxis abschrecken! Sonst wäre SPAR nicht
jetzt erneut zu einer Strafe von 10,2 Millionen Euro wegen
Preisabsprachen verurteilt worden. Das zeigt, dass es noch strengere
Regeln, schärfere Kontrollen und so harte Strafen braucht, dass es
sich Preissünder zweimal überlegen zu Wiederholungstätern zu werden“,
kritisiert der PVÖ-Generalsekretär.
Daher fordert der Pensionistenverband Österreichs ein Maßnahmen-Paket
gegen den Österreich-Aufschlag mit:
+ höhere Strafen bei festgestellten Preisabsprachen und
Veröffentlichung der Namen der betroffenen Firmen – Preissünder
müssen so hart abgestraft werden, dass sie gar nicht in Versuchung
geraten zu Wiederholungstätern zu werden
+ Teile der Bußgeldzahlungen müssen – wie im Regierungsprogramm
vereinbart – zum Ausbau des Konsumentenschutzes zweckgewidmet werden
+ Die unrechtmäßig erwirtschafteten Gewinne müssen von den
verurteilten Handelsketten abgeliefert werden und ebenfalls dem
Konsumentenschutz zu Gute kommen
+ eine personelle und finanzielle Aufstockung der
Bundeswettbewerbsbehörde, damit diese noch häufiger, engmaschiger und
strenger kontrollieren kann
+ das in der Wettbewerbsnovelle fixierte regelmäßige
Wettbewerbsmonitoring muss endlich starten.
(Schluss)
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